Inhalt (4 Abschnitte)
- In der GKV sind Partner ohne eigenes Einkommen (2027: bis 590 € im Monat, eigene Berechnung) und Kinder beitragsfrei familienversichert – in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
- Im Szenario 2027 zahlt ein angestellter Alleinverdiener mit zwei Kindern in der GKV 656,63 € selbst (Gesamtbeitrag 1.329,19 €) – bei 2,9 % Zusatzbeitrag und Pflegereform-Entwurf.
- Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV gilt auch für Partner und Kinder, ist 2027 aber auf rund 673 € im Monat gedeckelt (Szenario).
- Sind die Eltern verheiratet und verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und über 7.012,50 € im Monat (2027, Entwurf), sind die Kinder in der GKV nicht beitragsfrei mitversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V) – der Rechner prüft das automatisch.
Mit Familie ist die GKV oft günstiger als die PKV: Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind dort beitragsfrei familienversichert, in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Im Szenario 2027 zahlt ein angestellter Alleinverdiener über der Bemessungsgrenze mit zwei Kindern in der GKV rund 657 € im Monat selbst – was die PKV für dieselbe Familie kostet, hängt von den Einzelbeiträgen ab. Rechnen Sie es hier durch:
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Szenario, Stand 10.10.2026: Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 2027 6.375 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend), Pflegebeitrag laut Kabinettsentwurf der Pflegereform (Kinderlose 4,5 %), Zusatzbeitrag wie eingestellt, mit Krankengeldanspruch; Mindestbemessung für Selbstständige 1.376,67 €. Familienversicherung in der GKV nur, wenn Partner und Kinder höchstens 590 € im Monat eigenes Einkommen haben (2027, eigene Berechnung). § 10 Abs. 3 SGB V: Grenze 7.012,50 € im Monat (ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze 2027, Kabinettsbeschluss), Einkommen vereinfacht als Brutto bzw. Gewinn statt Gesamteinkommen; Kinder im GKV-Fall mit privat versichertem Partner ohne dessen Arbeitgeberzuschuss. PKV-Beiträge sind Ihre Eingaben, keine Tarifangaben – verbindlich erst nach Prüfung durch den Versicherer. Arbeitgeberzuschuss: Hälfte aller Familienverträge, höchstens 672,56 € (Szenario mit Pflegereform). Keine Gesundheitsdaten nötig. Unverbindliche Orientierung, kein Angebot.
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Report „GKV oder PKV 2027 – die 7 Fallen“ (PDF)So rechnet der Familien-Rechner
Der Rechner stellt dieselbe Familie einmal gesetzlich und einmal privat versichert gegenüber. Alle Werte sind ein Szenario für 2027: Beitragsbemessungsgrenze 6.375 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Zustimmung des Bundesrats ausstehend), Pflegebeitrag laut Kabinettsentwurf der Pflegereform, Zusatzbeitrag wie am Regler eingestellt.
GKV-Seite: ein Beitrag für die ganze Familie
In der GKV zahlt nur die Hauptperson – mit der Formel des GKV-Höchstbeitrag-Rechners: Einkommen bis 6.375 € mal (14,6 % plus Zusatzbeitrag), dazu Pflegeversicherung mit 3,6 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegesatz um je 0,25 Punkte; Kinderlose zahlen 4,5 %. Angestellte sehen ihren eigenen Anteil (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag plus 1,8 % Pflege, abzüglich Kinderabschläge), Selbstständige den vollen Beitrag, mindestens auf 1.376,67 €. Partner und Kinder kosten 0 € – wenn sie die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllen, vor allem ein eigenes Gesamteinkommen 2027 von höchstens 590 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße, eigene Berechnung) oder nur einen Minijob.
PKV-Seite: jede Person ein eigener Vertrag
Die PKV kennt keine Familienversicherung. Der Rechner addiert deshalb Ihre Eingaben: Beitrag der Hauptperson, Beitrag je Kind mal Kinderzahl und – bei einem Partner ohne eigenes Einkommen – den Partnerbeitrag. Ist Ihr Partner gesetzlich versichert, prüft der Rechner zuerst die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V: Nur wenn Sie verheiratet sind, über 7.012,50 € im Monat und mehr als Ihr Partner verdienen, brauchen die Kinder eigene Verträge – sonst bleiben sie über den Partner beitragsfrei familienversichert. Umgekehrt gilt das auch im GKV-Fall, wenn Ihr Partner privat versichert ist und mehr verdient. Die Standardwerte 650 €, 150 € und 500 € sind reine Annahmen, keine Tarifangaben; der tatsächliche Beitrag hängt von Alter, Gesundheitsprüfung und Tarif jeder Person ab. Bei Angestellten zieht der Rechner den Arbeitgeberzuschuss ab: die Hälfte aller Familienverträge, höchstens 672,56 € im Monat (Höchstbetrag 2027 im Szenario mit Pflegereform, § 257 Abs. 2 SGB V und § 61 Abs. 2 SGB XI). Er richtet sich nach dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, nicht nach dem Regler. Selbstständige zahlen alle Verträge allein.
Nicht berücksichtigt: Selbstbehalte, Beitragsentlastungstarife, Steuerwirkung, der Ehegatten-Zuschlag der GKV ab 2028, Besonderheiten in Sachsen und die Annahmeentscheidung des Versicherers je Person.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Modellrechnung mit den Standardwerten: angestellt, 7.500 € brutto im Monat, zwei Kinder, Partner ohne eigenes Einkommen, PKV-Annahmen 650 € (Hauptperson), 150 € je Kind und 500 € (Partner), Zusatzbeitrag 2,9 %.
- GKV-Beitrag der Hauptperson: Verbeitragt werden 6.375 €. Krankenversicherung 6.375 € × 17,5 % = 1.115,63 €; Pflege mit zwei Kindern 6.375 € × 3,35 % = 213,56 €. Gesamt 1.329,19 €.
- Ihr Anteil in der GKV: 6.375 € × 8,75 % = 557,81 € plus 6.375 € × 1,55 % = 98,81 €, zusammen 656,63 €. Den Rest (672,56 €) zahlt der Arbeitgeber. Partner und Kinder: 0 €.
- PKV-Verträge: 650 € + 2 × 150 € + 500 € = 1.450 €.
- Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Die Hälfte wären 725 €, gedeckelt auf 672,56 €. Ihr Anteil: 777,44 €.
- Differenz: 777,44 € − 656,63 € = 120,81 € im Monat, rund 1.450 € im Jahr.
| Position | GKV (Szenario 2027) | PKV (Annahmen) |
|---|---|---|
| Hauptperson, angestellt, 7.500 € brutto | 1.329,19 € | 650,00 € |
| Partner ohne eigenes Einkommen | 0 € (familienversichert) | 500,00 € |
| Zwei Kinder | 0 € (familienversichert) | 300,00 € |
| Summe aller Beiträge | 1.329,19 € | 1.450,00 € |
| Arbeitgeberanteil bzw. -zuschuss | 672,56 € | 672,56 € (gedeckelt) |
| Ihr Anteil pro Monat | 656,63 € | 777,44 € |
| Differenz | PKV 120,81 € im Monat teurer, rund 1.450 € im Jahr | |
Auffällig: Der Arbeitgeber zahlt in beiden Systemen fast denselben Betrag; der Unterschied entsteht allein durch die drei zusätzlichen PKV-Verträge. Mit 0 Kindern dreht sich das Bild: Dann liegt die PKV im Szenario mit 575 € gegen 729,94 € vorn – nur mit den angenommenen Beiträgen und erst nach der Gesundheitsprüfung beider Personen.
Ergebnis einordnen: Die Familienversicherung ist der große GKV-Vorteil
Ehrlich gesagt: Mit Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen ist die PKV oft teurer als die GKV – nicht wegen der Leistungen, sondern wegen der Zahl der Verträge. Hinzu kommt, was kein Rechner abbildet: eine eigene Gesundheitsprüfung je Person (Ausnahme: Neugeborene, die Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden, § 198 VVG), Beitragsanpassungen, der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses in einer unbezahlten Elternzeit – und ab 55 die in der Regel ausgeschlossene Rückkehr in die GKV.
Ausnahme: Kinder fallen aus der Familienversicherung
Sind Sie verheiratet, privat versichert, verdienen 2027 mehr als 7.012,50 € im Monat (ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze von 84.150 €, Kabinettsbeschluss) und mehr als Ihr gesetzlich versicherter Partner, sind die Kinder in der GKV nicht beitragsfrei mitversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann brauchen sie eigene Verträge, meist in der PKV. Der Rechner prüft das automatisch, wenn Sie „Gesetzlich versichert, mit eigenem Einkommen“ wählen und das Einkommen Ihres Partners eintragen. Den Einzelfall mit allen Varianten zeigt der Kind-Entscheider: Kind PKV oder GKV?
Wann die PKV trotz Familie passen kann
Verdienen beide Partner gut und wären beide in der GKV eigenständig beitragspflichtig, fällt der Familienvorteil weg. Auch bei abgeschlossener Familienplanung mit älteren Kindern oder hohen Miet- und Kapitaleinkünften, die freiwillig Versicherte in der GKV verbeitragen, kann die Rechnung anders ausgehen. Tragen Sie dann je Person ein echtes Angebot ein – mit Reserve für Beitragsanpassungen.
Ab 2028 gilt in der GKV für familienversicherte Ehegatten ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten (BGBl. 2026 I Nr. 228), außer etwa für Eltern von Kindern unter 12 Jahren – auf Basis der Bemessungsgrenze 2027 wären das 159,38 € im Monat (Szenario, die Grenze 2028 steht noch nicht fest).
Was Sie jetzt tun können
- Alle Regeln für Familien: PKV für Kinder und Familie – der Überblick
- Höchstbetrag und Rechenweg des Zuschusses: Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027
- Beide Systeme bis 85 durchrechnen: GKV-oder-PKV-Rechner mit Rentenphase
- Für Angestellte über der Grenze: GKV oder PKV als Angestellter
- Wo Ihr Kind versichert wird: Kind PKV oder GKV – der Entscheider nach § 10 Abs. 3 SGB V
- Was ein Kindertarif kostet: PKV-Kind-Kosten 2026 mit Marktspannen
- Baby da? Kindernachversicherung: Frist und Checkliste
Häufige Fragen
Lohnt sich die PKV mit Kindern?
Bei Familien mit einem Hauptverdiener liegt die GKV oft vorn, weil Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder dort beitragsfrei familienversichert sind. In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Im Szenario 2027 zahlt ein angestellter Alleinverdiener mit zwei Kindern in der GKV 656,63 € selbst – die PKV muss für vier Verträge abzüglich Arbeitgeberzuschuss darunter bleiben. Verdienen beide Partner gut, kann die Rechnung anders ausgehen.
Was kostet es, Kinder in der PKV mitzuversichern?
Jedes Kind bekommt in der PKV einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag; die Höhe hängt von Tarif und Leistungsumfang ab, eine verlässliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Deshalb geben Sie den Beitrag je Kind im Rechner selbst ein – der Standardwert von 150 € ist nur eine Annahme. Neugeborene werden ohne Risikozuschlag und Wartezeit aufgenommen, wenn Sie sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG).
Sind Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Nicht immer. Sind die Eltern verheiratet und verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze (2027: 7.012,50 € im Monat, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026) und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner, ist die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann brauchen die Kinder eigene Verträge, meist in der PKV.
Kann ich meinen Partner oder meine Ehefrau in der PKV mitversichern?
Nicht beitragsfrei. In der PKV schließt der Partner einen eigenen Vertrag mit eigener Gesundheitsprüfung und eigenem Beitrag ab. Beitragsfrei familienversichert ist ein Partner nur in der GKV – wenn sein Gesamteinkommen 2027 höchstens 590 € im Monat beträgt (ein Siebtel der Bezugsgröße, eigene Berechnung) oder er nur einen Minijob hat. Ab 2028 fällt dafür ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten an, mit Ausnahmen etwa für Eltern von Kindern unter 12 Jahren.
Wie berechnet der Familien-Rechner den GKV-Beitrag?
Wie der GKV-Höchstbeitrag-Rechner: Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € (2027, Kabinettsbeschluss, Bundesrat ausstehend) mal 14,6 % plus Zusatzbeitrag, dazu die Pflegeversicherung mit 3,6 % – ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 Punkte weniger, Kinderlose zahlen 4,5 % laut Pflegereform-Entwurf. Angestellte sehen ihren eigenen Anteil, Selbstständige den vollen Beitrag. Partner und Kinder kosten in der GKV 0 €, wenn sie die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen.
Quellen
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 09.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 09.10.2026
- § 55 SGB XI – Beitragssatz, Kinderabschläge und Zuschlag für Kinderlose – abgerufen 09.10.2026
- § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 09.10.2026
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenzen 2027 – 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – Kabinettsentwurf 30.09.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Ehegatten-Zuschlag ab 2028) – verkündet 29.07.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.