Ratgeber

Beitragsbemessungsgrenze 2027: Krankenversicherung, Pflege, Rente

Alle Rechengrößen der Sozialversicherung 2027 auf einen Blick – mit Rechtsstand, Rechenbeispielen und dem, was die höhere Grenze für Selbstständige, Angestellte und Privatversicherte bedeutet. Stand: Oktober 2026.

Redaktion Höchstbeitrag.de Aktualisiert am 9. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Beitragsbemessungsgrenze 2027: alle Rechengrößen im Überblick
  2. Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 so stark?
  3. Verfahrensstand: Ist die BBG 2027 schon beschlossen?
  4. Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze 2027 für Gutverdiener?
  5. Beitragsbemessungsgrenze oder Versicherungspflichtgrenze: Was ist der Unterschied?
  6. Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der Rentenversicherung
  7. Was die BBG 2027 für Privatversicherte und PKV-Interessenten bedeutet
  8. Was Sie jetzt tun können
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung soll 2027 auf 6.375 € im Monat bzw. 76.500 € im Jahr steigen (2026: 5.812,50 €) – Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.
  • Ohne die gesetzliche Sonderanhebung um 300 € aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz läge die Grenze bei 6.075 €.
  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr, die Bemessungsgrenze der Rentenversicherung auf 8.850 € im Monat.
  • Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen 2027 im Szenario rund 1.345 € (mit Kind) bis 1.402,50 € (kinderlos) für Kranken- und Pflegeversicherung, Angestellte davon rund die Hälfte.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung soll auf 6.375 € im Monat bzw. 76.500 € im Jahr steigen (2026: 5.812,50 €). Das hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Darin steckt eine gesetzliche Sonderanhebung um 300 € – für Gutverdiener steigt der Höchstbeitrag damit spürbar.

6.375 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2027 pro Monat (2026: 5.812,50 €)
Kabinettsbeschluss 07.10.2026
+300 €
Sonderanhebung pro Monat durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
BGBl. 2026 I Nr. 228
84.150 €
Versicherungspflichtgrenze 2027 pro Jahr (2026: 77.400 €)
Kabinettsbeschluss 07.10.2026
8.850 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 2027 pro Monat
Verordnungsentwurf BMAS

Beitragsbemessungsgrenze 2027: alle Rechengrößen im Überblick

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Jeder Euro darüber bleibt beitragsfrei. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine andere Grenze als für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die folgende Tabelle zeigt alle Werte, die für Gutverdiener wichtig sind.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 und 2027. Quelle: BMAS, Referentenentwurf vom 21.09.2026; Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend); Werte 2026 laut Verordnung vom 26.11.2025; Pflege laut Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026. Jahreswerte und Veränderungen: eigene Berechnung. Stand: 09.10.2026.
Rechengröße2026 (Monat / Jahr)2027 (Monat / Jahr)Veränderung
BBG Krankenversicherung5.812,50 € / 69.750 €6.375 € / 76.500 €+9,7 %
BBG Pflegeversicherung nach geltendem Recht5.812,50 € / 69.750 €6.075 € / 72.900 €+4,5 %
BBG Pflegeversicherung laut Pflegereform-Entwurf–6.375 € / 76.500 €+9,7 %
Versicherungspflichtgrenze (JAEG), allgemein6.450 € / 77.400 €7.012,50 € / 84.150 €+8,7 %
JAEG für Privatversicherte am 31.12.2026 (§ 6 Abs. 8 SGB V neu)–6.712,50 € / 80.550 €neu
Besondere JAEG für PKV-Altfälle vor 2003 (§ 6 Abs. 7 SGB V)5.812,50 € / 69.750 €6.075 € / 72.900 €+4,5 %
Bezugsgröße3.955 € / 47.460 €4.130 € / 49.560 €+4,4 %
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 € / 101.400 €8.850 € / 106.200 €+4,7 %

Wichtig zu wissen:Alle Werte für 2027 beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026. Sie gelten erst, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Für die Pflegeversicherung hängt die Grenze zusätzlich davon ab, ob das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wie im Entwurf beschlossen wird. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt.

Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 so stark?

Normalerweise folgt die Grenze der Lohnentwicklung des Vorjahres. Für 2027 ist das der Lohnzuwachs 2025 von 4,38 %. Allein damit läge die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2027 bei 6.075 € im Monat.

Hinzu kommt eine gesetzliche Sonderanhebung um 300 € im Monat (3.600 € im Jahr). Sie stammt aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 verkündet wurde (§ 223 Abs. 4 SGB V neu). Die Anhebung ist eine einmalige Stufe. In den Folgejahren wird die Grenze aber von diesem höheren Niveau aus fortgeschrieben. Der Effekt bleibt also dauerhaft.

Dieselbe Sonderanhebung gilt für die Versicherungspflichtgrenze. Sie steigt deshalb um 8,7 % auf 84.150 € im Jahr. Mehr zum Hintergrund lesen Sie in unserem Beitrag zum GKV-Spargesetz 2027.

Die Pflegeversicherung ist ein Sonderfall. Nach geltendem Recht ist ihre Grenze an die besondere Versicherungspflichtgrenze gekoppelt und läge 2027 bei 6.075 €. Erst der Kabinettsentwurf der Pflegereform vom 30.09.2026 würde sie ebenfalls auf 6.375 € anheben.

Verfahrensstand: Ist die BBG 2027 schon beschlossen?

Die Sonderanhebung selbst ist bereits Gesetz. Die konkreten Euro-Werte legt aber jedes Jahr die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung fest. Für 2027 läuft das Verfahren so:

21.09.2026: Referentenentwurf

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) legt den Entwurf der Rechengrößenverordnung 2027 vor.

24./25.09.2026: Anhörung

Verbände nehmen Stellung, darunter der Verband der Privaten Krankenversicherung.

07.10.2026: Kabinettsbeschluss

Die Bundesregierung beschließt die Werte, darunter 6.375 € Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

November 2026: Bundesrat

Die Zustimmung der Länderkammer steht aus. Das PKV-Serviceportal erwartet sie im November.

01.01.2027: Inkrafttreten

Ab dem Jahreswechsel gelten die neuen Grenzen für alle Beitragsberechnungen.

Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz. Das Kabinett hat es am 30.09.2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden.

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze 2027 für Gutverdiener?

Wer mehr als die Grenze verdient, zahlt den Höchstbeitrag. Steigt die Grenze, steigt der Höchstbeitrag mit – auch wenn Ihr Einkommen gleich bleibt.

Freiwillig versicherte Selbstständige

Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein. Bei einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 % und mit Anspruch auf Krankengeld ergeben sich 2027 diese Monatsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung (eigene Berechnung):

  • mit Kind: 1.345,13 € (2026: 1.226,44 €)
  • kinderlos: 1.402,50 € laut Pflegereform-Entwurf mit 4,5 % Pflegebeitrag (2026: 1.261,31 €)
  • Plus gegenüber 2026: rund 108 bis 141 € im Monat, je nach Kinderstatus und Pflegereform

Wie sich der Höchstbeitrag über die Jahre entwickelt hat, zeigt unsere Datenseite zur Entwicklung des GKV-Höchstbeitrags.

Angestellte über der Bemessungsgrenze

Angestellte teilen sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber. Den Kinderlosenzuschlag in der Pflege tragen sie allein. Ihr eigener Anteil liegt 2027 im Szenario bei rund 670 bis 750 € im Monat. 2026 sind es 613,22 € mit Kind bzw. 648,09 € kinderlos (eigene Berechnung). Laut Bundesgesundheitsministerium kostet allein die Sonderanhebung um 300 € Gutverdiener rund 26 € im Monat.

Rechenbeispiel (Annahmen):Angestellter mit 7.000 € Bruttogehalt im Monat, ein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %. 2026 zahlt er für Kranken- und Pflegeversicherung 613,22 € selbst. 2027 sind es 667,16 € nach geltendem Recht bzw. 672,56 € laut Pflegereform-Entwurf. Das sind rund 54 bis 59 € mehr im Monat oder rund 650 bis 710 € im Jahr. Ihr individuelles Ergebnis kann abweichen.

Wer zwischen alter und neuer Grenze verdient

Liegt Ihr Einkommen zwischen 5.812,50 € und 6.375 € im Monat, zahlen Sie 2027 auf jeden Euro bis zu Ihrem tatsächlichen Einkommen Beiträge. Die Mehrbelastung ist hier kleiner als beim vollen Höchstbeitrag, aber ebenfalls spürbar.

Freiwillig Versicherte mit weiteren Einkünften

Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze – also auch auf Miet- oder Kapitaleinkünfte (§ 240 SGB V). Wer heute knapp unter der Grenze liegt, rutscht durch solche Einkünfte schnell an den Höchstbeitrag heran. Nach unten gibt es ebenfalls eine Grenze: 2027 werden Beiträge mindestens auf ein Drittel der Bezugsgröße berechnet, also auf 1.376,67 € im Monat (eigene Berechnung). Was genau als Einkommen zählt, erklärt unser Ratgeber freiwillig versichert: Höchstbeitrag und Einkommen. Für Selbstständige gibt es zudem einen Überblick zu Mindest- und Höchstbeitrag in der Krankenversicherung.

Wer zahlt 2027 wie viel? (Einkommen ab 6.375 €/Monat)

Selbstständig, kinderlos1.402 €Selbstständig, mit Kind1.345 €Angestellt, kinderlos (eigener Anteil)730 €Angestellt, mit Kind (eigener Anteil)673 €

Eigene Berechnung, Szenario Stand 09.10.2026: BBG 6.375 €, Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflege laut Kabinettsentwurf (kinderlos 4,5 %).

Beitragsbemessungsgrenze oder Versicherungspflichtgrenze: Was ist der Unterschied?

Die beiden Grenzen werden oft verwechselt. Sie haben aber ganz unterschiedliche Aufgaben:

Beitragsbemessungsgrenze

Bis zu dieser Grenze zahlen Sie Beiträge, darüber nicht. 2027 sind es 6.375 € im Monat. Sie bestimmt also, wie viel Sie höchstens zahlen.

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

Erst wenn Ihr regelmäßiges Jahresgehalt darüber liegt, dürfen Sie als Angestellter in die PKV wechseln. 2027 sind es 84.150 € (Entwurf). Sie bestimmt also, ob Sie wählen dürfen.

Ab 2027 gibt es außerdem drei verschiedene Versicherungspflichtgrenzen: die allgemeine Grenze, eine Grenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind, und eine für Altfälle von vor 2003. Alle Details erklärt unser Beitrag zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027. Ob Ihr Gehalt reicht, prüfen Sie mit dem Versicherungspflichtgrenze-Rechner.

Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der Rentenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine eigene, höhere Grenze. Sie soll 2027 auf 8.850 € im Monat steigen (2026: 8.450 €). Eine Sonderanhebung gibt es hier nicht.

Der Beitragssatz der Rentenversicherung liegt bei 18,6 %. Daraus ergibt sich 2027 ein Höchstbeitrag von rund 1.646 € im Monat (2026: 1.571,70 €). Angestellte zahlen davon die Hälfte, also rund 823 €. Wer zwischen 8.450 € und 8.850 € verdient, zahlt 2027 also auch mehr Rentenbeitrag – und erwirbt dafür höhere Rentenansprüche. Welche Selbstständigen heute schon rentenversicherungspflichtig sind, zeigt der Ratgeber Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Was die BBG 2027 für Privatversicherte und PKV-Interessenten bedeutet

Für die private Krankenversicherung (PKV) gilt keine Beitragsbemessungsgrenze. Dort richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif. Indirekt wirkt die Grenze aber an mehreren Stellen:

Auswirkungen der BBG auf die PKV. Quelle: PKV-Verband (Werte 2026); 2027: eigene Berechnung nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI, Szenario mit Zusatzbeitrag 2,9 %. Stand: 09.10.2026.
Größe20262027 (Szenario)
Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur PKV (Kranken- + Pflegeversicherung)613,22 €rund 667 bis 673 €
Höchstbeitrag im Basistarif (ohne Pflege)1.017,18 €1.115,63 €
Höchstbeitrag im Standardtarif (nur Verträge vor 2009)848,62 €930,75 €

Für Angestellte, die einen Wechsel erwägen, zählt vor allem der höhere Arbeitgeberzuschuss. Wie er berechnet wird, lesen Sie im Beitrag zum PKV-Arbeitgeberzuschuss 2027. Gleichzeitig wird der Zugang schwerer, weil die Versicherungspflichtgrenze stärker steigt als die Löhne.

Ehrlich gesagt: Ein höherer GKV-Beitrag allein ist noch kein Grund für die PKV. Wer eine Familie hat, später weniger verdienen könnte oder im Alter keine steigenden Beiträge stemmen möchte, fährt in der gesetzlichen Krankenversicherung oft besser. Eine Rückkehr ist nur eingeschränkt möglich, ab 55 in der Regel ausgeschlossen. Die Abwägung zeigt unser Ratgeber GKV oder PKV.

Was Sie jetzt tun können

  • Berechnen Sie Ihren Beitrag 2027 – getrennt nach Status, Kinderzahl und Zusatzbeitrag.
  • Prüfen Sie im Dezember den Zusatzbeitrag 2027 Ihrer Krankenkasse. Er kann vom Durchschnitt deutlich abweichen.
  • Als Angestellter: Vergleichen Sie Ihr regelmäßiges Jahresgehalt mit der Versicherungspflichtgrenze 2027.
  • Als Selbstständiger: Prüfen Sie, ob Ihre Kasse das richtige Einkommen zugrunde legt.
  • Treffen Sie keine Entscheidung unter Zeitdruck. Ein Systemwechsel wirkt Jahrzehnte nach.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der Krankenversicherung?

Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 steigt sie auf 6.375 € im Monat bzw. 76.500 € im Jahr. 2026 liegt sie bei 5.812,50 €. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, sie wird für November 2026 erwartet.

Ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027 schon beschlossen?

Noch nicht endgültig. Die Sonderanhebung um 300 € steht bereits im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die konkreten Werte legt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 fest; das Kabinett hat sie am 07.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden – 2027 sind es 6.375 € im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bestimmt, ab welchem Gehalt Angestellte in die PKV wechseln dürfen – 2027 sind es 84.150 € im Jahr (Entwurf).

Wie viel zahle ich 2027 bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze?

Freiwillig versicherte Selbstständige mit Krankengeld zahlen bei einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 % rund 1.345 € (mit Kind) bzw. 1.402,50 € (kinderlos, Pflegereform-Entwurf) im Monat. Angestellte tragen davon etwa 670 bis 750 € selbst, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Alles darüber bleibt beitragsfrei.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der Rentenversicherung?

Laut Verordnungsentwurf 8.850 € im Monat bzw. 106.200 € im Jahr (2026: 8.450 €). Bei einem Beitragssatz von 18,6 % ergibt das einen Höchstbeitrag von rund 1.646 € im Monat, den sich Angestellte und Arbeitgeber teilen.

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch für die private Krankenversicherung?

Nicht direkt – PKV-Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheit und Tarif. Indirekt wirkt die Grenze aber: Sie bestimmt den Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur PKV und den Höchstbeitrag im Basistarif.

Quellen

  1. Bundesregierung: Kabinett – Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – Kabinettsbeschluss 07.10.2026
  2. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Referentenentwurf) – Referentenentwurf 21.09.2026
  3. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 – Verordnung vom 26.11.2025
  4. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – verkündet 29.07.2026
  5. BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – Kabinettsentwurf 30.09.2026
  6. BMG: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Stand 10.07.2026
  7. PKV-Serviceportal: Versicherungspflichtgrenze 2027 – abgerufen 09.10.2026
Redaktion Höchstbeitrag.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 9. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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