Inhalt (8 Abschnitte)
- Zusatzbeitrag 2027: Was bisher bekannt ist
- Termine: Wann wird der Zusatzbeitrag 2027 festgelegt?
- Durchschnitt oder Kassen-Zusatzbeitrag: Was Sie wirklich zahlen
- Was der Zusatzbeitrag 2027 für Gutverdiener kostet
- Warum steigt der Zusatzbeitrag?
- Zusatzbeitrag erhöht: Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel
- Zusatzbeitrag 2027 und PKV: Was der Durchschnitt für Privatversicherte bedeutet
- Was Sie jetzt tun können
- Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis 01.11.2026 bekannt; der Schätzerkreis tagt bis 15.10.2026.
- Ziel der Bundesregierung sind 2,9 % wie 2026; ohne die GKV-Finanzreform hätte der Wert laut BMG bei 3,8 % gelegen.
- Tatsächlich verlangten die Kassen Ende Juni 2026 im Schnitt 3,13 %; die Spanne reicht im Oktober 2026 von 2,18 bis 4,39 %.
- Bei Einkommen ab der Bemessungsgrenze 2027 (6.375 €) kostet jeder Zehntelpunkt Zusatzbeitrag Selbstständige rund 6,38 € und Angestellte rund 3,19 € im Monat.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis 01.11.2026 vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekannt gegeben. Ziel der Bundesregierung sind 2,9 % wie 2026 – ohne die GKV-Finanzreform wären es laut BMG 3,8 % gewesen. Die Krankenkassen verlangen im Oktober 2026 zwischen 2,18 und 4,39 %; ihre eigenen Sätze für 2027 legen sie bis Dezember fest.
Zusatzbeitrag 2027: Was bisher bekannt ist
Der Zusatzbeitrag kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % hinzu. Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest. Daneben gibt es einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag, den das BMG jedes Jahr amtlich bekannt gibt (§ 242a SGB V). Für 2027 liegen bisher nur Ziele und Prognosen vor:
| Wert | Höhe | Art |
|---|---|---|
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 | 2,9 % | amtlich |
| Tatsächlich erhobener Durchschnitt, Ende Juni 2026 | 3,13 % | amtlich (BMG) |
| Berechnung des IW für das 1. Quartal 2026 | 3,1 % | Institut der deutschen Wirtschaft |
| Ziel des BMG für 2027 (mit Reform) | 2,9 % | Prognose/Ziel |
| Durchschnitt 2027 ohne Reform | 3,8 % | Prognose (BMG) |
| FinanzKommission, Frühjahr 2026, ohne Maßnahmen | 3,65 % | Prognose (nur Sekundärquelle) |
| Spanne der Kassen, Oktober 2026 | 2,18 bis 4,39 % | amtlich (91 Kassen) |
| Mittlerer Wert der Kassen (Median, ungewichtet) | 3,39 % | eigene Berechnung |
Auffällig: 2026 lag der tatsächlich erhobene Durchschnitt mit 3,13 % deutlich über dem amtlichen Wert von 2,9 %. Viele Kassen kamen mit dem Durchschnitt also nicht aus. Ein amtlicher Wert von 2,9 % für 2027 bedeutet daher nicht, dass Ihre Kasse 2,9 % verlangt.
Termine: Wann wird der Zusatzbeitrag 2027 festgelegt?
Das Verfahren folgt jedes Jahr demselben Ablauf (Stand: Oktober 2026):
Bis 15.10.2026: Schätzerkreis
Fachleute beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) schätzen Einnahmen und Ausgaben der GKV für 2027 (§ 220 Abs. 2 SGB V).
Bis 01.11.2026: Bekanntgabe durch das BMG
Das Ministerium legt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger (§ 242a Abs. 2 SGB V).
Bis Dezember 2026: Beschluss der Kassen
Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag für 2027 fest und informiert ihre Mitglieder.
01.01.2027: Neue Beiträge
Zusammen mit der höheren Bemessungsgrenze gelten die neuen Sätze ab Januar.
Durchschnitt oder Kassen-Zusatzbeitrag: Was Sie wirklich zahlen
Gezahlt wird immer der Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Kasse. Der amtliche Durchschnitt hat trotzdem praktische Bedeutung. Er dient als Rechengröße an mehreren Stellen:
- beim Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung (§ 257 SGB V),
- beim Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV von Rentnern (§ 106 SGB VI),
- beim Höchstbeitrag im Basistarif der PKV.
Für Ihren eigenen GKV-Beitrag ist dagegen die Spanne der Kassen entscheidend. Sie reicht im Oktober 2026 von 2,18 bis 4,39 %. Das sind 2,21 Prozentpunkte Unterschied – für Gutverdiener ein erheblicher Betrag.
Was der Zusatzbeitrag 2027 für Gutverdiener kostet
Wer mindestens die Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt den Höchstbeitrag. 2027 soll sie bei 6.375 € im Monat liegen (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Die Tabelle zeigt, was verschiedene Zusatzbeiträge dann bedeuten.
| Zusatzbeitrag (Szenario) | Krankenversicherung, Selbstständige | Kranken- + Pflegeversicherung, mit Kind | Kranken- + Pflegeversicherung, kinderlos | KV-Anteil Angestellte |
|---|---|---|---|---|
| 2,18 % (günstigste Kasse 10/2026) | 1.069,73 € | 1.299,23 € | 1.356,60 € | 534,86 € |
| 2,9 % (Ziel des BMG) | 1.115,63 € | 1.345,13 € | 1.402,50 € | 557,81 € |
| 3,1 % | 1.128,38 € | 1.357,88 € | 1.415,25 € | 564,19 € |
| 3,5 % | 1.153,88 € | 1.383,38 € | 1.440,75 € | 576,94 € |
| 3,8 % (ohne Reform laut BMG) | 1.173,00 € | 1.402,50 € | 1.459,88 € | 586,50 € |
| 4,39 % (teuerste Kasse 10/2026) | 1.210,61 € | 1.440,11 € | 1.497,49 € | 605,31 € |
Als Faustregel gilt 2027: Jeder Zehntelpunkt Zusatzbeitrag kostet bei Einkommen ab der Bemessungsgrenze rund 6,38 € im Monat für Selbstständige und rund 3,19 € für Angestellte. Ein ganzer Prozentpunkt macht für Selbstständige 63,75 € im Monat aus – also 765 € im Jahr.
Auch bei gleichem Zusatzbeitrag steigt der Höchstbeitrag
Selbst wenn der Durchschnitt 2027 bei 2,9 % bleibt, zahlen Gutverdiener mehr. Der Grund ist die höhere Bemessungsgrenze. 2026 kostet die Krankenversicherung bei 2,9 % höchstens 1.017,19 € im Monat, 2027 wären es 1.115,63 €. Das sind rund 98 € mehr – ganz ohne Erhöhung des Zusatzbeitrags (eigene Berechnung). Mit Pflegeversicherung steigt der Höchstbeitrag für Selbstständige um rund 108 bis 141 € im Monat.
Wer weniger als die Bemessungsgrenze verdient
Liegt Ihr beitragspflichtiges Einkommen unter 6.375 €, wirkt der Zusatzbeitrag nur auf Ihr tatsächliches Einkommen. Bei 5.000 € im Monat kostet ein Zehntelpunkt zum Beispiel 5 € (Selbstständige) bzw. 2,50 € (Angestellte). Freiwillig Versicherte zahlen dabei auch auf Miet- und Kapitaleinkünfte. Was genau zählt, erklärt unser Ratgeber freiwillig versichert: Höchstbeitrag.
Angestellte zahlen zusätzlich ihren Anteil an der Pflegeversicherung. Ihr Gesamtanteil liegt im Szenario mit 2,9 % bei rund 670 bis 750 € im Monat. Ihren persönlichen Wert berechnen Sie mit dem GKV-Höchstbeitrag-Rechner.
Warum steigt der Zusatzbeitrag?
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wachsen schneller als die Einnahmen. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Ausgaben laut BMG um 7,1 %, die Beitragseinnahmen um 4,1 %. Die Reserven der Kassen lagen bei rund 0,2 Monatsausgaben – ein sehr knappes Polster.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung gegensteuern. Es bringt unter anderem eine höhere Bemessungsgrenze, höhere Zuzahlungen und Einsparungen bei Arzneimitteln. Das Einsparvolumen beziffert das BMG auf rund 19 Mrd. €. Alle Maßnahmen erklärt unser Beitrag zum GKV-Spargesetz 2027.
Ob das Ziel von 2,9 % erreicht wird, zeigt sich erst mit der Bekanntgabe. Und selbst dann können einzelne Kassen darüber liegen – wie 2026.
Zusatzbeitrag erhöht: Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel
Erhöht Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In der Regel informiert Ihre Kasse Sie darüber schriftlich. Die genauen Fristen und Bedingungen stehen in diesem Schreiben und in § 175 SGB V. Unabhängig davon können Sie die Kasse nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist auch regulär wechseln.
Für Gutverdiener lohnt der Blick besonders. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen im Oktober 2026 rund 128 € im Monat für Selbstständige mit Höchstbeitrag (2,21 Punkte auf 5.812,50 €, eigene Berechnung). Angestellte sparen davon die Hälfte.
Nicht nur auf den Preis schauen:Kassen unterscheiden sich auch bei Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und Service. Prüfen Sie vor einem Wechsel, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Weitere Wege zu einem niedrigeren Beitrag zeigt unser Ratgeber Krankenkasse zu teuer.
Zusatzbeitrag 2027 und PKV: Was der Durchschnitt für Privatversicherte bedeutet
Auch Privatversicherte sind betroffen – über den amtlichen Durchschnitt. Er bestimmt zum Beispiel den Höchstzuschuss des Arbeitgebers. Dieser liegt 2026 bei 613,22 € für Kranken- und Pflegeversicherung. 2027 wären es bei 2,9 % rund 667 bis 673 € (eigene Berechnung). Jeder Zehntelpunkt mehr erhöht den möglichen Zuschuss zur Krankenversicherung um rund 3,19 €. Details lesen Sie im Beitrag zum PKV-Arbeitgeberzuschuss 2027.
Für Rentner in der PKV hängt der Zuschuss der Rentenversicherung ebenfalls daran. 2026 beträgt er 8,75 % der gesetzlichen Rente. 2027 wären es bei 2,9 % ebenfalls 8,75 %, bei 3,1 % 8,85 % und bei 3,3 % 8,95 % (Szenario).
Was Sie jetzt tun können
- Warten Sie die Bekanntgabe bis 01.11.2026 und den Beschluss Ihrer Kasse im Dezember ab, bevor Sie handeln.
- Vergleichen Sie den neuen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse mit der aktuellen Liste des GKV-Spitzenverbands.
- Rechnen Sie in Euro statt in Prozent: Bei Höchstbeitrag zählt jeder Zehntelpunkt.
- Prüfen Sie Leistungen und Service, nicht nur den Preis.
- Wenn Sie über einen Wechsel in die PKV nachdenken: Entscheiden Sie nicht wegen eines einzelnen Zehntelpunkts, sondern mit Blick auf Familie, Alter und Rückweg. Unser Ratgeber GKV oder PKV hilft bei der Abwägung.
Häufige Fragen
Wie hoch wird der Zusatzbeitrag 2027?
Das steht noch nicht fest. Das Bundesgesundheitsministerium strebt einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % an, also so viel wie 2026. Ohne die GKV-Finanzreform wären es laut BMG 3,8 % gewesen. Der amtliche Wert wird bis 01.11.2026 bekannt gegeben.
Wann wird der Zusatzbeitrag 2027 bekannt gegeben?
Zuerst schätzt der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung bis 15.10.2026 Einnahmen und Ausgaben. Danach legt das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis 01.11.2026 fest und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger. Die einzelnen Krankenkassen beschließen ihre eigenen Sätze bis Dezember.
Wie hoch werden die Krankenkassenbeiträge ab 2027?
Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Für Gutverdiener steigt der Beitrag 2027 vor allem durch die höhere Bemessungsgrenze von 6.375 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026). Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen im Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag rund 1.345 bis 1.402,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.
Muss meine Krankenkasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag verlangen?
Nein. Der Durchschnitt ist ein Orientierungswert. Jede Kasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest – im Oktober 2026 reicht die Spanne von 2,18 bis 4,39 %. Sie zahlen immer den Satz Ihrer eigenen Kasse.
Kann ich bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags die Krankenkasse wechseln?
Ja. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Kasse informiert Sie darüber in der Regel schriftlich; die genauen Fristen stehen in diesem Schreiben und in § 175 SGB V. Unabhängig davon ist ein regulärer Wechsel nach Ablauf der Bindungsfrist möglich.
Quellen
- Bundesanzeiger: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7) – 10.11.2025
- BMG: Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026 – 04.09.2026
- BMG: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Stand 10.07.2026
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 09.10.2026
- IW-Kurzbericht 33/2026: Zusatzbeitragssatz bei 3,1 % – 11.05.2026
- krankenkasseninfo.de: Zusatzbeitrag 2027 – Prognose Mitte Oktober – 06.10.2026
- § 242a SGB V – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz – abgerufen 09.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 9. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.