Inhalt (6 Abschnitte)
- Wer ist freiwillig gesetzlich versichert?
- Höchstbeitrag 2027 für freiwillig Versicherte: alle Zahlen
- Was als Einkommen zählt: die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Mindestbeitrag: Was freiwillig Versicherte mindestens zahlen
- Wie die Kasse Ihren Beitrag festsetzt
- Wie freiwillig Versicherte den Höchstbeitrag senken können
- Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen 2027 Beiträge auf ihre Einnahmen bis höchstens 6.375 € im Monat (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
- Selbstständige mit Einnahmen ab dieser Grenze zahlen 2027 im Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag rund 1.345,13 € (mit Kind) bis 1.402,50 € (kinderlos) für Kranken- und Pflegeversicherung.
- Freiwillig versicherte Angestellte tragen davon etwa die Hälfte selbst – 2027 rund 670 bis 750 €; den Rest zahlt der Arbeitgeber.
- Anders als bei Pflichtversicherten zählen auch Mieteinkünfte, Kapitalerträge und Renten mit (§ 240 SGB V).
- Mindestens berechnet die Kasse 2027 Beiträge auf 1.376,67 € im Monat (eigene Berechnung aus der Bezugsgröße laut Entwurf).
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen den Höchstbeitrag, sobald ihre gesamten beitragspflichtigen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze erreichen – 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 6.375 € im Monat. Für Selbstständige, die alles allein tragen, sind das bei 2,9 % Zusatzbeitrag rund 1.345,13 € (mit Kind) bis 1.402,50 € (kinderlos) im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (Szenario, Stand 09.10.2026). Anders als bei Pflichtversicherten zählen dabei auch Mieten, Kapitalerträge und Renten mit.
Wer ist freiwillig gesetzlich versichert?
Freiwilliges Mitglied ist, wer gesetzlich krankenversichert ist, ohne dazu verpflichtet zu sein. Typisch sind drei Gruppen:
- Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler, die sich für die GKV statt für die PKV entschieden haben.
- Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2027: 84.150 €, Entwurf), die in ihrer Kasse geblieben sind. Mehr dazu unter Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027.
- Rentner ohne Pflichtversicherung, die die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen.
- Privatiers, die vor der Rente von Kapitalerträgen, Mieten oder Rücklagen leben – was sie zahlen, zeigt der Ratgeber Krankenversicherung als Privatier.
Sonderfall Rentner
Rentner sind nur dann pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Wer diese Hürde nicht schafft und gesetzlich versichert bleibt, ist freiwilliges Mitglied. Dann zählen auch im Ruhestand alle Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze – neben der Rente also etwa Mieten und Kapitalerträge. Für vermögende Gutverdiener ist die GKV im Alter deshalb nicht automatisch günstig.
Für alle drei Gruppen gilt dieselbe Grundregel: Die Kasse schaut nicht nur auf das Gehalt, sondern auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Das ist der wichtigste Unterschied zu pflichtversicherten Angestellten.
Höchstbeitrag 2027 für freiwillig Versicherte: alle Zahlen
Den Höchstbeitrag zahlen Sie, wenn Ihre beitragspflichtigen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat. 2027 soll sie auf 6.375 € steigen, also auf 76.500 € im Jahr. Darin steckt eine gesetzliche Sonderanhebung um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
| Selbstständige (zahlen alles allein) | 2026 | 2027 geltendes Recht | 2027 mit Pflegereform |
|---|---|---|---|
| Mit Krankengeld (14,6 %), mit Kind | 1.226,44 € | 1.334,33 € | 1.345,13 € |
| Mit Krankengeld (14,6 %), kinderlos | 1.261,31 € | 1.370,78 € | 1.402,50 € |
| Ohne Krankengeld (14,0 %), mit Kind | 1.191,56 € | 1.296,08 € | 1.306,88 € |
| Ohne Krankengeld (14,0 %), kinderlos | 1.226,44 € | 1.332,53 € | 1.364,25 € |
So wird gerechnet (kinderlos, mit Krankengeld, Pflegereform): 6.375 € × (14,6 % + 2,9 %) = 1.115,63 € für die Krankenversicherung. Dazu kommen 6.375 € × 4,5 % = 286,88 € für die Pflege. Zusammen sind das 1.402,50 € im Monat.
Oft wird nur der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung genannt, ohne Pflege. Er liegt mit Krankengeld 2026 bei 1.017,19 € und 2027 bei 1.115,63 € (jeweils mit 2,9 % Zusatzbeitrag). Die Pflegeversicherung kommt immer hinzu. Achten Sie beim Vergleich mit PKV-Angeboten darauf, ob beide Teile enthalten sind – auch PKV-Angebote nennen die Pflegepflichtversicherung häufig separat.
Wichtig: Der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse kann vom Durchschnitt abweichen. Im Oktober 2026 verlangen die Kassen 2,18 % bis 4,39 %. Bei der teuersten Kasse wären es 2027 für Kinderlose rund 1.497 € im Monat. Den Durchschnittswert für 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis 01.11.2026 bekannt – mehr dazu unter Zusatzbeitrag 2027.
Freiwillig versicherte Angestellte: meist automatisch Höchstbeitrag
Angestellte sind erst ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig versichert. Diese liegt 2027 mit 84.150 € deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze von 76.500 €. Wer als Angestellter freiwillig versichert ist, zahlt deshalb in aller Regel den Höchstbeitrag. Sie tragen davon etwa die Hälfte: 2027 im Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag zwischen 667,16 € (mit Kind, geltendes Recht) und 729,94 € (kinderlos, Pflegereform). Den Rest zahlt Ihr Arbeitgeber. Den Kinderlosenzuschlag in der Pflege tragen Sie allein.
Was als Einkommen zählt: die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Bei freiwilligen Mitgliedern zählen grundsätzlich alle Einnahmen, die für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen – unabhängig davon, wie sie steuerlich behandelt werden. Die Einzelheiten regeln die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ des GKV-Spitzenverbands. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zu pflichtversicherten Angestellten.
| Einnahmeart | Freiwillig versichert | Pflichtversicherte Angestellte |
|---|---|---|
| Gehalt aus einer Beschäftigung | ja | ja |
| Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit | ja, laut Einkommensteuerbescheid | in der Regel nein |
| Überschuss aus Vermietung und Verpachtung | ja | nein |
| Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen) | ja | nein |
| Gesetzliche Rente | ja | ja |
| Betriebsrente (Versorgungsbezüge) | ja | ja |
Mieteinnahmen
Beitragspflichtig sind in der Regel nicht die Bruttomieten, sondern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das ist der Überschuss nach Werbungskosten, wie er im Einkommensteuerbescheid steht. Ein Verlust aus Vermietung mindert Ihre übrigen Einnahmen grundsätzlich nicht. Er wird also nicht mit Gewinn oder Gehalt verrechnet.
Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und Fondsausschüttungen zählen mit – auch wenn darauf bereits Abgeltungsteuer gezahlt wurde. Der steuerliche Sparer-Pauschbetrag wird nach der Praxis der Kassen in der Regel nicht abgezogen. Wer ein größeres Depot hat, sollte das bei der Wahl zwischen GKV und PKV einrechnen.
Rechenbeispiel: Was Miete und Depot kosten können
Eine kinderlose Selbstständige hat 2027 einen Gewinn von 60.000 €. Dazu kommen 12.000 € Überschuss aus einer vermieteten Wohnung und 6.000 € Kapitalerträge. Zusammen sind das 78.000 € im Jahr bzw. 6.500 € im Monat – mehr als die Beitragsbemessungsgrenze.
- Nur auf den Gewinn: 5.000 € × (17,5 % + 4,5 %) = 1.100,00 € im Monat.
- Mit Miete und Kapitalerträgen: Beitrag auf 6.375 € = 1.402,50 € im Monat.
- Unterschied: 302,50 € im Monat bzw. 3.630 € im Jahr – allein wegen Miete und Depot.
Beispielrechnung, Szenario 2027: Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Krankengeld, Pflegereform-Entwurf; Stand 09.10.2026. Ihren eigenen Beitrag – mit Ihrer Kasse, Ihrer Kinderzahl und Ihrem Einkommen – berechnen Sie mit dem GKV-Höchstbeitrag-Rechner 2027.
Sonderfall: Ehepartner privat versichert
Haben Sie selbst kein oder nur ein geringes Einkommen und ist Ihr Ehepartner privat versichert, kann die Kasse einen Teil des Partnereinkommens bei Ihrem Beitrag berücksichtigen. Nach den Beitragsgrundsätzen der Kassen kann das bis zur Hälfte des Partnereinkommens sein, höchstens die halbe Bemessungsgrenze. Lassen Sie sich die Berechnung in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse genau erklären. Welche Wege Paare mit einem privat versicherten Partner haben, erklärt der Ratgeber Ehepartner in der PKV mitversichern.
Mindestbeitrag: Was freiwillig Versicherte mindestens zahlen
Auch wer wenig oder gar nichts verdient, zahlt als freiwilliges Mitglied einen Mindestbeitrag. Die Kasse rechnet dann mit der Mindestbemessungsgrundlage. Sie beträgt ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße: 2026 sind das 1.318,33 €, 2027 laut Entwurf 1.376,67 € im Monat (Bezugsgröße 2027: 4.130 €; eigene Berechnung).
Alle Mindest- und Höchstbeiträge mit und ohne Krankengeld für 2026 und 2027 finden Sie übersichtlich unter Krankenversicherung für Selbstständige: Kosten.
Wie die Kasse Ihren Beitrag festsetzt
Bei Angestellten meldet der Arbeitgeber das Gehalt. Bei Selbstständigen und anderen Selbstzahlern läuft es anders: Sie müssen der Kasse Ihre Einnahmen selbst mitteilen.
Einkommensfragebogen
Die Kasse fragt Ihre Einnahmen ab – Gewinn, Mieten, Kapitalerträge, Renten. Sie belegen die Angaben mit Nachweisen.
Vorläufiger Beitrag
Bei Selbstständigen setzt die Kasse den Beitrag zunächst vorläufig fest, auf Basis des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids (§ 240 Abs. 4a SGB V).
Endgültige Abrechnung
Liegt der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vor, rechnet die Kasse endgültig ab. Dann folgt eine Nachzahlung oder eine Erstattung.
Steigt Ihr Gewinn deutlich, sollten Sie deshalb Geld für eine mögliche Nachzahlung zurücklegen. Und: Reichen Sie keine Nachweise ein, setzt die Kasse in der Regel den Höchstbeitrag an.
Wie freiwillig Versicherte den Höchstbeitrag senken können
Am Höchstbeitrag selbst ändert sich wenig, solange Ihre Einnahmen über der Grenze liegen. Einige Stellschrauben gibt es aber:
Krankenkasse wechseln
Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen im Oktober 2026 2,21 Prozentpunkte Zusatzbeitrag. Auf die Bemessungsgrenze 2027 gerechnet sind das rund 141 € im Monat (eigene Berechnung). Angestellte sparen davon etwa die Hälfte.
Krankengeld prüfen
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch zahlen 14,0 % statt 14,6 %. Beim Höchstbeitrag 2027 spart das 38,25 € im Monat. Dafür fehlt bei langer Krankheit das Krankengeld – eine Lücke, die Sie anders absichern sollten.
PKV nüchtern prüfen
Ein Wechsel in die PKV kann den Beitrag senken – vor allem für jüngere Gutverdiener. Er ist aber eine Entscheidung für Jahrzehnte. Billige Einsteigertarife haben oft Lücken: siehe PKV-Einsteigertarif.
Weitere Möglichkeiten, etwa Wahltarife der Kassen, beschreibt unser Ratgeber Krankenkasse zu teuer. Ob die PKV für Sie überhaupt infrage kommt, zeigt der ehrliche Vergleich GKV oder PKV.
Gut zu wissenIn der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab – Mieten und Kapitalerträge spielen dort keine Rolle. Dafür steigt er mit dem Eintrittsalter, kann bei Beitragsanpassungen zulegen und sinkt nicht, wenn Ihr Einkommen später fällt. Eine Rückkehr in die GKV ist nur eingeschränkt möglich, ab 55 in der Regel ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte 2027?
Für Selbstständige, die alles allein zahlen, liegt der Höchstbeitrag 2027 bei 2,9 % Zusatzbeitrag und mit Krankengeldanspruch bei rund 1.345,13 € (mit Kind) bzw. 1.402,50 € (kinderlos, Pflegereform-Entwurf) für Kranken- und Pflegeversicherung. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026. Angestellte zahlen davon etwa die Hälfte selbst.
Ab welchem Einkommen zahlt man als freiwillig Versicherter den Höchstbeitrag?
Sobald alle beitragspflichtigen Einnahmen zusammen die Beitragsbemessungsgrenze erreichen: 2026 sind das 5.812,50 € im Monat, 2027 laut Entwurf 6.375 € (76.500 € im Jahr). Bei freiwillig Versicherten zählen dabei auch Mieteinkünfte, Kapitalerträge und Renten mit.
Zählen Mieteinnahmen bei freiwillig Versicherten zum Einkommen?
Ja. Bei freiwilligen Mitgliedern berücksichtigt die Kasse die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Maßgeblich ist in der Regel der Überschuss aus Vermietung und Verpachtung laut Einkommensteuerbescheid. Verluste aus Vermietung mindern andere Einnahmen grundsätzlich nicht.
Muss ich als freiwillig Versicherter Beiträge auf Kapitalerträge zahlen?
Ja, Zinsen, Dividenden und Fondsausschüttungen sind beitragspflichtig – auch wenn bereits Abgeltungsteuer gezahlt wurde. Der steuerliche Sparer-Pauschbetrag wird nach der Praxis der Kassen in der Regel nicht abgezogen. Pflichtversicherte Angestellte zahlen auf Kapitalerträge dagegen keine Beiträge.
Was ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 2027?
Die Kasse berechnet Beiträge mindestens auf ein Drittel der Bezugsgröße, 2027 laut Entwurf also auf 1.376,67 € im Monat. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag und Krankengeldanspruch ergibt das rund 290,48 € mit Kind bzw. 302,87 € kinderlos (Pflegereform-Entwurf) für Kranken- und Pflegeversicherung – eigene Berechnung.
Was passiert, wenn ich der Krankenkasse keinen Einkommensnachweis schicke?
Dann setzt die Kasse in der Regel den Höchstbeitrag an. Reichen Sie Ihre Nachweise – bei Selbstständigen vor allem den Einkommensteuerbescheid – rechtzeitig ein, damit der Beitrag zu Ihrem tatsächlichen Einkommen passt.
Quellen
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Referentenentwurf) – Entwurf vom 21.09.2026
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 09.10.2026
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung – abgerufen 09.10.2026
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – 30.09.2026, Entwurf
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 09.10.2026
- BMG: GKV-Statistik KM1 Januar bis August 2026 – Stichtag 01.08.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.