Inhalt (7 Abschnitte)
- GKV-Kosten für Selbstständige 2026 und 2027: Mindest- und Höchstbeitrag
- So berechnet sich der GKV-Beitrag für Selbstständige
- Entwicklung: Der Höchstbeitrag für Selbstständige steigt seit Jahren
- Mit oder ohne Krankengeld: 14,6 oder 14,0 %?
- Wie die Krankenkasse Ihr Einkommen ermittelt
- Was kostet die PKV für Selbstständige? Die Kostenfaktoren
- GKV oder PKV als Selbstständiger: worauf es bei den Kosten ankommt
- Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen 2027 im Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag zwischen rund 282 € (Mindestbeitrag) und rund 1.402,50 € (Höchstbeitrag, kinderlos, mit Krankengeld) im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.
- Beiträge werden auf alle Einnahmen berechnet – 2027 mindestens auf 1.376,67 € und höchstens auf 6.375 € im Monat (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
- Ohne Krankengeldanspruch gilt 14,0 % statt 14,6 %; beim Höchstbeitrag 2027 spart das 38,25 € im Monat, dafür fehlt die Absicherung bei langer Krankheit.
- In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheit, Tarif, Selbstbehalt und Krankentagegeld; einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für Selbstständige nicht.
- Laut amtlicher Statistik sind rund 1,5 Mio. hauptberuflich Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert (Stichtag 01.08.2026).
Die Krankenversicherung für Selbstständige kostet in der GKV 2027 je nach Einkommen zwischen rund 282 € und rund 1.402,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Stand 09.10.2026). Der Beitrag beträgt 14,6 % mit bzw. 14,0 % ohne Krankengeld plus Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag – berechnet auf Einnahmen zwischen 1.376,67 € und 6.375 € im Monat. In der PKV richtet sich der Preis dagegen nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, nicht nach dem Einkommen.
GKV-Kosten für Selbstständige 2026 und 2027: Mindest- und Höchstbeitrag
Selbstständige zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil allein. Wie viel genau, hängt von Ihren Einnahmen, Ihrem Krankengeldanspruch, Ihrer Kinderzahl und dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ab. Die Tabelle zeigt die Spanne vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag.
| Fall | 2026 Mindest | 2026 Höchst | 2027 Mindest | 2027 Höchst |
|---|---|---|---|---|
| Mit Krankengeld (14,6 %), mit Kind | 278,17 € | 1.226,44 € | 290,48 € | 1.345,13 € |
| Mit Krankengeld (14,6 %), kinderlos | 286,08 € | 1.261,31 € | 302,87 € | 1.402,50 € |
| Ohne Krankengeld (14,0 %), mit Kind | 270,26 € | 1.191,56 € | 282,22 € | 1.306,88 € |
| Ohne Krankengeld (14,0 %), kinderlos | 278,17 € | 1.226,44 € | 294,61 € | 1.364,25 € |
| Bemessungsgrundlage pro Monat | 1.318,33 € | 5.812,50 € | 1.376,67 € | 6.375 € |
Nach geltendem Recht, also ohne Pflegereform, läge der Höchstbeitrag 2027 mit Krankengeld bei 1.334,33 € (mit Kind) bzw. 1.370,78 € (kinderlos). Mit zwei Kindern unter 25 sinkt der Pflegesatz auf 3,35 %, mit drei auf 3,10 %. Der Höchstbeitrag 2027 mit Krankengeld läge dann zum Beispiel bei 1.329,19 € (zwei Kinder, Pflegereform-Entwurf).
Ihre Kasse kann teurer seinDie Tabelle rechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Im Oktober 2026 verlangen die Kassen 2,18 % bis 4,39 %. Bei der teuersten Kasse wären es 2027 für Kinderlose rund 1.497 € im Monat. Zwischen günstigster und teuerster Kasse liegen beim Höchstbeitrag rund 141 € im Monat (eigene Berechnung). Ein Kassenwechsel kann sich also lohnen – mehr unter Zusatzbeitrag 2027.
So berechnet sich der GKV-Beitrag für Selbstständige
Der Beitrag setzt sich aus vier Bausteinen zusammen. Alle werden auf Ihre beitragspflichtigen Einnahmen angewendet – mindestens auf die Mindest-, höchstens auf die Beitragsbemessungsgrenze.
Allgemeiner oder ermäßigter Satz
14,6 % mit Anspruch auf Krankengeld, 14,0 % ohne (§ 243 SGB V). Beide Sätze bleiben 2027 voraussichtlich unverändert.
Zusatzbeitrag Ihrer Kasse
Durchschnitt 2026 amtlich 2,9 %. Den Durchschnitt für 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis 01.11.2026 bekannt; Ihre Kasse legt ihren eigenen Satz fest.
Pflegeversicherung
3,6 % mit Kind. Kinderlose ab 23 zahlen 4,2 %, laut Kabinettsentwurf der Pflegereform ab 2027 4,5 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Satz um je 0,25 Punkte.
Alle Einnahmen zählen
Gewinn, aber auch Mieten, Kapitalerträge und Renten – bis zur Bemessungsgrenze. Details unter Freiwillig gesetzlich versichert: Höchstbeitrag.
Rechenbeispiel: Ein Selbstständiger hat 2027 einen Gewinn von 4.000 € im Monat und keine weiteren Einnahmen. Mit Krankengeld und 2,9 % Zusatzbeitrag zahlt er 4.000 € × 17,5 % = 700 € für die Krankenversicherung. Dazu kommen mit Kind 144 € (3,6 %) bzw. kinderlos 180 € (4,5 %, Pflegereform-Entwurf) für die Pflege. Zusammen sind das 844 € bzw. 880 € im Monat. Ihren eigenen Wert berechnen Sie mit dem GKV-Höchstbeitrag-Rechner.
Entwicklung: Der Höchstbeitrag für Selbstständige steigt seit Jahren
Für Selbstständige mit hohem Einkommen ist der Höchstbeitrag die wichtigste Zahl. Er steigt jedes Jahr, weil die Beitragsbemessungsgrenze mit den Löhnen wächst und die Zusatzbeiträge zugelegt haben. 2027 kommt die Sonderanhebung der Bemessungsgrenze um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinzu.
GKV-Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige
Kranken- + Pflegeversicherung pro Monat, kinderlos, mit Krankengeld, Ø-Zusatzbeitrag
Eigene Berechnung aus amtlichen Werten (BBG, allg. Beitragssatz 14,6 %, Ø-Zusatzbeitrag, Pflege inkl. Kinderlosenzuschlag, jeweils Stand Jahresende). *2027 Szenario: BBG 6.375 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026), Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen, Pflege 4,5 % laut Kabinettsentwurf.
Von 2026 auf 2027 steigt der Höchstbeitrag im Szenario um rund 108 bis 141 € im Monat – je nach Kinderzahl und Pflegereform. Die Werte für 2027 stehen unter Vorbehalt: Der Bundesrat muss der Rechengrößenverordnung noch zustimmen, der Zusatzbeitrag wird bis 01.11.2026 festgelegt, und die Pflegereform ist noch nicht beschlossen. Die lange Zeitreihe finden Sie unter GKV-Höchstbeitrag: Entwicklung.
Mit oder ohne Krankengeld: 14,6 oder 14,0 %?
Als Selbstständiger entscheiden Sie selbst, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben wollen. Mit dieser sogenannten Wahlerklärung zahlen Sie den allgemeinen Satz von 14,6 %. Werden Sie arbeitsunfähig, erhalten Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld. Ohne Wahlerklärung gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %, dafür gibt es kein Krankengeld.
- Ersparnis ohne Krankengeld: 0,6 Prozentpunkte – beim Höchstbeitrag 2027 sind das 38,25 € im Monat, beim Mindestbeitrag rund 8 €.
- Risiko: Bei einer langen Krankheit fehlt das Einkommen. Für viele Selbstständige mit Miete, Mitarbeitern oder Krediten ist das existenzbedrohend.
- Alternativen: Die Kassen bieten Selbstständigen Wahltarife an, mit denen das Krankengeld früher beginnt (§ 53 SGB V). Auch eine private Krankentagegeldversicherung ist möglich. Die Wege im Vergleich zeigt der Ratgeber Krankengeld-Wahltarif oder privates Krankentagegeld.
Unsere ehrliche Einschätzung: Der Verzicht auf Krankengeld lohnt sich nur, wenn Sie eine längere Arbeitsunfähigkeit anders sicher überbrücken können.
Wie die Krankenkasse Ihr Einkommen ermittelt
Vorläufig nach dem letzten Steuerbescheid
Die Kasse setzt Ihren Beitrag zunächst vorläufig fest – auf Basis des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids (§ 240 Abs. 4a SGB V). Gründer ohne Bescheid schätzen ihre Einnahmen.
Endgültig, sobald der Bescheid vorliegt
Liegt der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vor, rechnet die Kasse rückwirkend endgültig ab. Daraus kann eine Nachzahlung oder eine Erstattung entstehen.
Ohne Nachweis: Höchstbeitrag
Reichen Sie keine Nachweise ein, setzt die Kasse in der Regel den Höchstbeitrag an. Fristen der Kasse deshalb ernst nehmen.
Steigt Ihr Gewinn deutlich, sollten Sie Geld für eine mögliche Nachzahlung zurücklegen. Sinkt er, lohnt es sich, den neuen Steuerbescheid zügig einzureichen.
Was kostet die PKV für Selbstständige? Die Kostenfaktoren
In der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt Ihr Einkommen keine Rolle. Selbstständige können sich unabhängig vom Gewinn privat versichern. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht – Sie zahlen den vollen Beitrag. Diese Faktoren bestimmen den Preis:
Eintrittsalter
Je früher Sie einsteigen, desto niedriger der Beitrag – weil mehr Zeit bleibt, Alterungsrückstellungen aufzubauen.
Gesundheit
Beim Antrag prüft der Versicherer Ihre Gesundheit. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung sind möglich.
Leistungsumfang
Laut Stiftung Warentest erfüllten nur 384 von 1.245 Tarifkombinationen die Mindestkriterien: Rundum-Schutz mindestens auf GKV-Niveau, höchstens 660 € Selbstbeteiligung pro Jahr.
Selbstbehalt
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Faustregel der Verbraucherzentrale Hamburg: Effektivbeitrag = Monatsbeitrag + Selbstbehalt geteilt durch 12. Damit der Vertrag die gesetzliche Versicherungspflicht erfüllt, sind höchstens 5.000 € pro Jahr erlaubt (§ 193 Abs. 3 VVG).
Krankentagegeld
Höhe und Karenzzeit bestimmen den Preis. Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen bei längerer Krankheit und gehört für Selbstständige fast immer dazu.
Familie und Zuschläge
Jede Person braucht einen eigenen Vertrag. Hinzu kommen die Pflegepflichtversicherung und bis 60 der gesetzliche 10-%-Zuschlag.
Zur Orientierung: Der günstigste Tarif, den Stiftung Warentest in Finanztest 3/2025 für Angestellte und Selbstständige empfahl, kostete für 35-Jährige 649 € im Monat. Der durchschnittliche PKV-Beitrag liegt laut PKV-Verband 2026 bei rund 617 €. Das sind keine Angebote – Ihr Beitrag kann deutlich abweichen. Steuerlich gilt: Beiträge zur Basisabsicherung sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar, der Anteil für das Krankentagegeld nicht.
Wichtig: Ein PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn Ihr Einkommen sinkt. Und er kann bei Beitragsanpassungen steigen – zum 1.1.2026 traf das laut PKV-Verband rund 60 % der Privatversicherten mit im Schnitt etwa 13 %. Wie billige Tarife zur Falle werden können, zeigt der Ratgeber PKV-Einsteigertarif.
Die Kosten im Alter mitdenken
Für Selbstständige ist der Blick auf den Ruhestand besonders wichtig. Angestellte verlieren mit der Rente den Arbeitgeberzuschuss – Selbstständige hatten nie einen. Den Zuschuss der Rentenversicherung (2026: 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags) gibt es nur, wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen. Wer nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, trägt den PKV-Beitrag im Alter vollständig selbst. Planen Sie deshalb von Anfang an eine Rücklage für die Beiträge im Ruhestand ein – welche Wege es dafür gibt, vergleicht der Ratgeber PKV-Beiträge im Alter absichern. Was sonst im Alter auf Sie zukommt, erklärt der Ratgeber GKV oder PKV im Alter.
GKV oder PKV als Selbstständiger: worauf es bei den Kosten ankommt
| Kriterium | GKV (freiwillig versichert) | PKV |
|---|---|---|
| Beitrag richtet sich nach | allen Einnahmen bis zur Bemessungsgrenze | Eintrittsalter, Gesundheit, Tarif |
| Bei hohem Einkommen 2027 | rund 1.345 € bis 1.402,50 € im Monat | tarifabhängig, bei jungem Eintritt oft niedriger |
| In schwachen Jahren | Beitrag sinkt mit dem Einkommen, mindestens rund 282 € | Beitrag bleibt gleich |
| Mieten und Kapitalerträge | zählen mit | spielen keine Rolle |
| Familie | Partner und Kinder unter Umständen beitragsfrei | jede Person zahlt einen eigenen Beitrag |
| Absicherung bei Krankheit | Krankengeld per Wahlerklärung (14,6 %) oder Wahltarif | Krankentagegeld als eigener Baustein |
| Beitragsentwicklung | steigt mit Bemessungsgrenze und Zusatzbeitrag | Anpassungen möglich, einzelne Tarife stark |
| Wechsel zurück | – | schwierig, ab 55 in der Regel ausgeschlossen |
Für Selbstständige ist der Weg zurück besonders schmal: Er führt fast nur über eine Anstellung mit Versicherungspflicht vor dem 55. Geburtstag. Was das konkret heißt, lesen Sie unter Zurück in die GKV. Die vollständige Entscheidungshilfe mit Profilen finden Sie unter GKV oder PKV für Selbstständige.
Häufige Fragen
Wie viel kostet die Krankenversicherung für Selbstständige 2027?
In der GKV zahlen Selbstständige 2027 je nach Einkommen zwischen rund 282 € und rund 1.402,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Stand 09.10.2026). Bei einem Gewinn von 4.000 € im Monat sind es zum Beispiel 844 € mit Kind bzw. 880 € kinderlos. In der PKV hängt der Beitrag von Alter, Gesundheit und Tarif ab.
Was ist der Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV?
Die Kasse berechnet Beiträge mindestens auf ein Drittel der Bezugsgröße: 2026 auf 1.318,33 €, 2027 laut Entwurf auf 1.376,67 € im Monat. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag und Krankengeldanspruch ergibt das 2027 rund 290,48 € mit Kind bzw. 302,87 € kinderlos (Pflegereform-Entwurf) – eigene Berechnung.
Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag für Selbstständige?
2026 liegt er mit Krankengeld und 2,9 % Zusatzbeitrag bei 1.226,44 € (mit Kind) bzw. 1.261,31 € (kinderlos). 2027 steigt er laut Kabinettsbeschluss und Pflegereform-Entwurf auf 1.345,13 € bzw. 1.402,50 € im Monat. Bei Kassen mit höherem Zusatzbeitrag kann er darüber liegen.
Lohnt sich der Krankengeldanspruch für Selbstständige?
Für die meisten Selbstständigen mit laufenden Kosten ja. Mit Krankengeldanspruch zahlen Sie 14,6 % statt 14,0 % und erhalten bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld. Wer darauf verzichtet, spart 2027 beim Höchstbeitrag 38,25 € im Monat, muss eine lange Krankheit aber anders absichern.
Was kostet die PKV für Selbstständige?
Das hängt vor allem von Eintrittsalter, Gesundheit, Leistungsumfang, Selbstbehalt und Krankentagegeld ab. Zur Orientierung: Der günstigste von Stiftung Warentest empfohlene Tarif kostete 2025 für 35-Jährige 649 € im Monat; der durchschnittliche PKV-Beitrag liegt laut PKV-Verband 2026 bei rund 617 €. Selbstständige zahlen den Beitrag vollständig selbst.
Wie berechnet die Krankenkasse den Beitrag bei schwankendem Einkommen?
Die Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids fest. Liegt der Bescheid für das betreffende Jahr vor, rechnet sie endgültig ab – mit Nachzahlung oder Erstattung (§ 240 Abs. 4a SGB V). Ohne Nachweise setzt die Kasse in der Regel den Höchstbeitrag an.
Quellen
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Referentenentwurf) – Entwurf vom 21.09.2026
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 – Verordnung vom 26.11.2025
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 09.10.2026
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 09.10.2026
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung – abgerufen 09.10.2026
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – 30.09.2026, Entwurf
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 09.10.2026
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – Ausgabe 3/2025
- BMG: GKV-Statistik KM1 Januar bis August 2026 – Stichtag 01.08.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 9. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.