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Versicherungspflichtgrenze-Rechner 2027: Darf ich in die PKV?

Als Angestellte/r dürfen Sie nur in die private Krankenversicherung, wenn Ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2027 steigt sie deutlich – prüfen Sie hier, ob Sie darüber liegen.

Redaktion Höchstbeitrag.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. So rechnet der Versicherungspflichtgrenze-Rechner
  2. Rechenbeispiel Schritt für Schritt
  3. Die Grenzen 2026 und 2027 im Überblick
  4. Warum steigt die Grenze 2027 so stark?
  5. Über der Grenze – und jetzt?
  6. Ergebnis richtig einordnen: Familie, Gesundheitsprüfung, Rückweg
  7. Was Sie jetzt tun können
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) steigt 2027 laut Kabinettsbeschluss auf 84.150 € (2026: 77.400 €).
  • Wer am 31.12.2026 bereits privat versichert ist, für den gilt 2027 eine Bestandsgrenze von 80.550 €.
  • Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
  • Regelmäßige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Jahresarbeitsentgelt.

2027 dürfen Angestellte in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt über 84.150 € liegt (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; für bereits Privatversicherte gilt 80.550 €). Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

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Grenze geprüft – so geht es weiter

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So rechnet der Versicherungspflichtgrenze-Rechner

Der Check vergleicht Ihre Angaben mit den Grenzwerten für 2027. Die Logik hat drei Schritte:

1. Status prüfen

Selbstständige, Freiberufler und Beamte erhalten sofort „Ja – unabhängig vom Einkommen“. Für sie gilt keine Einkommensgrenze.

2. Grenze wählen

Für Angestellte nimmt der Rechner die allgemeine Grenze von 84.150 €. Sind Sie am 31.12.2026 bereits privat versichert, nimmt er die Bestandsgrenze von 80.550 €.

3. Vergleichen

Liegt Ihr Jahresbrutto über der Grenze, lautet das Ergebnis „Voraussichtlich ja“ – für bereits Privatversicherte „Sie bleiben privat versichert“. Sonst zeigt der Rechner, wie viel fehlt; bereits Privatversicherte unter der Bestandsgrenze erhalten einen Hinweis auf die drohende Versicherungspflicht und die mögliche Befreiung.

Die Werte für 2027 stammen aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus (Stand Oktober 2026). Nicht berücksichtigt werden: die Grenze 2026 (77.400 €), die besondere Grenze von 72.900 € für Altfälle aus der Zeit vor 2003 und die noch unbekannten Werte für 2028. Welche Gehaltsbestandteile bei Ihnen zählen, prüft der Rechner nicht – die Summe geben Sie selbst ein.

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Beispiel mit den Standardwerten des Rechners: Sie sind angestellt, heute gesetzlich versichert und verdienen regelmäßig 82.000 € im Jahr (rund 6.833 € im Monat).

Modellrechnung mit den Standardwerten des Rechners; Grenzen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Stand Oktober 2026.
VergleichGrenze82.000 € liegen …
Allgemeine Grenze 202677.400 €4.600 € darüber
Allgemeine Grenze 202784.150 €2.150 € darunter
Bestandsgrenze 2027 (bereits privat versichert)80.550 €1.450 € darüber

Schritt 1: 82.000 € liegen über der Grenze 2026. Das allein reicht aber nicht. Schritt 2: Die Versicherungspflicht endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn Sie auch die Grenze des Folgejahres überschreiten (§ 6 Abs. 4 SGB V). Bis 84.150 € fehlen 2.150 €. Ergebnis: „Noch nicht“ – ein Wechsel zum 01.01.2027 ist in diesem Beispiel nicht möglich. Variante: Wären Sie am 31.12.2026 bereits privat versichert, zeigt der Rechner „Ja – Sie bleiben privat versichert“, denn Sie liegen 1.450 € über der Bestandsgrenze.

Die Grenzen 2026 und 2027 im Überblick

Stand 09.10.2026; Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend.
Grenze20262027
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze (Jahr)77.400 €84.150 €
… pro Monat6.450 €7.012,50 €
Bestandsgrenze für am 31.12.2026 Privatversicherte–80.550 €
Besondere Grenze (Altfälle vor 2003)69.750 €72.900 €
Beitragsbemessungsgrenze KV (Jahr)69.750 €76.500 €

Warum steigt die Grenze 2027 so stark?

Normalerweise wird die Versicherungspflichtgrenze jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. 2027 kommt eine gesetzliche Sonderanhebung um 300 € pro Monat (3.600 € pro Jahr) aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinzu. Damit wird der Wechsel in die PKV für Angestellte schwerer. Damit niemand ungewollt in die GKV zurückfällt, gibt es eine eigene, niedrigere Grenze für alle, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind.

Über der Grenze – und jetzt?

Dass Sie wechseln dürfen, heißt nicht, dass Sie wechseln sollten. Familie, Alter, Gesundheit und Ihre beruflichen Pläne entscheiden, ob die PKV langfristig passt. Lesen Sie dazu GKV oder PKV als Angestellte/r und den ehrlichen Systemvergleich. Was die GKV Sie 2027 kosten würde, zeigt der Höchstbeitrag-Rechner.

Ergebnis richtig einordnen: Familie, Gesundheitsprüfung, Rückweg

„Voraussichtlich ja“ heißt nur: Der Wechsel ist erlaubt. Ob die PKV für Sie günstiger ist, sagt der Check nicht. Drei Punkte entscheiden mit:

  • Familie: In der GKV können Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert sein. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
  • Alter und Gesundheitsprüfung: Der PKV-Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif. Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen.
  • Rückweg: Unter 55 führt eine echte Beschäftigung unter der Grenze zurück in die GKV. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Knapp über der Grenze?Steigt die Grenze stärker als Ihr Gehalt, können Sie wieder versicherungspflichtig werden. Wer nur wegen einer Anhebung der Grenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen (§ 8 SGB V). Diese Befreiung ist grundsätzlich unwiderruflich.

Was Sie jetzt tun können

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 bei 84.150 € (7.012,50 € im Monat). Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind, gilt 80.550 €; für bestimmte Altfälle aus der Zeit vor 2003 72.900 €. Die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Wann darf ich als Angestellte/r in die PKV wechseln?

Wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze überschreitet, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres – vorausgesetzt, Sie liegen auch über der Grenze des Folgejahres (§ 6 Abs. 4 SGB V). Bei einem neuen Job mit entsprechend hohem Gehalt kann die Versicherungsfreiheit sofort beginnen.

Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt?

Das regelmäßige Arbeitsentgelt einschließlich regelmäßig gezahlter Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Unregelmäßige Zahlungen, etwa einmalige Boni ohne Rechtsanspruch, bleiben in der Regel außen vor.

Was passiert, wenn mein Gehalt wieder unter die Grenze fällt?

Dann werden Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich befreien lassen, etwa wenn Sie nur wegen der Anhebung der Grenze versicherungspflichtig werden. Ab 55 gelten besondere Regeln (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Gilt die neue Grenze von 84.150 € auch für bereits Privatversicherte?

Nein. Wer am 31.12.2026 als Arbeitnehmer bereits versicherungsfrei und privat versichert ist, für den gilt 2027 eine Bestandsgrenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.; Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Wer nur wegen der Anhebung der Grenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen (§ 8 SGB V). Diese Befreiung ist grundsätzlich unwiderruflich.

Welche drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen gibt es ab 2027?

Ab 2027 gibt es drei Grenzen: 84.150 € allgemein, 80.550 € für Arbeitnehmer, die am 31.12.2026 bereits privat versichert sind, und 72.900 € für Altfälle aus der Zeit vor 2003. Alle drei Werte stammen aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus (Stand Oktober 2026).

Quellen

  1. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026
  2. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – Referentenentwurf 21.09.2026
  3. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  4. PKV-Serviceportal: Versicherungspflichtgrenze 2027 – Befreiung bei Anhebung der Grenze, Stand 10/2026
Redaktion Höchstbeitrag.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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