Inhalt (9 Abschnitte)
- Krankenversicherung als Privatier: Wer gemeint ist und wie man versichert ist
- Was als Einnahme zählt: Kapitalerträge, Mieten, Renten
- Mindestbeitrag und Höchstbeitrag 2027 für Privatiers
- Beitrag senken als Privatier: die legalen Stellschrauben
- Krankenversicherung für Privatier-Ehepaare
- PKV als Privatier: wann sie eine Alternative ist
- Blick auf die Rente: die Krankenversicherung der Rentner
- Fünf typische Fehler von Privatiers
- Ehrlich gesagt: Rechnen Sie bis ins Rentenalter
- Privatiers sind in der GKV meist freiwillig versichert und zahlen Beiträge auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze – auch auf Kapitalerträge und Mieten (§ 240 SGB V).
- Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag; 2027 liegt der Mindestbeitrag im Szenario bei 282,22 € (mit Kind) bzw. 294,61 € (kinderlos), der Höchstbeitrag bei 1.306,88 € bzw. 1.364,25 €.
- Kapitalerträge werden bei freiwillig Versicherten ohne Abzug des Sparer-Pauschbetrags verbeitragt; bei Mieten zählt der Überschuss nach Werbungskosten.
- Ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen kann familienversichert sein (2027: Gesamteinkommen bis 590 €); ab 2028 kostet das einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, mit Ausnahmen.
- Privatiers können jederzeit in die PKV wechseln – ab 55 ist der Weg zurück aber in der Regel verschlossen, und in der Krankenversicherung der Rentner wären Kapitalerträge später beitragsfrei.
Die Krankenversicherung als Privatier läuft meist als freiwillige Mitgliedschaft in der GKV: Beitragspflichtig sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt – auch Kapitalerträge und Mieten – bis zur Bemessungsgrenze von 6.375 € im Monat (2027, Kabinettsbeschluss). Ohne Krankengeldanspruch kostet das 2027 im Szenario mindestens 282,22 € (kinderlos 294,61 €) und höchstens 1.306,88 € (kinderlos 1.364,25 €) im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter, Gesundheit und Tarif (Stand: Oktober 2026).
Krankenversicherung als Privatier: Wer gemeint ist und wie man versichert ist
Privatier nennt man umgangssprachlich jemanden, der vor dem Rentenalter nicht mehr erwerbstätig ist und von Vermögen lebt – etwa nach einem Unternehmensverkauf, mit einer Abfindung, von Mieteinnahmen oder einem Wertpapierdepot. Für die Krankenversicherung zählt nicht der Begriff, sondern der Status: Ohne Beschäftigung und ohne Selbstständigkeit sind Sie nicht versicherungspflichtig. Endet eine Pflichtversicherung, führt die Kasse Sie in der Regel automatisch als freiwilliges Mitglied weiter (obligatorische Anschlussversicherung). Alternativ können Sie sich privat versichern – eine Einkommensgrenze gilt für Nicht-Erwerbstätige nicht.
Freiwillig in der GKV
Beitrag nach allen Einnahmen bis zur Bemessungsgrenze, Familienversicherung für Partner und Kinder möglich, später unter Umständen Krankenversicherung der Rentner.
Privat versichert
Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, unabhängig von Kapitalerträgen und Mieten. Jede Person ein eigener Vertrag.
Ab 55 eine Einbahnstraße
Wer ab 55 aus der PKV zurück in die GKV möchte, scheitert in der Regel an § 6 Abs. 3a SGB V. Die Entscheidung ist deshalb meist endgültig.
Was als Einnahme zählt: Kapitalerträge, Mieten, Renten
Bei freiwilligen Mitgliedern berücksichtigt die Kasse die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Die Einzelheiten regeln die Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbands.
| Einnahmeart | Beitragspflichtig? | Was dabei gilt |
|---|---|---|
| Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen) | ja | in voller Höhe, ohne Sparer-Pauschbetrag; Werbungskosten pauschal 51 € im Jahr oder höhere nachgewiesene Kosten |
| Mieteinnahmen | ja | Überschuss nach Werbungskosten, also nach Abschreibung und Schuldzinsen; ein Verlust mindert andere Einnahmen grundsätzlich nicht |
| Gesetzliche Rente, Betriebsrente | ja | auch bei freiwillig Versicherten |
| Gewinn aus einer nebenberuflichen Tätigkeit | ja | laut Einkommensteuerbescheid |
| Abfindung, Verkaufserlöse, Entnahmen aus dem Vermögen | Einzelfall | Behandlung vorab mit der Kasse klären |
Die Kasse setzt den Beitrag anhand Ihrer Angaben und Nachweise fest, meist auf Basis des Einkommensteuerbescheids, und rechnet bei Bedarf nach. Wer keine Nachweise einreicht, wird in der Regel zum Höchstbeitrag eingestuft. Mehr zur Beitragsberechnung lesen Sie im Ratgeber Freiwillig versichert: Höchstbeitrag und was als Einkommen zählt.
Mindestbeitrag und Höchstbeitrag 2027 für Privatiers
Privatiers haben keinen Anspruch auf Krankengeld, weil kein Arbeitseinkommen ausfällt. Deshalb gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 %, für Kinderlose laut Kabinettsentwurf der Pflegereform 4,5 %.
Privatier in der GKV: Monatsbeitrag 2027 nach Einnahmen
Kranken- + Pflegeversicherung, freiwillig versichert ohne Krankengeld (14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag), Szenario 2027
Eigene Berechnung: Mindestbemessung 1.376,67 € (Bezugsgröße 4.130 €/3), BBG 6.375 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen, Pflege laut Kabinettsentwurf der Pflegereform. Einnahmen = alle Einnahmen zum Lebensunterhalt (§ 240 SGB V).
| Monatliche Einnahmen | Krankenversicherung | mit Kind gesamt | kinderlos gesamt |
|---|---|---|---|
| bis 1.376,67 € (Mindestbemessung) | 232,66 € | 282,22 € | 294,61 € |
| 2.000 € | 338,00 € | 410,00 € | 428,00 € |
| 3.000 € | 507,00 € | 615,00 € | 642,00 € |
| 4.000 € | 676,00 € | 820,00 € | 856,00 € |
| ab 6.375 € (Höchstbeitrag) | 1.077,38 € | 1.306,88 € | 1.364,25 € |
Rechenbeispiel: Ein kinderloser Privatier, 52, hat 2027 Kapitalerträge von 36.000 € und einen Mietüberschuss von 12.000 €. Das sind 4.000 € im Monat. Beitrag: 4.000 € × (14,0 % + 2,9 %) = 676,00 € für die Krankenversicherung plus 4.000 € × 4,5 % = 180,00 € für die Pflege – zusammen 856,00 € im Monat oder 10.272 € im Jahr. Ihren eigenen Wert berechnen Sie mit dem GKV-Höchstbeitrag-Rechner: Wählen Sie „Selbstständig / freiwillig versichert“ und „ohne Krankengeld“.
Beitrag senken als Privatier: die legalen Stellschrauben
Kasse vergleichen
Die Zusatzbeiträge reichen im Oktober 2026 von 2,18 % bis 4,39 %. Wer zum Höchstbeitrag versichert ist, spart mit einer günstigen Kasse auf Basis der Bemessungsgrenze 2027 bis zu rund 141 € im Monat (eigene Berechnung).
Werbungskosten nachweisen
Bei Mieten mindern Abschreibung und Schuldzinsen die beitragspflichtigen Einnahmen. Bei Kapitalerträgen werden höhere tatsächliche Kosten, etwa Depotgebühren, statt der Pauschale berücksichtigt.
Echte Beschäftigung
Wer eine echte Beschäftigung über der Minijob- und unter der Versicherungspflichtgrenze aufnimmt, ist pflichtversichert. Dann zählen Kapitalerträge und Mieten für den Beitrag nicht mit. Scheinbeschäftigungen sind unzulässig, und ab 55 kann § 6 Abs. 3a SGB V greifen.
Nachweise rechtzeitig einreichen
Ohne Einkommensnachweise setzt die Kasse in der Regel den Höchstbeitrag an. Reichen Sie den Steuerbescheid zügig ein, damit der Beitrag richtig festgesetzt wird.
Krankenversicherung für Privatier-Ehepaare
Für Ehepaare kommt es darauf an, wer welche Einnahmen hat und wie der Partner versichert ist:
- Beide haben eigene Einnahmen: Jeder ist eigenständig freiwillig versichert und zahlt auf seine eigenen Einnahmen. Bei gemeinsamen Konten oder Immobilien kommt es darauf an, wem die Erträge zuzurechnen sind – klären Sie das mit der Kasse.
- Ein Partner ohne nennenswertes Einkommen: Er kann über den anderen familienversichert sein, wenn sein Gesamteinkommen 2027 höchstens 590 € im Monat beträgt. Kapitalerträge zählen dabei oberhalb des Sparer-Pauschbetrags mit. Ab 2028 zahlt das Mitglied dafür einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten – Ausnahmen gelten unter anderem für Eltern von Kindern unter 12 Jahren.
- Ein Partner privat versichert: Ist der andere freiwillig gesetzlich versichert und hat kein oder nur geringes eigenes Einkommen, rechnet die Kasse bis zur Hälfte des Einkommens des privat versicherten Partners an, höchstens die halbe Bemessungsgrenze (2027: 3.187,50 € im Monat).
Die Wege für Partner ohne eigenes Einkommen vergleicht der Ratgeber Ehepartner in der PKV mitversichern mit Rechenbeispiel.
PKV als Privatier: wann sie eine Alternative ist
In der PKV spielen Kapitalerträge und Mieten für den Beitrag keine Rolle. Wer hohe Einnahmen hat und jung und gesund genug ist, kann deshalb günstiger fahren. Privatiers können jederzeit wechseln; die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV endet mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende, sobald die neue Absicherung nachgewiesen ist. Klären Sie vor dem Wechsel auch, ob Partner und Kinder dann noch familienversichert bleiben können – über Sie geht das danach nicht mehr.
Die PKV kann passen, wenn …
- Ihre Einnahmen dauerhaft über der Bemessungsgrenze liegen
- Sie deutlich unter 50 und gesund sind
- keine Familienversicherung für Partner oder Kinder verloren geht
Die GKV ist oft besser, wenn …
- Sie über 50 sind – der Einstiegsbeitrag ist dann hoch, ab 55 gibt es kaum einen Weg zurück
- Ihre Einnahmen künftig sinken, etwa nach Entnahmen aus dem Vermögen
- Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen können
Blick auf die Rente: die Krankenversicherung der Rentner
Ein wichtiger Punkt wird oft übersehen: In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind nur Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen beitragspflichtig – Kapitalerträge und Mieten nicht. Zugang hat, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war; freiwillige Mitgliedschaften zählen mit. Wer als Privatier bis zur Rente freiwillig gesetzlich versichert bleibt, kann sich so einen deutlich niedrigeren Beitrag im Ruhestand sichern. Ein Wechsel in die PKV kurz vor der Rente kann diese Chance kosten. Zum Vergleich: Privat versicherte Rentner erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % ihrer gesetzlichen Rente (2026), höchstens die Hälfte des Beitrags – der Rest des einkommensunabhängigen PKV-Beitrags bleibt bei ihnen. Was im Alter in beiden Systemen zählt, erklärt der Ratgeber GKV oder PKV im Alter.
Fünf typische Fehler von Privatiers
- Einnahmen nicht melden: Wer der Kasse keine Nachweise schickt, landet meist beim Höchstbeitrag oder muss später nachzahlen.
- Die Familienversicherung überschätzen: Kapitalerträge des Partners oberhalb des Sparer-Pauschbetrags zählen zum Gesamteinkommen – schnell ist die Grenze von 590 € im Monat überschritten.
- Den Ehegatten-Zuschlag ab 2028 übersehen: Ohne Ausnahme zahlt das Mitglied für den familienversicherten Partner 2,5 Prozentpunkte mehr.
- Kurz vor der Rente in die PKV wechseln: Damit kann die günstige Krankenversicherung der Rentner verloren gehen, in der Kapitalerträge beitragsfrei wären.
- Sonderfälle nicht vorab klären: Abfindungen, Einmalzahlungen oder Verkaufserlöse sollten Sie vor der Auszahlung mit der Kasse besprechen.
Ehrlich gesagt: Rechnen Sie bis ins Rentenalter
Für Privatiers wirkt die GKV oft teuer, weil das Vermögen mitzahlt. Bis zur Rente kann der Beitrag tatsächlich nahe am Höchstbeitrag liegen. Danach kann die Krankenversicherung der Rentner deutlich günstiger sein – während der PKV-Beitrag einkommensunabhängig bleibt. Entscheiden Sie deshalb nicht nur nach dem Beitrag der nächsten Jahre. Ob die PKV für Sie grundsätzlich infrage kommt, zeigt der kostenlose System-Check, und beide Systeme bis 85 vergleicht der GKV-oder-PKV-Rechner.
Häufige Fragen
Wie ist man als Privatier krankenversichert?
Meist freiwillig in der GKV oder in der PKV. Wer nach dem Ende der Beschäftigung nichts unternimmt, wird in der Regel automatisch freiwilliges Mitglied seiner Kasse. Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie Beiträge auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, also auch auf Kapitalerträge und Mieten, bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2027 laut Kabinettsbeschluss 6.375 € im Monat).
Was zahlt ein Privatier mindestens für die Krankenversicherung?
Freiwillig Versicherte zahlen mindestens auf ein Drittel der Bezugsgröße: 2027 laut Entwurf 1.376,67 € im Monat. Ohne Krankengeldanspruch ergibt das bei 2,9 % Zusatzbeitrag rund 282 € für Kranken- und Pflegeversicherung mit Kind und rund 295 € kinderlos (Szenario, eigene Berechnung).
Muss ich als Privatier Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge zahlen?
Ja, als freiwillig Versicherter. Zinsen, Dividenden und Fondsausschüttungen sind beitragspflichtig, auch wenn bereits Abgeltungsteuer gezahlt wurde. Der steuerliche Sparer-Pauschbetrag wird dabei nicht abgezogen. Pflichtversicherte Angestellte und Rentner in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf Kapitalerträge dagegen keine Beiträge.
Was gilt für ein Ehepaar, wenn beide Privatiers sind?
Jeder Ehepartner ist eigenständig versichert und zahlt auf seine eigenen Einnahmen. Hat ein Partner kein oder nur geringes Einkommen – 2027 höchstens 590 € im Monat Gesamteinkommen –, kann er über den anderen familienversichert sein; ab 2028 fällt dafür ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten an. Ist ein Partner privat versichert, rechnet die Kasse beim gesetzlich Versicherten ohne eigenes Einkommen bis zur Hälfte des Partnereinkommens an.
Lohnt sich die PKV für Privatiers?
Das hängt vor allem von Alter, Gesundheit und Einnahmen ab. Mit hohen Kapitalerträgen kann die PKV günstiger sein, weil der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt. Wer erst mit über 50 Privatier wird, zahlt in der PKV einen hohen Einstiegsbeitrag, und ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen. Wer die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt, sollte zudem bedenken, dass Kapitalerträge dort später beitragsfrei sind.
Quellen
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 10.10.2026
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 10.10.2026
- Haufe: Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter – Kapitalvermögen, Vermietung – Kommentierung, Sekundärquelle
- beck-aktuell: LSG Hessen, 14.08.2023 – L 8 KR 174/20 (Einkommen des privat versicherten Partners) – Sekundärbericht
- Finanztip: Verdienstgrenzen in der Familienversicherung – Sekundärquelle, abgerufen 10.10.2026
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenzen 2027 – 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Ehegatten-Zuschlag ab 2028) – verkündet 29.07.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.