Ratgeber

PKV-Arbeitgeberzuschuss 2027: Höchstbetrag, Berechnung und Beispiele

Angestellte in der PKV erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss – bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Hier sehen Sie die Werte 2026 und 2027, die Berechnung Schritt für Schritt und drei Rechenbeispiele. Stand: Oktober 2026.

Redaktion Höchstbeitrag.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027?
  2. So wird der Arbeitgeberzuschuss berechnet
  3. Rechenbeispiele 2027
  4. Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss
  5. Was der Zuschuss abdeckt – und was nicht
  6. Arbeitgeberzuschuss bei Familie und Kindern
  7. Was passiert mit dem Zuschuss im Alter?
  8. Typische Fehler beim Arbeitgeberzuschuss – und wie Sie sie vermeiden
  9. Zuschuss in der PKV oder Arbeitgeberanteil in der GKV?
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 höchstens 613,22 € im Monat (508,59 € Kranken- plus 104,63 € Pflegeversicherung).
  • 2027 steigt der Höchstzuschuss im Szenario auf 667,16 € bzw. 672,56 € – je nachdem, ob die Pflegereform kommt (Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen, Bemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026).
  • Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, höchstens aber den Höchstbetrag (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).
  • Zum Selbstbehalt gibt es keinen Zuschuss; mit Rentenbeginn endet der Arbeitgeberzuschuss, stattdessen gibt es einen Zuschuss der Rentenversicherung (2026: 8,75 % der gesetzlichen Rente).

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt 2026 höchstens 613,22 € im Monat (508,59 € Kranken- plus 104,63 € Pflegeversicherung). 2027 steigt er mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze auf rund 667 bis 673 € (Szenario mit 2,9 % Zusatzbeitrag; Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags, höchstens aber diesen Betrag (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).

613,22 €
Höchstzuschuss 2026 für Kranken- und Pflegeversicherung
eigene Berechnung nach § 257 SGB V, § 61 SGB XI
667–673 €
Höchstzuschuss 2027 im Szenario (Zusatzbeitrag 2,9 %)
eigene Berechnung, Stand 09.10.2026
50 %
des tatsächlichen Beitrags – höchstens bis zum Höchstbetrag
§ 257 Abs. 2 SGB V

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027?

Der Höchstzuschuss entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber bei einem gesetzlich versicherten Angestellten mit Einkommen über der Bemessungsgrenze zahlen würde. Er steigt deshalb mit der Beitragsbemessungsgrenze und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur PKV pro Monat. 2026: eigene Berechnung aus amtlichen Werten (Bemessungsgrenze 5.812,50 €, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %). 2027: Szenario mit Bemessungsgrenze 6.375 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026), angenommenem Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % und Pflege-Bemessungsgrenze 6.075 € (geltendes Recht) bzw. 6.375 € (Pflegereform-Entwurf). Stand: 09.10.2026.
Bestandteil20262027, geltendes Recht2027, Pflegereform-Entwurf
Krankenversicherung: (7,3 % + ½ Ø-Zusatzbeitrag) × Bemessungsgrenze508,59 €557,81 €557,81 €
Pflegeversicherung: 1,8 % × Pflege-Bemessungsgrenze104,63 €109,35 €114,75 €
Höchstzuschuss gesamt613,22 €667,16 €672,56 €

Gegenüber 2026 steigt der Höchstzuschuss damit um rund 54 bis 59 € im Monat (eigene Berechnung). Davon profitieren Sie aber nur, wenn die Hälfte Ihres Beitrags schon bisher über dem alten Höchstbetrag lag. Liegt Ihr Beitrag darunter, zahlt der Arbeitgeber ohnehin genau die Hälfte – daran ändert die neue Grenze nichts. Steigt Ihr PKV-Beitrag 2027 durch eine Beitragsanpassung, wächst der Zuschuss mit, bis der neue Höchstbetrag erreicht ist.

Steht der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 fest (Bekanntgabe bis 01.11.2026), passen wir die Werte an. Jeder Zehntelpunkt mehr erhöht den möglichen Zuschuss zur Krankenversicherung um rund 3,19 € im Monat. Mehr dazu im Beitrag Zusatzbeitrag 2027.

So wird der Arbeitgeberzuschuss berechnet

Die Berechnung folgt § 257 Abs. 2 SGB V für die Krankenversicherung und § 61 Abs. 2 SGB XI für die Pflegeversicherung. Beide Teile werden getrennt ermittelt:

1. Höchstbetrag ermitteln

Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, angewendet auf die Bemessungsgrenze. Pflege: 1,8 % der Pflege-Bemessungsgrenze.

2. Hälfte Ihres Beitrags berechnen

Maßgeblich ist der tatsächliche Beitrag für Leistungen, die der Art nach der GKV entsprechen – für Sie und Ihre Angehörigen, die in der GKV familienversichert wären.

3. Den kleineren Wert nehmen

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres Beitrags, aber nie mehr als den Höchstbetrag. Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt das jeweils getrennt.

Zur Krankenversicherung zählt dabei in der Regel auch ein Krankentagegeld, weil es dem gesetzlichen Krankengeld entspricht. Auch Beiträge zu einem Beitragsentlastungstarif können bis zur Hälfte bezuschusst werden, im Rahmen der Höchstbeträge. Der Zuschuss ist für Sie steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG).

Rechenbeispiele 2027

Die folgenden Beispiele zeigen, wie der Zuschuss wirkt. Die PKV-Beiträge sind angenommene Beispielwerte, keine Tarifangaben. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab. Belegte Beispielbeiträge einzelner Versicherer und Testwerte zeigt der Überblick PKV-Kosten pro Monat.

Rechenbeispiele Arbeitgeberzuschuss 2027 (Szenario: Höchstbeträge 557,81 € Kranken- und 109,35 € Pflegeversicherung). PKV-Beiträge angenommen. Eigene Berechnung, Stand 09.10.2026.
BeispielBeitrag KV / PVZuschuss KVZuschuss PVIhr Eigenanteil
A: Single, Tarif ohne hohen Selbstbehalt620 € / 60 €310,00 €30,00 €340,00 €
B: Familie mit Ehepartner ohne Einkommen und zwei Kindern1.450 € / 150 €557,81 € (gedeckelt)75,00 €967,19 €
C: Single mit 1.200 € Selbstbehalt im Jahr900 € / 60 €450,00 €30,00 €480,00 € plus bis zu 100 € Selbstbehalt

Zum Vergleich: In der GKV zahlen Angestellte mit Einkommen über der Bemessungsgrenze 2027 im Szenario rund 670 bis 750 € selbst – Ehepartner ohne Einkommen und Kinder sind dort unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Ab 2028 gilt für familienversicherte Ehegatten allerdings ein Zuschlag. Beispiel B zeigt deshalb: Für Familien mit einem Verdiener kann die PKV trotz Zuschuss deutlich teurer sein. Beispiel C zeigt: Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, aber auch den Zuschuss – und das Risiko tragen Sie allein.

Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss

  • Sie sind beschäftigt. Den Zuschuss erhalten Arbeitnehmer, nicht Selbstständige.
  • Sie sind versicherungsfrei oder befreit. Etwa weil Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2026: 77.400 €, 2027: 84.150 € laut Kabinettsbeschluss), weil Sie ab 55 nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei sind oder weil Sie sich von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V haben befreien lassen.
  • Sie haben eine private Krankenvollversicherung mit Leistungen, die der Art nach der GKV entsprechen.
  • Ihr Versicherer erfüllt gesetzliche Anforderungen (§ 257 Abs. 2a SGB V): unter anderem Kalkulation nach Art der Lebensversicherung, Angebot des Basistarifs, Verzicht auf die ordentliche Kündigung und Aushändigung eines Informationsblatts der Finanzaufsicht. In der Praxis legen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung Ihres Versicherers vor.

Ob Ihr Gehalt 2027 für die PKV reicht, prüfen Sie mit dem Versicherungspflichtgrenze-Rechner. Die drei Grenzen ab 2027 erklärt unser Beitrag zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027. Für internationale Beschäftigte gibt es den Zuschuss auch auf Englisch erklärt.

Was der Zuschuss abdeckt – und was nicht

Zuschussfähig

  • Beitrag zur Krankheitskosten-Vollversicherung
  • in der Regel Krankentagegeld
  • Pflegepflichtversicherung (eigener Höchstbetrag)
  • Beitragsentlastungstarif, im Rahmen der Höchstbeträge
  • Beiträge für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären

Nicht zuschussfähig

  • Selbstbehalt – den tragen Sie allein
  • Beitragsanteile über dem Höchstbetrag
  • Beiträge von Selbstständigen
  • Zeiten ohne Beschäftigung, etwa im Ruhestand

Arbeitgeberzuschuss bei Familie und Kindern

In der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Der Arbeitgeber beteiligt sich auch an den Beiträgen für Angehörige, die bei gesetzlicher Versicherung familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der Höchstbetrag gilt aber für alle zusammen. Bei einer Familie ist er schnell erreicht – jeder weitere Euro geht dann allein auf Ihre Rechnung.

Wichtig für Eltern mit unterschiedlichen Versicherungen: Ist ein Elternteil privat versichert, verdient mehr als die Versicherungspflichtgrenze und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, können die Kinder nicht beitragsfrei in der GKV mitversichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V). Wie Sie das durchrechnen, zeigt unser Ratgeber PKV mit Familie und Kindern.

Was passiert mit dem Zuschuss im Alter?

Der Arbeitgeberzuschuss setzt eine Beschäftigung voraus. Mit dem Ruhestand endet er. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann stattdessen einen Zuschuss der Rentenversicherung erhalten (§ 106 SGB VI). 2026 beträgt er 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Beispiel aus der Praxis (Finanztip):Bei 1.400 € gesetzlicher Rente und 700 € PKV-Beitrag beträgt der Zuschuss rund 122 €. Es bleibt ein Eigenanteil von rund 578 € im Monat. Der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses ist einer der Hauptgründe, warum sich die PKV im Alter teurer anfühlt.

Planen Sie das schon beim Wechsel ein, etwa mit Rücklagen oder einem Beitragsentlastungstarif, solange der Arbeitgeber sich daran beteiligt. Mehr dazu im Ratgeber GKV oder PKV im Alter.

Typische Fehler beim Arbeitgeberzuschuss – und wie Sie sie vermeiden

  • Bescheinigung vergessen: Ohne Nachweis Ihres Versicherers kann der Arbeitgeber den Zuschuss nicht korrekt zahlen. Reichen Sie die Bescheinigung direkt zu Vertragsbeginn und nach jeder Beitragsänderung ein.
  • Beitragsanpassung nicht gemeldet: Steigt Ihr PKV-Beitrag, steigt oft auch Ihr Anspruch – bis zum Höchstbetrag. Geben Sie das neue Beitragsschreiben an die Personalabteilung weiter.
  • Angehörige nicht berücksichtigt: Sind Ehepartner oder Kinder privat versichert und wären sie in der GKV familienversichert, zählen ihre Beiträge mit.
  • Selbstbehalt falsch eingeschätzt: Ein höherer Selbstbehalt senkt Ihren Beitrag, aber auch den Zuschuss. Rechnen Sie mit dem Eigenanteil plus Selbstbehalt.
  • Gehalt unter der Grenze: Sinkt Ihr regelmäßiges Gehalt unter die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze, werden Sie in der Regel versicherungspflichtig. Für Angestellte, die am 31.12.2026 privat versichert sind, gilt 2027 die Grenze von 80.550 €.

Zuschuss in der PKV oder Arbeitgeberanteil in der GKV?

Für Ihren Arbeitgeber macht das System kaum einen Unterschied: Bei hohem Beitrag zahlt er in beiden Fällen ungefähr denselben Betrag. Für Sie zählt der Eigenanteil – heute und in 20 oder 30 Jahren. Entscheidend sind Familie, Alter, Gesundheit und Einkommensentwicklung. Eine ehrliche Abwägung für Angestellte finden Sie im Ratgeber GKV oder PKV als Angestellter. Was die GKV 2027 für Sie kostet, zeigt der GKV-Höchstbeitrag-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027?

Im Szenario mit 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag und der Bemessungsgrenze von 6.375 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026) sind es höchstens 557,81 € für die Krankenversicherung plus 109,35 € bzw. – mit Pflegereform – 114,75 € für die Pflegeversicherung, zusammen 667,16 € bzw. 672,56 € im Monat. 2026 sind es 613,22 €.

Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags, höchstens aber so viel, wie er bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde. Für die Krankenversicherung ist das (7,3 % plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag) mal Bemessungsgrenze, für die Pflegeversicherung 1,8 % der Pflege-Bemessungsgrenze. Beide Teile werden getrennt berechnet.

Zahlt der Arbeitgeber auch für Kinder in der PKV einen Zuschuss?

Ja, für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären, zählt ihr Beitrag mit (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der Höchstbetrag bleibt aber derselbe. Bei einer Familie ist er daher schnell ausgeschöpft, und den Rest zahlen Sie selbst.

Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss zum Selbstbehalt?

Nein. Der Zuschuss bezieht sich nur auf den Beitrag. Einen vereinbarten Selbstbehalt tragen Sie allein. Ein höherer Selbstbehalt senkt deshalb zwar den Beitrag, aber auch den Zuschuss.

Bekommen Selbstständige einen Zuschuss zur PKV?

Nein. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten nur Beschäftigte. Selbstständige zahlen ihren PKV-Beitrag vollständig selbst – genauso wie in der GKV, wo sie als freiwillig Versicherte den ganzen Beitrag tragen.

Was passiert mit dem Arbeitgeberzuschuss in der Rente?

Er endet mit der Beschäftigung. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann stattdessen einen Zuschuss der Rentenversicherung erhalten: 2026 sind es 8,75 % der Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Quellen

  1. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 09.10.2026
  2. § 61 SGB XI – Beitragszuschüsse – abgerufen 09.10.2026
  3. § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung – abgerufen 09.10.2026
  4. Bundesregierung: Kabinett – Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – 07.10.2026
  5. PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen – abgerufen 09.10.2026
  6. Finanztip: PKV-Beitrag senken – abgerufen 09.10.2026
  7. Finanztip: Private Krankenversicherung im Alter – abgerufen 09.10.2026
  8. LKH: FAQ Beitragsentlastungstarif – Versichererangabe, Stand 06/2025
Redaktion Höchstbeitrag.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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