Ratgeber

Wechsel in die PKV 2027: Voraussetzungen, Ablauf und Fristen

Sie dürfen in die PKV wechseln – oder möchten es herausfinden? Hier finden Sie die Voraussetzungen für 2027, den Ablauf Schritt für Schritt und die Fristen, an denen ein Wechsel am häufigsten hakt.

Redaktion Höchstbeitrag.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Voraussetzungen: Wer darf 2027 in die PKV wechseln?
  2. Wird der Wechsel in die PKV 2027 erschwert?
  3. Ablauf: Wechsel in die PKV in sieben Schritten
  4. Fristen beim Wechsel in die PKV: Wann und wie kündigen Sie die GKV?
  5. Gesundheitsprüfung beim Wechsel: So läuft sie ab
  6. Anwartschaft: Wann sie beim Wechsel in die PKV hilft
  7. Wechsel in die PKV mit 50: Was dann besonders zählt
  8. Die häufigsten Fehler beim Wechsel von der GKV in die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Angestellte dürfen 2027 wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt über 84.150 € liegt (2026: 77.400 €; Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Selbstständige und Freiberufler können ohne Einkommensgrenze wechseln.
  • Wer am 31.12.2026 schon privat versichert ist, für den gilt 2027 eine Bestandsgrenze von 80.550 €. Für den Neueinstieg wird der Wechsel dagegen schwerer.
  • Bei laufender Beschäftigung endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres – aber nur, wenn das Gehalt auch über der Grenze des Folgejahres liegt (§ 6 Abs. 4 SGB V).
  • Kündigen Sie die GKV erst, wenn die schriftliche Annahme des PKV-Versicherers vorliegt; ohne Nachweis der neuen Absicherung wird die Kündigung nicht wirksam.
  • Im Antrag gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht: Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung sind möglich.

Ein Wechsel in die PKV ist 2027 für Angestellte möglich, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze von 84.150 € liegt (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend; 2026: 77.400 €); Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen wechseln. Der Ablauf: Zugang prüfen, Systementscheidung treffen, Tarif wählen, Antrag mit Gesundheitsprüfung stellen – und erst nach der schriftlichen Annahme die GKV kündigen bzw. den Austritt erklären.

„Wechsel in die PKV“ klingt nach einem Formular. In Wahrheit ist es eine Entscheidung mit Fristen, Nachweisen und einer wichtigen Reihenfolge. Wer sie nicht kennt, riskiert Stress mit der Krankenkasse – oder einen Vertrag, der nicht zum eigenen Leben passt. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Wechsel von der GKV in die PKV, mit allen Werten für 2026 und 2027 (Stand: Oktober 2026).

Voraussetzungen: Wer darf 2027 in die PKV wechseln?

Ob Sie wechseln dürfen, hängt von Ihrem beruflichen Status ab. Für Angestellte entscheidet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Ab 2027 gibt es davon drei Varianten.

Quellen: Rechengrößenverordnung 2026; Kabinettsbeschluss 07.10.2026 zur Rechengrößenverordnung 2027 (Bundesrat ausstehend); § 6 Abs. 6–8 SGB V i. d. F. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Stand: 09.10.2026.
GruppeVoraussetzungGrenze 2026Grenze 2027
Angestellte, NeueinstiegRegelmäßiges Jahresgehalt über der allgemeinen JAEG77.400 €84.150 €
Angestellte, am 31.12.2026 schon privat versichertBestandsgrenze nach § 6 Abs. 8 SGB V (neu)–80.550 €
Angestellte, PKV-Altfälle vor 2003Besondere Grenze nach § 6 Abs. 7 SGB V69.750 €72.900 €
Selbstständige und FreiberuflerKeine Einkommensgrenze––
BeamteKeine Einkommensgrenze; die Beihilfe trägt einen Teil der Kosten––

Was zählt als regelmäßiges Jahresgehalt?

Maßgeblich ist das Gehalt, das Sie voraussichtlich regelmäßig verdienen – nicht ein einmaliger Bonus. Vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt zählen in der Regel mit, schwankende Prämien und Überstunden meist nicht. In der Praxis prüft Ihr Arbeitgeber die Versicherungsfreiheit bei der Meldung zur Sozialversicherung.

Wann endet die Versicherungspflicht?

Steigt Ihr Gehalt in einer laufenden Beschäftigung über die Grenze, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres. Voraussetzung: Ihr Gehalt liegt auch über der Grenze des Folgejahres (§ 6 Abs. 4 SGB V). Beginnen Sie dagegen eine neue Stelle, deren regelmäßiges Jahresgehalt von Anfang an über der Grenze liegt, sind Sie in der Regel sofort versicherungsfrei. Ein Wechsel zum Jobstart ist dann auch unterjährig möglich – was das für den ersten Job nach Studium oder Ausbildung bedeutet, zeigt der Ratgeber PKV für Berufseinsteiger.

Ob Sie die Grenze 2027 erreichen, prüfen Sie mit dem Versicherungspflichtgrenze-Rechner. Alle drei Grenzen erklärt der Beitrag zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 im Detail.

Wird der Wechsel in die PKV 2027 erschwert?

Ja – zumindest für Angestellte. Die allgemeine Grenze steigt laut Kabinettsbeschluss von 77.400 € auf 84.150 €, also um 6.750 € oder 8,7 %. Darin steckt eine gesetzliche Sonderanhebung um 3.600 € im Jahr aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228). Drei Beispiele zeigen, was das konkret bedeutet:

80.000 €, gesetzlich versichert

2026 liegt das Gehalt über 77.400 €, 2027 aber unter 84.150 €. Die Versicherungspflicht endet deshalb nicht. Ein Wechsel zum 01.01.2027 ist nicht möglich.

82.000 €, schon privat versichert

Wer am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat versichert ist, für den gilt 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 €. Mit 82.000 € bleibt es bei der PKV.

79.000 €, schon privat versichert

Das Gehalt liegt unter der Bestandsgrenze (kein Altfall vor 2003). Ab 01.01.2027 tritt Versicherungspflicht ein. Wer nur wegen der Anhebung der Grenze pflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen (§ 8 SGB V).

Eine solche Befreiung ist grundsätzlich unwiderruflich. Sie bindet Sie also an die PKV. Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie die Chance auf eine Rückkehr in die GKV nutzen oder in der PKV bleiben wollen.

Ablauf: Wechsel in die PKV in sieben Schritten

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo. Die folgende Timeline zeigt, was wann zu tun ist – vom ersten Check bis zum ersten Beitrag. Eine englischsprachige Fassung für internationale Beschäftigte bietet der Ratgeber Wechsel in die PKV auf Englisch.

Zugang prüfen

Angestellte: Liegt das regelmäßige Jahresgehalt 2027 über 84.150 € – bzw. über 80.550 € bei Bestandsschutz? Selbstständige: Der Zugang ist offen.

im Herbst vor dem Wechsel

Systementscheidung treffen

Bevor Sie Tarife vergleichen: Passt die PKV zu Familie, Einkommen und Ruhestand? Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen.

vor jedem Angebot

Leistungen und Budget festlegen

Mindestens GKV-Niveau als Maßstab, ein Selbstbehalt passend zur Rücklage, ein Krankentagegeld für die Zeit ohne Lohnfortzahlung. Den Beitrag im Ruhestand mitdenken.

Leistungsprofil erstellen

Anonyme Risikovoranfrage

Über einen Makler lässt sich vorab klären, zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen würden – ohne Ihren Namen zu nennen.

vor dem Antrag

Antrag stellen

Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Der Versicherer nimmt an – ggf. mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss – oder lehnt ab.

schriftliche Annahme abwarten

GKV kündigen bzw. austreten

Erst mit der Annahmebestätigung oder dem Versicherungsschein. Die Kasse braucht den Nachweis der neuen Absicherung, sonst wird die Kündigung nicht wirksam.

2 Wochen bzw. 2 Monate zum Monatsende

Arbeitgeber und Details klären

Angestellte geben die Bescheinigung des Versicherers für den Arbeitgeberzuschuss ab. Prüfen Sie Vertragsbeginn, Pflegepflichtversicherung und Lastschrift.

zum Vertragsbeginn

Zum letzten Schritt: Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung haben. Ihr Beitrag kommt hinzu – 2026 lag er laut PKV-Verband im Schnitt bei 122,64 € im Monat (ohne Beihilfe). Wie hoch der Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu beiden Bausteinen ausfällt, zeigt der Ratgeber zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027.

Fristen beim Wechsel in die PKV: Wann und wie kündigen Sie die GKV?

Beim Austritt aus der GKV kommt es darauf an, warum Ihre Mitgliedschaft endet. Die wichtigsten Fristen im Überblick:

Gesetzliche Fristen nach SGB V und VVG, Stand 09.10.2026. Das genaue Austrittsdatum bestätigt Ihnen Ihre Krankenkasse.
SituationWas giltGrundlage
Angestellte: Versicherungspflicht endet zum JahresendeDie GKV läuft automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Austritt binnen 2 Wochen nach dem Hinweis der Kasse erklären und die PKV nachweisen§ 188 Abs. 4 SGB V
Freiwillig Versicherte (z. B. Selbstständige)Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats; wirksam nur mit Nachweis der neuen Absicherung§ 175 Abs. 4 SGB V
Mindestbindung an die KasseDie übliche Bindung von 12 Monaten gilt nicht, wenn Sie die GKV ganz verlassen§ 175 Abs. 4 SGB V
Bereits privat versichert, durch Anhebung der Grenze pflichtigBefreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten; grundsätzlich unwiderruflich§ 8 SGB V
Geburt eines Kindes in der PKVAnmeldung binnen 2 Monaten nach der Geburt – ohne Risikozuschlag und Wartezeit§ 198 VVG

Ein Beispiel: Eine freiwillig versicherte Selbstständige kündigt im März. Ihre Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Mai – vorausgesetzt, sie weist bis dahin den Abschluss der PKV nach. Ab dem 1. Juni gilt dann der private Vertrag.

Nie zuerst kündigenOhne Nachweis wird die Kündigung zwar nicht wirksam. Halten Sie die Reihenfolge trotzdem ein: erst die schriftliche Annahme des Versicherers, dann die Kündigung. So verstreichen keine Fristen, und Sie geraten nicht unter Druck, ein schlechtes Angebot anzunehmen.

Gesundheitsprüfung beim Wechsel: So läuft sie ab

Anders als die GKV darf die PKV Sie vor Vertragsschluss nach Ihrer Gesundheit fragen. Ihr Beitrag hängt deshalb nicht nur von Tarif und Eintrittsalter ab, sondern auch vom Gesundheitszustand bei Beginn. Das Ergebnis der Prüfung gilt in der Regel für die ganze Vertragslaufzeit – es lohnt sich, sie sorgfältig vorzubereiten.

  1. Unterlagen sammeln: Ihre Krankenkasse muss Ihnen Auskunft über abgerechnete Leistungen geben (§ 305 SGB V), Praxen gewähren Einsicht in die Patientenakte (§ 630g BGB). So beantworten Sie die Fragen aus Unterlagen statt aus dem Gedächtnis.
  2. Optional anonym vorfragen: Über einen Makler lässt sich ohne Namensnennung klären, zu welchen Bedingungen mehrere Versicherer Sie annehmen würden – bevor ein Antrag unter Ihrem Namen läuft.
  3. Antrag vollständig beantworten: Sie müssen alle Fragen, die der Versicherer in Textform stellt, wahrheitsgemäß beantworten – auch Rückfragen bis zur Annahme (vorvertragliche Anzeigepflicht, § 19 VVG).
  4. Entscheidung prüfen: Möglich sind Annahme zum Normalbeitrag, ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss (§ 203 Abs. 1 VVG) oder eine Ablehnung. Im Basistarif besteht Annahmepflicht (§ 152 VAG).

Lücken im Antrag werden teuerFehlen Angaben, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen, den Vertrag rückwirkend anpassen oder ihn bei Arglist anfechten (§§ 19 bis 22 VVG) – oft erst Jahre später, wenn Sie Leistungen brauchen. Niemand darf Ihnen raten, etwas wegzulassen.

Ohne Gesundheitsprüfung geht es nur in Ausnahmen: im Basistarif, beim Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers ohne Mehrleistungen (§ 204 VVG) und bei Neugeborenen, die Sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden – die Regeln dazu erklärt der Ratgeber zur Kindernachversicherung. Alle Schritte, Fristen und möglichen Ergebnisse der Prüfung beschreibt der Ratgeber PKV-Gesundheitsprüfung: Ablauf und Ergebnisse im Detail. Wer mit Vorerkrankungen wechseln möchte, findet Abfragezeiträume, Risikozuschläge und den Ablauf der anonymen Risikovoranfrage ausführlich im Leitfaden PKV trotz Vorerkrankung. Wir stellen auf dieser Website bewusst keine Gesundheitsfragen; Gesundheitsangaben gehören erst ins persönliche Gespräch – und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Anwartschaft: Wann sie beim Wechsel in die PKV hilft

Eine Anwartschaftsversicherung ist eine Art Platzhalter in der PKV. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag, erhalten aber keine Leistungen. Dafür sichern Sie sich Ihren heutigen Gesundheitszustand – und je nach Variante auch Ihr heutiges Eintrittsalter – für einen späteren Start.

Kleine Anwartschaft

Sichert den Gesundheitszustand. Beim späteren Start richtet sich der Beitrag nach dem dann erreichten Alter. Günstiger als die große Variante.

Große Anwartschaft

Sichert zusätzlich das Eintrittsalter, weil weiter Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Entsprechend teurer.

Typische Situationen für eine Anwartschaft:

  • Sie sind privat versichert, müssen aber vorübergehend zurück in die GKV – etwa weil Ihr Gehalt unter die Grenze fällt – und möchten später in Ihren PKV-Vertrag zurück.
  • Sie gehen für einige Jahre ins Ausland und wollen danach wieder in Ihren Tarif einsteigen – mehr dazu im Ratgeber Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt.
  • Sie verdienen noch knapp unter der Grenze und rechnen fest mit einem Wechsel. Manche Versicherer bieten gesetzlich Versicherten dafür spezielle Options- oder Anwartschaftstarife an.

Feste Preise gibt es nicht, die Kosten sind tarifabhängig. Und eine Anwartschaft ersetzt keine Systementscheidung. Sie hält nur eine Tür offen.

Wechsel in die PKV mit 50: Was dann besonders zählt

„Wechsel in die PKV mit 50“ gehört zu den häufigsten Suchanfragen rund um den Wechsel. Rechtlich ist er möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wirtschaftlich ist er ein Grenzfall – aus drei Gründen:

  • Höheres Eintrittsalter: Der Beitrag startet höher, und bis zur Rente bleibt weniger Zeit, um Alterungsrückstellungen aufzubauen.
  • Kurzes Rückweg-Fenster: Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Mit 50 bleiben also nur wenige Jahre, um eine Fehlentscheidung zu korrigieren.
  • Ruhestand in Sichtweite: In der Rente entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Die Rentenversicherung zahlt 2026 einen Zuschuss von 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags.

Ein Wechsel mit 50 kann trotzdem passen – etwa bei sehr hohem, sicherem Einkommen und guter Vorsorge für den Ruhestand. Er sollte aber nur nach einer Langfristrechnung bis ins hohe Alter erfolgen. Was dabei zählt, erklärt der Ratgeber GKV oder PKV im Alter.

Was der Wechsel für die spätere KVdR bedeutet (9/10-Regel)

Wer in der GKV bleibt, ist als Rentner meist in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Dann fällt der Beitrag nur auf Rente und Versorgungsbezüge an, und die Rentenversicherung trägt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Voraussetzung ist, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren – als Mitglied oder familienversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet (§ 5 Abs. 2 SGB V).

Jedes Jahr in der PKV fällt in diese Rechnung. Ein Beispiel: Beginnt das Erwerbsleben mit 25 und stellen Sie den Rentenantrag mit 67, umfasst die zweite Hälfte 21 Jahre. Mehr als rund zwei Jahre ohne GKV dürfen es darin nicht sein (eigene Berechnung, ohne Kinderzeiten). Selbst wer vor 55 in die GKV zurückkehrt, erreicht die KVdR deshalb oft nicht mehr. Er bleibt im Ruhestand freiwillig versichert und zahlt Beiträge auf alle Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze. Wie die 9/10-Regel im Einzelnen geprüft wird, erklärt der Ratgeber Als Rentner zurück in die GKV: die 9/10-Regel.

Die häufigsten Fehler beim Wechsel von der GKV in die PKV

Zu früh gekündigt

Die Kündigung geht raus, bevor die Annahme vorliegt. Das erzeugt Zeitdruck und schwächt Ihre Verhandlungsposition.

Nur auf den Einstiegsbeitrag geschaut

Der billigste Tarif ist selten der beste. Warum, zeigt unser Ratgeber zu billigen PKV-Einsteigertarifen.

Familie vergessen

In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV kann entfallen.

Antrag unvollständig

Lücken bei den Gesundheitsfragen können den Schutz später gefährden – genau dann, wenn Sie ihn brauchen.

Krankentagegeld falsch bemessen

Zu niedrig gefährdet Ihr Einkommen bei langer Krankheit. Zu hoch kostet Beitrag, ohne dass mehr ausgezahlt wird als Ihr tatsächliches Nettoeinkommen.

Den Rückweg unterschätzt

Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen. Lesen Sie vorher, wie schwer der Weg zurück in die GKV ist.

Der beste Schutz vor allen sechs Fehlern ist eine ehrliche Vorprüfung, bevor das erste Angebot auf dem Tisch liegt. Unser Systemvergleich GKV oder PKV hilft Ihnen, die Grundsatzfrage zu klären. Was ein Vertrag realistisch kostet, zeigt der Überblick PKV-Kosten pro Monat. Wer Sie vor dem Wechsel beraten kann und woran Sie gute Beratung erkennen, lesen Sie im Ratgeber PKV-Beratung.

Häufige Fragen

Wann kann ich in die PKV wechseln?

Als Angestellter, wenn Ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 bei 84.150 € (Bundesrat ausstehend). Bei laufender Beschäftigung endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn Sie auch die Grenze des Folgejahres überschreiten. Selbstständige und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen wechseln.

Ist ein Wechsel in die PKV unterjährig möglich?

Für Angestellte in einer laufenden Beschäftigung in der Regel nicht, die Versicherungspflicht endet erst zum Jahresende. Beginnen Sie aber eine neue Stelle, deren regelmäßiges Jahresgehalt von Anfang an über der Grenze liegt, sind Sie in der Regel sofort versicherungsfrei. Freiwillig Versicherte wie Selbstständige können unter Beachtung der Kündigungsfrist auch unterjährig wechseln.

Wie kündige ich die GKV beim Wechsel in die PKV?

Endet Ihre Versicherungspflicht, läuft die GKV automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter – es sei denn, Sie erklären innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis Ihrer Kasse den Austritt und weisen die neue Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Freiwillige Mitglieder kündigen zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V). In beiden Fällen gilt: erst die PKV-Zusage, dann die Kündigung.

Ist ein Wechsel in die PKV mit 50 sinnvoll?

Das ist ein Grenzfall. Der Einstiegsbeitrag ist höher, die Zeit zum Aufbau von Alterungsrückstellungen kürzer, und ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ein Wechsel mit 50 sollte deshalb nur nach einer Langfristrechnung bis ins hohe Alter erfolgen.

Wird der Wechsel in die PKV 2027 erschwert?

Ja, für Angestellte. Die Versicherungspflichtgrenze steigt laut Kabinettsbeschluss von 77.400 € auf 84.150 €; darin steckt eine gesetzliche Sonderanhebung um 3.600 € im Jahr. Wer schon privat versichert ist, ist durch eine Bestandsgrenze von 80.550 € geschützt.

Quellen

  1. Bundesregierung: Kabinett – Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
  2. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – Referentenentwurf 21.09.2026
  3. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (u. a. § 6 Abs. 8 SGB V) – verkündet 29.07.2026
  4. PKV-Serviceportal: Versicherungspflichtgrenze 2027 – Stand 10/2026
  5. PKV-Verband: Pflegepflichtversicherung – Beiträge 2026 – 2026
  6. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 09.10.2026; Änderungen ab 2027 noch nicht konsolidiert
Redaktion Höchstbeitrag.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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