Inhalt (9 Abschnitte)
- Ehepartner in der PKV mitversichern: Warum das nicht beitragsfrei geht
- Partner ohne Einkommen: diese Wege gibt es
- Freiwillig gesetzlich, Ehepartner privat: die Hälfte des Einkommens zählt
- Arbeitgeberzuschuss für den Ehepartner in der PKV
- Rechenbeispiel 2027: Alleinverdiener-Paar ohne Kinder
- Ehegatten-Zuschlag ab 2028: was er für den Vergleich bedeutet
- Heirat: Was sich für die Krankenversicherung ändert
- Sonderfälle: Beamte, Vorerkrankungen, Trennung
- Ehrlich gerechnet: Wann die PKV für Paare passt
- In der PKV braucht auch der Ehepartner einen eigenen Vertrag mit eigener Gesundheitsprüfung und eigenem Beitrag; eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es nur in der GKV.
- Familienversichert ist ein Ehepartner nur, wenn der andere Partner GKV-Mitglied ist und das eigene Gesamteinkommen 2027 höchstens 590 € im Monat beträgt (Minijob: 633 €).
- Ist der Hauptverdiener privat versichert, bleibt dem Partner ohne Einkommen die PKV oder – mit Vorversicherungszeit – die freiwillige GKV, in der die Kasse bis zur Hälfte des Partnereinkommens anrechnet, höchstens 3.187,50 € (2027).
- Bei Angestellten zählt der PKV-Beitrag des Partners ohne Einkommen zum Arbeitgeberzuschuss – bis zum Höchstbetrag von 613,22 € (2026) für alle Verträge zusammen.
- Ab 2028 zahlen GKV-Mitglieder für familienversicherte Ehegatten einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, mit Ausnahmen etwa für Eltern von Kindern unter 12 Jahren.
Einen Ehepartner in der PKV mitzuversichern ist nur gegen eigenen Beitrag möglich: Auch der Partner braucht einen eigenen Vertrag mit eigener Gesundheitsprüfung. Beitragsfrei familienversichert ist ein Ehepartner nur in der GKV – wenn der andere Partner GKV-Mitglied ist und das eigene Gesamteinkommen 2027 höchstens 590 € im Monat beträgt. Ist der Hauptverdiener privat versichert, bleibt dem Partner ohne Einkommen die PKV oder die freiwillige GKV, in der die Kasse bis zur Hälfte des Partnereinkommens anrechnet (Stand: Oktober 2026).
Ehepartner in der PKV mitversichern: Warum das nicht beitragsfrei geht
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) rechnet nach Einkommen und Solidarprinzip. Deshalb kann ein Mitgliedsbeitrag Ehepartner und Kinder mit abdecken – die Familienversicherung nach § 10 SGB V. Die private Krankenversicherung (PKV) kalkuliert dagegen jedes Risiko einzeln. Jede versicherte Person hat einen eigenen Beitrag, der von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif abhängt.
„Mitversichern“ bedeutet in der PKV deshalb nur: Ihr Partner kann in Ihrem Vertrag als versicherte Person geführt werden, und Sie sind Versicherungsnehmer. Er zahlt aber seinen eigenen Beitrag und beantwortet eigene Gesundheitsfragen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung gibt es nur für Neugeborene (§ 198 VVG), nicht für Ehepartner. Einzelne Versicherer bieten nach einer Heirat vereinfachte Aufnahmen an – das ist dann eine vertragliche Leistung, deren Bedingungen Sie genau prüfen sollten.
GKV: ein Beitrag, ganze Familie
Partner mit Gesamteinkommen bis 590 € im Monat (2027) oder nur einem Minijob bis 633 € sind beitragsfrei familienversichert – sofern sie nicht hauptberuflich selbstständig sind.
PKV: jede Person ein Vertrag
Auch ohne eigenes Einkommen zahlt der Partner einen vollen Erwachsenenbeitrag. Dafür richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen der Familie.
Partner ohne Einkommen: diese Wege gibt es
Welcher Weg offensteht, hängt davon ab, wie der Hauptverdiener versichert ist und wie der Partner bisher versichert war:
| Situation | Weg für den Partner | Kosten pro Monat (2027) |
|---|---|---|
| Hauptverdiener gesetzlich versichert | Familienversicherung, wenn Einkommen bis 590 € (Minijob 633 €) | 0 € – ab 2028 Zuschlag, mit Ausnahmen |
| Hauptverdiener privat, Partner war vorher gesetzlich | Freiwillige GKV, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist (§ 9 SGB V) | bis rund 653 € (Hälfte des Partnereinkommens, höchstens 3.187,50 €) |
| Hauptverdiener privat | Eigener PKV-Vertrag mit Gesundheitsprüfung | individuell; bei Angestellten mit Arbeitgeberzuschuss |
| Partner nimmt eine Beschäftigung auf | Pflichtversicherung in der GKV, wenn das Gehalt über der Minijob- und unter der Versicherungspflichtgrenze liegt | einkommensabhängig, Arbeitgeber zahlt die Hälfte |
Die Vorversicherungszeit für die freiwillige GKV verlangt, dass der Partner in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate gesetzlich versichert war; der Beitritt ist binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 9 SGB V). Wer schon länger privat versichert ist, erfüllt sie meist nicht mehr.
Freiwillig gesetzlich, Ehepartner privat: die Hälfte des Einkommens zählt
Oft wird angenommen, dass ein Partner ohne Einkommen in der freiwilligen GKV nur den Mindestbeitrag zahlt. Das stimmt nicht, wenn der Ehepartner privat versichert ist. Nach den Beitragsgrundsätzen der Krankenkassen wird dann die Hälfte des Einkommens des privat versicherten Partners angerechnet – höchstens die halbe Beitragsbemessungsgrenze. Das Landessozialgericht Hessen hat diese Praxis 2023 bestätigt.
So entsteht der Wert: 3.187,50 € × (14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag) = 538,69 € für die Krankenversicherung – ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz. Dazu kommen 3,6 % Pflege, also 114,75 €. Zusammen 653,44 € im Monat. Für gemeinsame Kinder können die Kassen Abzüge berücksichtigen; lassen Sie sich die Berechnung deshalb von der Kasse genau erklären. Mehr zur Beitragsberechnung freiwillig Versicherter lesen Sie unter Freiwillig versichert: Höchstbeitrag.
Arbeitgeberzuschuss für den Ehepartner in der PKV
Ein Vorteil für Angestellte: Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV gilt auch für Angehörige, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Ein Partner ohne eigenes Einkommen gehört in der Regel dazu. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte aller Beiträge – insgesamt aber höchstens den Höchstbetrag: 2026 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 2027 im Szenario rund 667 bis 673 €.
Beispiel 2026: Ihr eigener Beitrag beträgt 650 €, der Ihres Partners 500 € (Annahmen). Zusammen sind das 1.150 €, die Hälfte 575 €. Das liegt unter dem Höchstbetrag – der Arbeitgeber zahlt also 575 €, Sie tragen 575 €. Kommen Kinder hinzu, ist der Höchstbetrag schnell erreicht. Den Rechenweg erklärt der Ratgeber zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027. Selbstständige erhalten keinen Zuschuss und zahlen alle Verträge allein.
Rechenbeispiel 2027: Alleinverdiener-Paar ohne Kinder
Ein angestellter Hauptverdiener verdient 8.000 € im Monat, seine Frau hat kein eigenes Einkommen. Drei Wege im Vergleich – Szenario 2027 mit Zusatzbeitrag 2,9 % und Pflegereform-Entwurf, PKV-Beiträge sind Annahmen:
| Weg | Hauptverdiener (eigener Anteil) | Partnerin | Familie pro Monat |
|---|---|---|---|
| A: beide GKV, Partnerin familienversichert | 729,94 € | 0 € | 729,94 € |
| A ab 2028 ohne Ausnahme (Szenario) | 729,94 € | bis 192,53 € Zuschlag | bis 922,47 € |
| B: er PKV, sie freiwillig GKV | 325,00 € | 682,13 € | 1.007,13 € |
| C: beide PKV, Zuschuss für beide Verträge | 575,00 € (beide Verträge nach Zuschuss) | – | 575,00 € |
Auf den ersten Blick wirkt Weg C am günstigsten. Er setzt aber voraus, dass die Partnerin ohne Zuschläge angenommen wird – und der Beitrag beider Verträge hängt nicht vom Einkommen ab, auch nicht in Elternzeit, Teilzeit oder Rente. Weg B ist teuer, weil die Kasse die Hälfte des Einkommens des privat versicherten Ehemanns anrechnet und der Arbeitgeber zum Beitrag der Partnerin nichts zuschießt. Kommen Kinder hinzu, ändert sich die Rechnung erneut – das zeigt der Familien-Rechner.
Ehegatten-Zuschlag ab 2028: was er für den Vergleich bedeutet
Ganz kostenlos bleibt die Familienversicherung für Ehepartner nicht. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt ab 01.01.2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehegatten ein, den das Mitglied allein trägt (§ 242b SGB V). Ausnahmen gelten unter anderem für Eltern von Kindern unter 12 Jahren und in bestimmten Pflegesituationen. Auf Basis der Bemessungsgrenze 2027 wären das bis zu 159,38 € im Monat; der Kabinettsentwurf der Pflegereform sieht zusätzlich 0,52 Punkte in der Pflege vor, also bis zu 33,15 € (noch nicht beschlossen). Die Bemessungsgrenze 2028 steht noch nicht fest – die Werte sind ein Szenario.
Für Alleinverdiener-Paare ohne kleine Kinder wird die GKV ab 2028 also teurer. Ob das die Rechnung zugunsten der PKV kippt, hängt vom Beitrag ab, den der Partner dort zahlen müsste – und von seiner Gesundheitsprüfung. Hintergründe zum Gesetz finden Sie unter GKV-Spargesetz 2027.
Heirat: Was sich für die Krankenversicherung ändert
- Familienversicherung: Ab der Heirat kann ein Partner ohne nennenswertes Einkommen über ein GKV-Mitglied familienversichert werden.
- Kinder: Mit der Heirat gilt § 10 Abs. 3 SGB V. Verdient der privat versicherte Ehepartner über 7.012,50 € im Monat (2027) und mehr als der gesetzlich versicherte, sind gemeinsame Kinder nicht mehr familienversichert. Ihren Fall prüft der Kind-Entscheider.
- Freiwillige GKV: Ist ein Partner freiwillig versichert und der andere privat, rechnet die Kasse ab der Heirat einen Teil des Partnereinkommens an.
- PKV-Verträge: Bestehende Verträge laufen unverändert weiter. Wer den Partner in den eigenen Vertrag aufnehmen möchte, stellt einen Antrag mit Gesundheitsprüfung.
Sonderfälle: Beamte, Vorerkrankungen, Trennung
Beamte: Ehepartner von Beamten können unter Umständen in der Beihilfe berücksichtigt werden; dann ist nur ein Restkostentarif nötig. Die Einkommensgrenzen und Sätze unterscheiden sich je Dienstherr. Vorerkrankungen: Weil der Partner eine eigene Gesundheitsprüfung durchläuft, kann er abgelehnt oder nur mit Zuschlag angenommen werden; dann bleibt oft nur die GKV oder der Basistarif. Trennung und Scheidung: Mit der Rechtskraft der Scheidung endet eine Familienversicherung, und PKV-Verträge mit dem Ex-Partner als versicherter Person müssen neu geordnet werden – Details im Ratgeber Scheidung und private Krankenversicherung.
Ehrlich gerechnet: Wann die PKV für Paare passt
Für Alleinverdiener-Ehen ist die GKV oft die günstigere Lösung, solange die Familienversicherung des Partners möglich ist – auch mit Zuschlag ab 2028. Die PKV kann passen, wenn beide Partner gut verdienen und selbst privat versicherbar sind, oder wenn der Partner ohnehin nicht familienversichert werden könnte. Rechnen Sie alle Beiträge der Familie zusammen: Der Familien-Rechner stellt GKV und PKV mit Partner und Kindern gegenüber. Warum es eine „PKV-Familienversicherung“ gar nicht gibt, erklärt der Ratgeber PKV-Familienversicherung. Und ob die PKV für Sie überhaupt infrage kommt, zeigt der kostenlose System-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Ehepartner in der PKV mitversichern?
Nicht beitragsfrei. Ihr Partner kann zwar in Ihrem Vertrag als versicherte Person geführt werden, zahlt aber einen eigenen Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif und durchläuft eine eigene Gesundheitsprüfung. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung wie bei Neugeborenen gibt es für Ehepartner nicht.
Wie ist meine Frau versichert, wenn ich privat versichert bin und sie kein Einkommen hat?
Eine GKV-Familienversicherung ist dann nicht möglich, weil sie ein GKV-Mitglied voraussetzt. Ihre Frau kann sich privat versichern oder – wenn sie die Vorversicherungszeit erfüllt – freiwillig gesetzlich. In der freiwilligen GKV rechnet die Kasse bis zur Hälfte Ihres Einkommens an, höchstens die halbe Beitragsbemessungsgrenze (2027: 3.187,50 € im Monat).
Was kostet es, die Ehefrau in der PKV zu versichern?
Das hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab; eine Durchschnittszahl für Partnerverträge gibt es nicht. Zum Vergleich: In der freiwilligen GKV würde ein Partner ohne eigenes Einkommen 2027 bei einem gut verdienenden, privat versicherten Ehegatten bis zu rund 653 € im Monat zahlen (mit Kind, Szenario). Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags des Partners, bis zum Höchstbetrag.
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für die PKV meines Ehepartners?
Ja, wenn Ihr Partner bei Ihrer Versicherungspflicht familienversichert wäre – also vor allem bei einem Partner ohne oder mit sehr geringem Einkommen (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der Zuschuss beträgt die Hälfte aller Beiträge, für Sie und Ihre Angehörigen zusammen 2026 aber höchstens 613,22 € im Monat.
Was ändert sich 2028 für familienversicherte Ehepartner?
Ab 01.01.2028 zahlt das GKV-Mitglied für einen familienversicherten Ehegatten einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, den es allein trägt (§ 242b SGB V). Ausnahmen gelten unter anderem für Eltern von Kindern unter 12 Jahren. Auf Basis der Bemessungsgrenze 2027 wären das bis zu 159,38 € im Monat, dazu laut Entwurf der Pflegereform bis zu 33,15 € in der Pflege.
Quellen
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 10.10.2026
- beck-aktuell: LSG Hessen, 14.08.2023 – L 8 KR 174/20 (Einkommen des privat versicherten Partners) – Sekundärbericht
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Ehegatten-Zuschlag ab 2028) – verkündet 29.07.2026
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – 30.09.2026, Entwurf
- § 198 VVG – Kindesversicherung – abgerufen 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.