Inhalt (8 Abschnitte)
- Was ist das GKV-Spargesetz?
- Die Änderungen des GKV-Spargesetzes im Überblick
- Höhere Beitragsbemessungsgrenze: +300 € im Monat
- Höhere Versicherungspflichtgrenze und Bestandsschutz
- Zuzahlungen, Zahnersatz, Homöopathie: Was sich bei den Leistungen ändert
- Ehegatten-Zuschlag ab 2028: Was Alleinverdiener wissen sollten
- Was das GKV-Spargesetz für Gutverdiener bedeutet
- Wie geht es weiter? Die nächsten Termine
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz („GKV-Spargesetz“) steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 und ist seit 30.07.2026 in Kraft; Teile gelten ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028.
- Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze steigen 2027 zusätzlich um je 300 € im Monat – auf 6.375 € bzw. 84.150 € im Jahr (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
- Auf der Leistungsseite steigen die Zuzahlungen um 50 %, der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 %, Homöopathie wird gestrichen.
- Ab 01.01.2028 kostet die Familienversicherung des Ehepartners einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten – mit Ausnahmen, etwa für Eltern von Kindern unter 12 Jahren.
- Ziel ist ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % im Jahr 2027; das Einsparvolumen liegt laut BMG bei rund 19 Mrd. €.
Das „GKV-Spargesetz“ heißt offiziell GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) und ist seit 30.07.2026 in Kraft. Es hebt 2027 die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze um je 300 € im Monat an, erhöht die Zuzahlungen um 50 %, senkt den Zahnersatz-Zuschuss von 60 auf 50 % und führt ab 2028 einen Zuschlag für familienversicherte Ehegatten ein. Ziel ist ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % im Jahr 2027.
Was ist das GKV-Spargesetz?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt seit Jahren mehr aus, als sie über Beiträge einnimmt. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Ausgaben laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) um 7,1 %, die Beitragseinnahmen nur um 4,1 %. Die Reserven der Kassen lagen bei rund 0,2 Monatsausgaben.
Ohne Gegenmaßnahmen hätte der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 laut BMG bei 3,8 % gelegen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (kurz GKV-BStabG) soll das verhindern. Es kombiniert höhere Einnahmen mit Einsparungen. Das Volumen beziffert das BMG auf rund 19 Mrd. €.
So lief das Verfahren:
10.07.2026: Bundestag und Bundesrat
Beide Kammern beschließen das Gesetz am selben Tag.
29.07.2026: Verkündung
Das Gesetz erscheint im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 (ausgefertigt am 24.07.2026).
30.07.2026: Inkrafttreten
Das Gesetz gilt. Einzelne Regeln greifen erst später.
01.01.2027 und 01.01.2028
Höhere Grenzen ab 2027, Zuschlag für familienversicherte Ehegatten ab 2028.
Die Änderungen des GKV-Spargesetzes im Überblick
Die Maßnahmen betreffen drei Bereiche: die Beitragsseite, die Leistungsseite und die Finanzierung durch Dritte. Die Tabelle fasst sie zusammen.
| Maßnahme | Was sich ändert | Bereich |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | Sonderanhebung um 300 € im Monat; 2027 damit 6.375 € statt 6.075 € | Beiträge (ab 2027) |
| Versicherungspflichtgrenze | Sonderanhebung um 300 € im Monat; 2027 damit 84.150 € im Jahr | Zugang zur PKV (ab 2027) |
| Bestandsschutz-Grenze | Eigene Grenze von 80.550 € für Angestellte, die am 31.12.2026 privat versichert sind (§ 6 Abs. 8 SGB V) | Zugang zur PKV (ab 2027) |
| Zuschlag für familienversicherte Ehegatten | 2,5 Prozentpunkte, getragen vom Mitglied; Ausnahmen u. a. für Eltern von Kindern unter 12 Jahren | Beiträge (ab 2028) |
| Zuzahlungen | Erhöhung um 50 % | Leistungen |
| Zahnersatz | Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 % | Leistungen |
| Homöopathie | aus dem Leistungskatalog gestrichen | Leistungen |
| Teil-Krankengeld | wird neu eingeführt | Leistungen |
| Arzneimittel | Herstellerabschlag für Pharmaunternehmen 15,5 % | Ausgaben |
| Bürgergeld | Bund zahlt mehr für die Versicherung von Bürgergeld-Beziehenden (2027: 1 Mrd. €) | Finanzierung |
Wann genau welche Leistungsänderung greift, ergibt sich aus dem Gesetzestext und den Informationen Ihrer Krankenkasse. Für Gutverdiener sind vor allem die Beitragsthemen wichtig. Sie stehen im Folgenden im Mittelpunkt.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze: +300 € im Monat
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge anfallen. Nach der normalen Lohnfortschreibung läge sie 2027 bei 6.075 € im Monat. Durch die Sonderanhebung soll sie auf 6.375 € steigen. Das Kabinett hat diesen Wert am 07.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Alle Rechengrößen finden Sie in unserem Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Wichtig: Die Anhebung ist eine einmalige Stufe, die in den Folgejahren fortgeschrieben wird. Sie wirkt also dauerhaft weiter.
Selbstständige
Allein die Sonderanhebung kostet bei 17,5 % Krankenversicherungsbeitrag (14,6 % plus angenommene 2,9 % Zusatzbeitrag) rund 52,50 € mehr im Monat. Selbstständige zahlen das vollständig selbst.
Angestellte
Angestellte tragen davon die Hälfte, also rund 26 € im Monat. Diesen Wert nennt auch das BMG. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
Hinzu kommt die normale Fortschreibung und – falls die Pflegereform wie geplant kommt – eine höhere Grenze in der Pflegeversicherung. Insgesamt steigt der Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige 2027 im Szenario um rund 108 bis 141 € im Monat (eigene Berechnung). Den Verlauf seit 2022 zeigt unsere Datenseite GKV-Höchstbeitrag: Entwicklung.
Höhere Versicherungspflichtgrenze und Bestandsschutz
Auch die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) steigt um 300 € im Monat. Angestellte dürfen erst in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt darüber liegt. 2027 sind das laut Kabinettsbeschluss 84.150 € (2026: 77.400 €) – ein Plus von 8,7 %.
Für Angestellte, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind, gilt eine eigene, niedrigere Grenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V neu). Für Altfälle von vor 2003 sind es 72.900 €. Ab 2027 gibt es also drei verschiedene Grenzen. Was das für Ihren Wechsel bedeutet, lesen Sie im Beitrag zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027.
Zuzahlungen, Zahnersatz, Homöopathie: Was sich bei den Leistungen ändert
Ein Teil der Einsparungen kommt von der Leistungsseite. Das betrifft alle gesetzlich Versicherten – unabhängig vom Einkommen.
- Zuzahlungen +50 %: Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen um die Hälfte.
- Zahnersatz: Der Festzuschuss der Kasse sinkt von 60 auf 50 %. Ihr Eigenanteil bei Kronen, Brücken oder Prothesen steigt damit.
- Homöopathie: Homöopathische Leistungen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen.
- Teil-Krankengeld: Das Gesetz führt ein Teil-Krankengeld neu ein. Die Einzelheiten regeln Gesetz und Kassen.
Für Gutverdiener ist das meist weniger eine Frage des Geldes als des Leistungsniveaus. Wer die GKV mit einer privaten Krankenversicherung vergleicht, sollte die neuen Regeln kennen. Umgekehrt gilt: Auch PKV-Tarife unterscheiden sich stark, etwa beim Zahnersatz. Ein ehrlicher Vergleich schaut auf beide Seiten.
Ehegatten-Zuschlag ab 2028: Was Alleinverdiener wissen sollten
Bisher ist ein Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen in der GKV beitragsfrei familienversichert. Ab 01.01.2028 wird dafür ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten fällig. Ihn trägt das Mitglied allein (§ 242b Abs. 2 SGB V).
Ausnahmen sind vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Eltern von Kindern unter 12 Jahren sowie bestimmte Fälle von Pflege, Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 und das Erreichen der Regelaltersgrenze. Die genauen Voraussetzungen regelt das Gesetz.
Rechenbeispiel (Szenario, eigene Berechnung):Mitglied mit Einkommen ab der Bemessungsgrenze, Ehepartner familienversichert, keine Ausnahme. Auf Basis der Grenze 2027 (6.375 €) wären das 159,38 € im Monat. Der Kabinettsentwurf der Pflegereform sieht zusätzlich 0,52 Punkte in der Pflegeversicherung vor, also weitere 33,15 €. Die Bemessungsgrenze 2028 ist noch nicht bekannt, der tatsächliche Betrag kann daher abweichen.
Für die Frage „GKV oder PKV“ bei Familien mit einem Hauptverdiener verschiebt das die Rechnung etwas. Bislang war die beitragsfreie Mitversicherung ein starkes Argument für die GKV. Ab 2028 bleibt sie für viele Familien günstiger als ein eigener PKV-Vertrag für den Partner – aber nicht mehr kostenlos. Für familienversicherte Kinder sieht das Gesetz nach den vorliegenden Informationen keinen solchen Zuschlag vor. Wie Sie das für Ihre Familie durchrechnen, zeigt unser Ratgeber PKV mit Familie und Kindern.
Was das GKV-Spargesetz für Gutverdiener bedeutet
Für Ihre Entscheidung lassen sich die Folgen so zusammenfassen:
Was teurer oder schwerer wird
- Höherer Höchstbeitrag durch die Sonderanhebung der Bemessungsgrenze
- Späterer Zugang zur PKV für Angestellte durch die höhere Pflichtgrenze
- Ab 2028 Zuschlag für den familienversicherten Ehepartner
- Höhere Eigenanteile bei Zuzahlungen und Zahnersatz
Was gleich bleibt
- Allgemeiner Beitragssatz weiter 14,6 %
- Beitrag weiter einkommensabhängig – sinkt also, wenn Ihr Einkommen sinkt, auch im Alter
- Für familienversicherte Kinder ist kein Zuschlag vorgesehen
- Ziel: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2027 von 2,9 %
Freiwillig versicherte Selbstständige
Für Sie ist die Bemessungsgrenze der wichtigste Hebel, denn Sie zahlen den vollen Beitrag allein. Im Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag und Krankengeld sind es 2027 1.345,13 € mit Kind und 1.402,50 € kinderlos im Monat (eigene Berechnung). Bei der derzeit teuersten Kasse wären es kinderlos rund 1.497 €. Der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse macht also einen echten Unterschied.
Angestellte nahe der Pflichtgrenze
Wer 2027 neu in die PKV wechseln möchte, braucht ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt von mehr als 84.150 € (umgerechnet 7.012,50 € im Monat). Wer knapp darunter liegt, bleibt pflichtversichert – und zahlt den höheren GKV-Beitrag. Für Angestellte über der neuen Grenze ändert sich am Zugang nichts, ihre Kosten in der GKV steigen aber. Ob Ihr Gehalt reicht, prüft der Versicherungspflichtgrenze-Rechner.
Paare mit einem Hauptverdiener
Ab 2028 kommt der Ehegatten-Zuschlag hinzu, sofern keine Ausnahme greift. Rechnen Sie GKV und PKV deshalb mit beiden Jahren durch – und mit der Familienplanung im Blick.
Wichtig bleibt in allen Fällen: Ein Wechsel in die PKV ist langfristig. Die Rückkehr ist nur eingeschränkt möglich, ab 55 in der Regel ausgeschlossen. Was Sie 2027 konkret zahlen, zeigt der GKV-Höchstbeitrag-Rechner.
Wie geht es weiter? Die nächsten Termine
Das Spargesetz ist nur ein Baustein. Mehrere Entscheidungen stehen noch aus (Stand: Oktober 2026):
- bis 15.10.2026: Der Schätzerkreis prognostiziert Einnahmen und Ausgaben der GKV für 2027.
- bis 01.11.2026: Das BMG gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bekannt. Mehr dazu im Beitrag Zusatzbeitrag 2027.
- November 2026: Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich über die Rechengrößen 2027.
- offen: Bundestag und Bundesrat beraten das Pflegeneuordnungsgesetz (Kinderlosenzuschlag 0,9 Punkte, höhere Pflege-Bemessungsgrenze).
- Dezember 2026: Die Krankenkassen legen ihre eigenen Zusatzbeiträge für 2027 fest.
- Ende 2026: Die FinanzKommission Gesundheit legt ihren zweiten Bericht zu Strukturreformen vor.
Zum Hintergrund: Die FinanzKommission hatte im März 2026 eine Finanzlücke von rund 15 Mrd. € (2027) bis rund 40 Mrd. € (2030) beschrieben und 66 Empfehlungen vorgelegt. Weitere Reformschritte sind also möglich. Wir aktualisieren diese Seite, sobald neue Beschlüsse vorliegen.
Häufige Fragen
Was ist das GKV-Spargesetz?
So wird umgangssprachlich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) genannt. Es soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, damit der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 % bleiben kann. Dafür kombiniert es höhere Einnahmen, etwa durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, mit Einsparungen bei Leistungen und Arzneimitteln.
Wann tritt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft?
Bundestag und Bundesrat haben es am 10.07.2026 beschlossen. Verkündet wurde es am 29.07.2026 im Bundesgesetzblatt (2026 I Nr. 228), in Kraft ist es seit 30.07.2026. Einzelne Teile gelten erst ab 01.01.2027, der Zuschlag für familienversicherte Ehegatten ab 01.01.2028.
Was ändert sich 2027 in der GKV?
Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf 6.375 € im Monat steigen, die Versicherungspflichtgrenze auf 84.150 € im Jahr (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Zudem bringt das Spargesetz höhere Zuzahlungen, einen geringeren Festzuschuss für Zahnersatz und das Aus für Homöopathie als Kassenleistung. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 gibt das BMG bis 01.11.2026 bekannt.
Was ist der Ehegatten-Zuschlag ab 2028?
Ab 01.01.2028 zahlen Mitglieder, deren Ehepartner beitragsfrei familienversichert ist, einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Eltern von Kindern unter 12 Jahren. Auf Basis der Bemessungsgrenze 2027 wären das bis zu rund 159 € im Monat; den Zuschlag trägt das Mitglied allein.
Werden die Zuzahlungen in der GKV teurer?
Ja. Das Gesetz erhöht die gesetzlichen Zuzahlungen um 50 %. Ab wann welche Beträge gelten, erfahren Sie im Gesetzestext und bei Ihrer Krankenkasse.
Was bedeutet das Spargesetz für freiwillig Versicherte?
Freiwillig versicherte Selbstständige mit Einkommen ab der Bemessungsgrenze zahlen allein durch die Sonderanhebung um 300 € rund 52,50 € mehr im Monat (bei 17,5 % Krankenversicherung). Insgesamt steigt ihr Höchstbeitrag 2027 im Szenario um rund 108 bis 141 € im Monat.
Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – ausgefertigt 24.07.2026, verkündet 29.07.2026
- BMG: Gesetzesseite GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Stand 29.07.2026
- BMG: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Stand 10.07.2026
- BMG: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – 10.07.2026
- BMG: Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026 – 04.09.2026
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – 30.09.2026
- FinanzKommission Gesundheit: Pressemitteilung Bericht I – 30.03.2026
- Bundesregierung: Kabinett – Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – 07.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 9. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.