Ratgeber

PKV für Kinder: Kosten, Regeln und Fristen für Familien 2027

Ein Kind verändert die Rechnung zwischen GKV und PKV grundlegend. Hier finden Sie alle Regeln für Kinder in der privaten Krankenversicherung – wann ein Kindertarif nötig ist, was er kostet, welche Fristen nach der Geburt laufen – und Wegweiser zu jeder Lebenslage von der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit.

Redaktion Höchstbeitrag.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. PKV und Kinder: alle Themen im Überblick
  2. Familienversicherung in der GKV: wer kostenlos mitversichert ist
  3. Kind PKV oder GKV: ein Elternteil privat, einer gesetzlich
  4. Was kostet die PKV für Kinder?
  5. Kinder in der PKV mitversichern: die Kindernachversicherung nach § 198 VVG
  6. PKV mit Kindern: alle Fristen für Familien auf einen Blick
  7. Wann die Familienrechnung kippt: Elternzeit, Teilzeit, Trennung
  8. Ehegatten-Zuschlag ab 2028: was sich in der GKV für Familien ändert
  9. Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern – GKV oder PKV?
  10. Wann die PKV auch mit Kindern passen kann
Das Wichtigste in Kürze
  • In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag; Kindertarife kosten laut Marktspannen meist 120 bis 250 € im Monat (insgesamt 83 bis 382 €), Beamtenkinder mit Beihilfe meist 30 bis 70 €.
  • Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag und Wartezeit versichert, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG).
  • Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind dort beitragsfrei familienversichert sein – außer die Eltern sind verheiratet und der privat versicherte Elternteil verdient über 7.012,50 € im Monat (2027, Entwurf) und mehr als der andere (§ 10 Abs. 3 SGB V).
  • Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss auch für die Kinderbeiträge, bis zum Höchstbetrag; in der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei (§ 110 SGB XI).
  • Ab 2028 wird in der GKV für familienversicherte Ehegatten ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten fällig – Eltern von Kindern unter 12 Jahren sind ausgenommen.

In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag: Kindertarife kosten laut Marktspannen meist 120 bis 250 € im Monat, Beamtenkinder mit Beihilfe meist 30 bis 70 €. Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung versichert, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind dort oft beitragsfrei familienversichert sein – außer die Eltern sind verheiratet und der privat versicherte Elternteil verdient über 7.012,50 € im Monat (2027, Entwurf) und mehr als der andere (§ 10 Abs. 3 SGB V, Stand: Oktober 2026).

PKV und Kinder: alle Themen im Überblick

Rund rund 1,53 Mio. Kinder sind in Deutschland privat vollversichert (PKV-Verband). Für Eltern stellen sich je nach Lebenslage ganz unterschiedliche Fragen. Hier finden Sie den passenden Einstieg:

Kind PKV oder GKV?

Der Entscheider prüft nach § 10 Abs. 3 SGB V, ob Ihr Kind familienversichert sein kann. Zum Kind-Entscheider →

Was kostet ein Kindertarif?

Marktspannen 2026, Arbeitgeberzuschuss, Steuer und Kosten bis 18. PKV-Kind-Kosten →

Baby da: die 2-Monats-Frist

Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung, mit Fristrechner und Checkliste. Kindernachversicherung →

Ganze Familie durchrechnen

GKV-Familienversicherung gegen PKV-Einzelverträge, mit Zuschuss. Familien-Rechner →

Partner ohne Einkommen

Warum es keine beitragsfreie Mitversicherung gibt und welche Wege bleiben. Ehepartner in der PKV →

Familienversicherung in der PKV?

Gibt es nicht – was stattdessen gilt. PKV-Familienversicherung →

Schwangerschaft

Leistungen, 210 € Mutterschaftsgeld, Krankentagegeld im Mutterschutz. PKV in der Schwangerschaft → · Wechsel in der Schwangerschaft →

Kind wird 18

Ausbildung, Studium, erster Job: wann Kinder in die GKV müssen. PKV-Kind wird 18 →

Trennung und Todesfall

Fristen und Wege, wenn sich die Familie verändert. Scheidung → · Todesfall →

Familienversicherung in der GKV: wer kostenlos mitversichert ist

Die Familienversicherung (§ 10 SGB V) ist einer der größten Unterschiede zwischen den Systemen. Ein einziger GKV-Beitrag kann Ehepartner und Kinder mit abdecken – ohne Aufpreis. Voraussetzung: Die Angehörigen haben kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen, sind nicht hauptberuflich selbstständig und nicht selbst versicherungspflichtig.

Quelle: § 10 SGB V; Einkommensgrenze = ein Siebtel der Bezugsgröße (2026: 3.955 €, 2027 laut Entwurf der Rechengrößenverordnung: 4.130 €), eigene Berechnung; Minijob-Grenze 2026 603 €, 2027 633 €. Stand 10.10.2026.
Wer?VoraussetzungGrenze 2026Grenze 2027
Ehepartner, eingetragene LebenspartnerGesamteinkommen bis zur Grenze, Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze565 €590 €
Kinder bis 18 Jahrenur Einkommensgrenze565 €590 €
Kinder bis 23 Jahrenicht erwerbstätig565 €590 €
Kinder bis 25 Jahrein Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium565 €590 €
Kinder ohne Altersgrenzebei einer Behinderung, wegen der sie sich nicht selbst unterhalten können565 €590 €

Hinzu kommt: In der Pflegeversicherung sinkt der Beitragssatz ab dem zweiten Kind unter 25 um je 0,25 Punkte – mit zwei Kindern auf 3,35 %, mit drei auf 3,10 % (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Warum es eine solche Familienversicherung in der PKV nicht gibt, erklärt der Ratgeber PKV-Familienversicherung.

Kind PKV oder GKV: ein Elternteil privat, einer gesetzlich

Gerade bei Paaren mit unterschiedlichem Versicherungsschutz ist die Frage oft unklar. Entscheidend ist § 10 Abs. 3 SGB V. Danach ist ein Kind nur dann nicht familienversichert, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Eltern sind verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze – 2027 laut Kabinettsbeschluss 7.012,50 € im Monat (2026: 6.450 €) – und er verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil. Für unverheiratete Eltern gilt die Regel nicht.

Achtung ElternzeitElterngeld zählt nicht zum Einkommen. Geht der gesetzlich versicherte Elternteil in Elternzeit, kann der privat versicherte plötzlich der Besserverdiener sein – liegt er über der Grenze, endet die Familienversicherung des Kindes. Wie sich der eigene PKV-Beitrag in der Elternzeit verändert, erklärt der Ratgeber zum PKV-Beitrag in der Elternzeit.

Den Einzelfall mit allen Varianten prüft der Kind-Entscheider in 30 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen.

Was kostet die PKV für Kinder?

Kindertarife kosten laut Marktauswertungen 83 bis 382 € im Monat, typisch 120 bis 250 € (Sekundärquellen, Stand September 2026). Der Beitrag hängt von Leistungsumfang, Selbstbehalt und dem Tarif des versicherten Elternteils ab. Beamtenkinder mit Beihilfe versichern nur den Restanteil, meist 30 bis 70 €; die Beihilfe-Regeln für Kinder je Dienstherr erklärt der Ratgeber zur Beihilfe für Kinder.

Was ein Kind im Jahr für die Krankenversicherung kostet

Beitrag pro Kind und Jahr, Beispielwerte aus Marktspannen 2026

GKV-Familienversicherung0 €PKV Beamtenkind (~40 €/Monat)480 €PKV typisch (~175 €/Monat)2.100 €PKV obere Spanne (382 €/Monat)4.584 €

Familienversicherung: § 10 SGB V. PKV-Werte: Spannen laut transparent-beraten.de (04.09.2026) und check24.de (2026), Sekundärquellen; keine Tarifangaben, Einzelfall abweichend. Pflegepflichtversicherung für Kinder beitragsfrei (§ 110 SGB XI).

Arbeitgeberzuschuss gilt für Kinder

Angestellte erhalten die Hälfte der Kinderbeiträge als Zuschuss (§ 257 SGB V) – für alle Verträge zusammen aber nur bis zum Höchstbetrag, 2026 613,22 € im Monat. Mehr: Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027.

Pflege beitragsfrei

In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder des Versicherungsnehmers beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI).

Steuer

Beiträge zur Basisabsicherung der Kinder können Eltern in der Regel als Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Details klärt Ihre Steuerberatung.

Alle Zahlen, Rechenbeispiele und eine Leistungs-Checkliste für Kindertarife finden Sie unter PKV-Kind-Kosten.

Kinder in der PKV mitversichern: die Kindernachversicherung nach § 198 VVG

Für Neugeborene gibt es in der PKV eine wichtige Schutzregel. Wenn Sie die Frist einhalten, wird Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert – also ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten.

Vorversicherung prüfen

Der Vertrag darf verlangen, dass der Elternteil am Tag der Geburt schon eine Zeit lang versichert ist – höchstens drei Monate.

Innerhalb von zwei Monaten anmelden

Melden Sie Ihr Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt an. Der Schutz gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Geburt.

Tarif passend wählen

Der Schutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Sonst greift die Erleichterung nur bis zu diesem Umfang.

Wer die Frist verpasst, braucht einen normalen Antrag mit Gesundheitsprüfung. Ihren Stichtag berechnet der Fristrechner zur Kindernachversicherung.

PKV mit Kindern: alle Fristen für Familien auf einen Blick

Viele Familienentscheidungen in der Krankenversicherung hängen an kurzen Fristen. Wer sie kennt, behält alle Optionen – und verpasst nicht den Moment, in dem ein Kind oder Partner ohne Gesundheitsprüfung versichert werden kann.

Quellen: § 198, § 199, § 205, § 207 VVG; § 8, § 9, § 188 SGB V; § 19 MuSchG; Stand 10.10.2026. Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung.
EreignisFristGrundlage
Geburt oder Adoption: Kind in der PKV ohne Gesundheitsprüfungspätestens 2 Monate nach der Geburt§ 198 VVG
Kind scheitert an § 10 Abs. 3 SGB V: freiwillige GKVBeitritt binnen 3 Monaten§ 9 SGB V
Kind erhält später Anspruch auf Familienversicherung: PKV kündigenbinnen 3 Monaten, rückwirkend§ 205 Abs. 2 VVG
Mutterschaftsgeld für Privatversicherte beantragenfrühestens 6 Wochen vor der Entbindung§ 19 MuSchG
Teilzeit in der Elternzeit: Befreiung von der VersicherungspflichtAntrag binnen 3 Monaten, gilt nur für die Elternzeit§ 8 SGB V
Kind studiert und will privat bleiben: Befreiungbinnen 3 Monaten, unwiderruflich§ 8 SGB V
Beihilfe fällt weg (z. B. Beamtenkind mit 25): Schutz anpassenbinnen 6 Monaten ohne Risikoprüfung§ 199 Abs. 2 VVG
Tod des Versicherungsnehmers: Vertrag fortsetzenbinnen 2 Monaten§ 207 VVG

Was in den einzelnen Lebenslagen zusätzlich zu beachten ist, lesen Sie in den Ratgebern zur PKV in der Schwangerschaft, zum PKV-Kind mit 18 und zum PKV-Todesfall.

Wann die Familienrechnung kippt: Elternzeit, Teilzeit, Trennung

Eine Familienrechnung gilt nie für immer. Drei Ereignisse verändern sie besonders oft. Elternzeit: Ohne Gehalt entfällt bei Angestellten der Arbeitgeberzuschuss, der PKV-Beitrag läuft voll weiter – und der gesetzlich versicherte Partner kann durch das Elterngeld beim Einkommensvergleich nach § 10 Abs. 3 SGB V plötzlich der Geringverdiener sein. Teilzeit: Sinkt das Gehalt eines privat versicherten Angestellten dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze, wird er vor dem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig; wer in der PKV bleiben will, braucht dann unter Umständen eine Befreiung. Trennung: Mit der Rechtskraft einer Scheidung enden Familienversicherung und Beihilfe für den Ehegatten, und die Sonderregel für Kinder gilt nicht mehr – Details im Ratgeber Scheidung und private Krankenversicherung.

Prüfen Sie Ihre Familienrechnung deshalb bei jedem dieser Ereignisse neu. Der Familien-Rechner hilft dabei in wenigen Sekunden.

Ehegatten-Zuschlag ab 2028: was sich in der GKV für Familien ändert

Ganz kostenlos bleibt die Familienversicherung für Ehepartner nicht. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) führt ab dem 01.01.2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehegatten ein, den das Mitglied allein trägt (§ 242b Abs. 2 SGB V). Für die Pflegeversicherung sieht der Kabinettsentwurf der Pflegereform zusätzlich 0,52 Punkte vor – das ist noch nicht beschlossen.

  • Ausnahmen: Der Zuschlag entfällt unter anderem für Eltern von Kindern unter 12 Jahren. Weitere Ausnahmen betreffen etwa Pflegesituationen, das Erreichen der Regelaltersgrenze und Pflegegrad 3 oder höher.
  • Größenordnung: Auf Basis der Bemessungsgrenze 2027 wären das 159,38 € im Monat für die Krankenversicherung plus 33,15 € für die Pflege (Entwurf). Die Bemessungsgrenze 2028 steht noch nicht fest – es handelt sich um ein Szenario.
  • Einordnung: Für Alleinverdiener-Paare ohne kleine Kinder wird die GKV ab 2028 teurer. Ob das die Rechnung zugunsten der PKV kippt, hängt vom PKV-Beitrag ab, den der Partner dort zahlen müsste.

Hintergründe zum Gesetz finden Sie unter GKV-Spargesetz 2027.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern – GKV oder PKV?

Ein selbstständiger Vater verdient mehr als die Beitragsbemessungsgrenze. Er ist verheiratet, seine Frau hat kein eigenes Einkommen, die beiden Kinder sind unter 12 Jahre alt.

1.329,19 €
GKV-Beitrag 2027 für die ganze Familie (Kranken- und Pflegeversicherung)
eigene Berechnung, Szenario
0 €
für Ehefrau und Kinder – familienversichert
§ 10 SGB V
4
eigene Verträge wären es in der PKV
je Person ein Beitrag

So entsteht der GKV-Wert: 6.375 € × (14,6 % + 2,9 %) = 1.115,63 € für die Krankenversicherung. Dazu kommen 6.375 € × 3,35 % = 213,56 € für die Pflege, weil der Satz mit zwei Kindern sinkt. Zusammen sind das 1.329,19 € im Monat (Szenario 2027: Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Krankengeld, Pflegereform-Entwurf; nach geltendem Recht 1.319,14 €). Ein Ehegatten-Zuschlag fällt ab 2028 nicht an, solange ein Kind unter 12 ist.

Die Gegenrechnung in der PKV: Hier zahlen Vater, Mutter und beide Kinder jeweils einen eigenen Beitrag. Die PKV ist für diese Familie nur dann günstiger, wenn die Summe aller vier Beiträge unter 1.329,19 € liegt – und auch dann sollten Sie eine Reserve für Beitragsanpassungen einplanen. Ob sich die PKV mit Kindern für Ihre eigene Konstellation lohnt, rechnet der Familien-Rechner GKV vs. PKV in Sekunden durch – inklusive Arbeitgeberzuschuss und § 10 Abs. 3 SGB V. Wie sich beide Systeme über die Jahre entwickeln können, zeigt der GKV-oder-PKV-Rechner.

Wann die PKV auch mit Kindern passen kann

Die GKV ist für Familien nicht automatisch die bessere Wahl. In einigen Konstellationen kann die PKV auch mit Kindern sinnvoll sein:

  • Beide Partner verdienen gut und könnten selbst in die PKV wechseln. Dann wäre in der GKV kein Partner beitragsfrei mitversichert. Die Kinder wären dort unter Umständen weiter familienversichert; in der PKV kommen ihre Beiträge hinzu.
  • Beamtenfamilien: Mit Beihilfe kosten Restkostentarife für Kinder oft nur 30 bis 70 € im Monat.
  • Die Familienplanung ist abgeschlossen und die Kinder sind bereits älter. Die Zahl der Verträge steht fest, und die Kinderbeiträge tragen Sie nur für eine überschaubare Zeit.
  • Hohe Zusatzeinnahmen: Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlen Sie auch auf Mieten und Kapitalerträge Beiträge. In der PKV spielt das keine Rolle.

Partner, die neu in die PKV kommen, und ältere Kinder durchlaufen eine eigene Gesundheitsprüfung – nur Neugeborene sind bei fristgerechter Anmeldung davon ausgenommen. Wie die Prüfung abläuft, erklärt der Abschnitt zur Gesundheitsprüfung beim Wechsel. Ob die PKV für Sie überhaupt infrage kommt, zeigt der kostenlose System-Check; den vollständigen Systemvergleich finden Sie unter GKV oder PKV.

Ehrlich gesagtFür Familien mit einem Hauptverdiener ist die GKV oft die passendere Wahl – auch wenn der eigene Beitrag hoch ist. Wer trotzdem in die PKV möchte, sollte die Familienplanung der nächsten Jahre mitdenken. Denn ein späterer Weg zurück in die GKV ist nur eingeschränkt möglich, ab 55 in der Regel ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Müssen Kinder in die PKV, wenn ein Elternteil privat versichert ist?

Nicht automatisch. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind dort familienversichert sein. Ausgeschlossen ist das nur, wenn die Eltern verheiratet sind und der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als 7.012,50 € im Monat (2027, Kabinettsbeschluss) und mehr als der gesetzlich versicherte verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V). Sind beide Eltern privat versichert, wird das Kind privat versichert.

Was kostet die PKV für Kinder?

Laut Marktauswertungen kosten Kindertarife 83 bis 382 € im Monat, typisch 120 bis 250 € (Stand September 2026, Sekundärquelle). Beamtenkinder mit Beihilfe versichern nur den Restanteil, meist 30 bis 70 €. Die Pflegepflichtversicherung ist für Kinder beitragsfrei, und Angestellte erhalten auch für Kinderbeiträge den Arbeitgeberzuschuss bis zum Höchstbetrag.

Kann ich meine Kinder in der PKV mitversichern?

Ja, aber nicht beitragsfrei: Jedes Kind bekommt einen eigenen Tarif mit eigenem Beitrag, oft im Vertrag eines Elternteils. Melden Sie Ihr Neugeborenes spätestens zwei Monate nach der Geburt an, wird es rückwirkend ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert (§ 198 VVG) – sofern der Schutz nicht umfassender ist als der des Elternteils.

Sind PKV-Beiträge für Kinder steuerlich absetzbar?

Beiträge zur Basisabsicherung eines Kindes, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, können Eltern in der Regel als Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Komfortleistungen wirken sich meist nicht mehr aus. Klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen

  1. § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 10.10.2026
  2. § 198 VVG – Kindesversicherung – abgerufen 10.10.2026
  3. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 10.10.2026
  4. § 110 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung – abgerufen 10.10.2026
  5. transparent-beraten.de: Private Krankenversicherung für Kinder (Kostenspannen) – Sekundärquelle, aktualisiert 04.09.2026
  6. PKV-Verband: Zahlenbericht PKV in Zahlen 2024 – Verbandsangabe
  7. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Ehegatten-Zuschlag ab 2028) – verkündet 29.07.2026
  8. BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – 30.09.2026, Entwurf
  9. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Referentenentwurf) – Entwurf vom 21.09.2026
  10. § 55 SGB XI – Beitragssatz und Kinderabschläge in der Pflegeversicherung – abgerufen 09.10.2026
Redaktion Höchstbeitrag.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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