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GKV-Höchstbeitrag-Rechner 2027: Ihr Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung

Wie viel kostet Sie die gesetzliche Krankenversicherung 2027? Der Rechner berücksichtigt die neue Beitragsbemessungsgrenze, den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Ihre Kinderzahl und die geplante Pflegereform – für Selbstständige und Angestellte.

Redaktion Höchstbeitrag.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. GKV-Höchstbeitrag 2027 auf einen Blick
  2. So setzt sich der Beitrag zusammen
  3. So rechnet der GKV-Höchstbeitrag-Rechner
  4. Rechenbeispiel Schritt für Schritt
  5. Warum Selbstständige den vollen Beitrag tragen
  6. Was zählt bei freiwillig Versicherten als Einkommen?
  7. Ergebnis richtig einordnen
  8. Was Sie jetzt tun können
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 laut Kabinettsbeschluss auf 6.375 € im Monat (2026: 5.812,50 €).
  • Kinderlose freiwillig versicherte Selbstständige zahlen 2027 im Szenario rund 1.402,50 € im Monat, mit Kind rund 1.345 €.
  • Angestellte zahlen davon etwa die Hälfte selbst – 2027 rund 670 bis 750 €.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis 01.11.2026 festgelegt; Ihre Kasse kann davon abweichen.

2027 zahlen freiwillig versicherte Selbstständige mit Einkommen ab 6.375 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung rund 1.345 € (mit Kind) bis 1.402,50 € (kinderlos) – Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag und Pflegereform, Stand 09.10.2026. Angestellte zahlen etwa die Hälfte. Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag:

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Gesamtbeitrag 2027 pro Monat
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davon zahlen Sie selbst
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Ihre Mehrkosten pro Jahr ggü. 2026
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Krankenversicherung 2027
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Pflegeversicherung 2027
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Arbeitgeberanteil 2027

Szenario, Stand 09.10.2026: BBG KV 2026 5.812,50 €, 2027 6.375 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); PV-BBG 2027 6.375 € mit Pflegereform bzw. 6.075 € nach geltendem Recht; Zusatzbeitrag für beide Jahre wie eingestellt; Mindestbemessung für Selbstständige 2026 1.318,33 €, 2027 1.376,67 €. Bundesland-Besonderheiten (Sachsen) nicht berücksichtigt. Unverbindliche Orientierung.

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GKV-Höchstbeitrag 2027 auf einen Blick

Eigene Berechnung, Szenario: Einkommen ≥ 6.375 €/Monat, Zusatzbeitrag 2,9 %, Krankengeld 14,6 %; Stand 09.10.2026.
Fall20262027 (geltendes Recht)2027 (mit Pflegereform)
Selbstständig, mit Kind1.226,44 €1.334,33 €1.345,13 €
Selbstständig, kinderlos1.261,31 €1.370,78 €1.402,50 €
Angestellt, mit Kind (eigener Anteil)613,22 €667,16 €672,56 €
Angestellt, kinderlos (eigener Anteil)648,09 €703,61 €729,94 €

So setzt sich der Beitrag zusammen

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (Selbstständige ohne Krankengeld: 14,0 %) plus Zusatzbeitrag Ihrer Kasse – auf Ihr Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Pflegeversicherung

3,6 % mit Kind; Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag (2026: 0,6 Punkte; 2027 laut Kabinettsentwurf 0,9 Punkte). Ab dem 2. Kind sinkt der Satz um je 0,25 Punkte (bis zum 5. Kind, solange unter 25).

So rechnet der GKV-Höchstbeitrag-Rechner

Die Formel ist für 2026 und 2027 gleich: min(Einkommen; BBG) × (14,6 % + Zusatzbeitrag) + min(Einkommen; Pflege-BBG) × Pflegesatz.

  • Grenzen: 5.812,50 € (2026) bzw. 6.375 € (2027). Die Pflege-BBG 2027 liegt mit Pflegereform bei 6.375 €, sonst bei 6.075 €.
  • Selbstständige zahlen mindestens auf 1.318,33 € (2026) bzw. 1.376,67 € (2027); ohne Krankengeld gilt 14,0 %.
  • Angestellte: Ihr Anteil ist 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag plus 1,8 % Pflege. Den Kinderlosenzuschlag zahlen Sie allein; Kinderabschläge zieht der Rechner von Ihrem Anteil ab. Der Rest ist Arbeitgeberanteil.
  • Mehrkosten = (Ihr Anteil 2027 − Ihr Anteil 2026) × 12, mit gleichem Zusatzbeitrag in beiden Jahren.

Die Anzeige rundet auf volle Euro. Nicht berücksichtigt: Sachsen, Kinderlose unter 23 (ohne Zuschlag) und der Zuschlag für familienversicherte Ehegatten ab 2028.

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Modellrechnung mit den Standardwerten: selbstständig, 7.000 € im Monat, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Krankengeld, Pflegereform eingerechnet.

Eigene Berechnung, Szenario Stand Oktober 2026; 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend) und Pflegereform-Entwurf. Summen aus ungerundeten Werten.
Schritt20262027
1. Einkommen bis zur BBG5.812,50 €6.375,00 €
2. Krankenversicherung 17,5 %1.017,19 €1.115,63 €
3. Pflege kinderlos 4,2 % / 4,5 %244,13 €286,88 €
4. Gesamtbeitrag pro Monat1.261,31 €1.402,50 €

Das Plus beträgt 141,19 € im Monat, also 1.694,25 € im Jahr. Der Rechner zeigt gerundet 1.403 € und +1.694 €. Als Angestellte/r zahlen Sie 2027 selbst 729,94 € (557,81 € Kranken- plus 172,13 € Pflegeversicherung), 672,56 € trägt der Arbeitgeber; Ihr Plus: rund 982 € im Jahr.

Warum Selbstständige den vollen Beitrag tragen

Angestellte teilen sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen dagegen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil allein. Deshalb trifft die Anhebung der Bemessungsgrenze sie doppelt: Allein die Sonderanhebung um 300 € kostet sie bei 2,9 % Zusatzbeitrag rund 52 € mehr im Monat – nur in der Krankenversicherung; insgesamt steigt ihr Beitrag 2027 gegenüber 2026 je nach Fall um rund 108 bis 141 € pro Monat.

Ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt aber nicht nur vom Beitrag heute ab – sondern von Familie, Alter, Gesundheit und Ihren Plänen. Lesen Sie dazu unseren ehrlichen Systemvergleich GKV oder PKV und die 7 Fallen billiger PKV-Tarife.

Was zählt bei freiwillig Versicherten als Einkommen?

Bei freiwillig Versicherten werden alle Einnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen – neben Gewinn oder Gehalt auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige zahlen mindestens auf die Mindestbemessungsgrundlage (2027: 1.376,67 € im Monat). Mehr dazu: Freiwillig versichert – Höchstbeitrag und Einkommen.

Ergebnis richtig einordnen

Der Rechner zeigt nur die GKV-Seite. Ein hoher Beitrag heißt nicht, dass die PKV für Sie günstiger ist: Mit Familie, höherem Eintrittsalter oder Risikozuschlägen nach der Gesundheitsprüfung kann es umgekehrt sein. Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen. Offen sind zudem der Zusatzbeitrag 2027 (Bekanntgabe bis 01.11.2026), die Zustimmung des Bundesrats und die Pflegereform.

Was Sie jetzt tun können

Häufige Fragen

Wie berechnet sich der GKV-Beitrag für Selbstständige?

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (mit Krankengeldanspruch) bzw. 14,0 % (ohne) plus den Zusatzbeitrag ihrer Kasse sowie den Pflegebeitrag – auf ihre Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, mindestens aber auf die Mindestbemessungsgrundlage (2027: 1.376,67 €).

Wie viel zahlen Angestellte über der Bemessungsgrenze 2027?

Den Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich hälftig. Der Kinderlosenzuschlag in der Pflege trägt der Arbeitnehmer allein. Im Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag liegt der eigene Anteil 2027 mit Kind bei rund 667 bis 673 €, kinderlos bei rund 704 bis 730 € – je nachdem, ob die Pflegereform kommt.

Welcher Zusatzbeitrag gilt 2027?

Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis 01.11.2026 bekannt. Ziel ist 2,9 %. Maßgeblich für Sie ist der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse – im Oktober 2026 lagen die Kassen zwischen 2,18 und 4,39 %.

Zählen Mieteinnahmen und Kapitalerträge mit?

Bei freiwillig Versicherten ja: Beiträge werden auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt erhoben, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei pflichtversicherten Angestellten zählt dagegen nur das Arbeitsentgelt.

Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag 2027?

Für freiwillig versicherte Selbstständige mit Einkommen ab 6.375 € im Monat sind es 2027 rund 1.402,50 € (kinderlos) bzw. 1.345,13 € (mit einem Kind) für Kranken- und Pflegeversicherung. Das ist ein Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag und Pflegereform-Entwurf, Stand Oktober 2026; bei der teuersten Kasse (4,39 %) sind es kinderlos rund 1.497 €. Die Bemessungsgrenze beruht auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Wie viel Krankenversicherung zahlt man bei 6.000 € brutto?

2026 liegen 6.000 € über der Bemessungsgrenze von 5.812,50 €: Angestellte zahlen dann für Kranken- und Pflegeversicherung rund 613 € (mit Kind) bzw. 648 € (kinderlos) selbst, bei 2,9 % Zusatzbeitrag. 2027 steigt die Grenze laut Kabinettsbeschluss auf 6.375 €, das volle Gehalt wird verbeitragt: im Szenario mit Pflegereform rund 633 € bzw. 687 € Eigenanteil (eigene Berechnung, Stand Oktober 2026).

Quellen

  1. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
  2. § 241–243 SGB V – Beitragssätze
  3. § 55 SGB XI – Pflegebeitrag
  4. BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – Kabinettsentwurf 30.09.2026
  5. GKV-Spitzenverband: Liste der Krankenkassen und Zusatzbeiträge – Stand 09.10.2026
Redaktion Höchstbeitrag.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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