Inhalt (10 Abschnitte)
- Scheidung: Was sich für die Krankenversicherung ändert, wenn einer privat versichert ist
- PKV nach der Scheidung: Versicherungsnehmer und versicherte Person
- GKV nach der Scheidung: Was nach der Familienversicherung kommt
- Zwei typische Fälle nach der Scheidung
- Schon im Trennungsjahr: was sinnvoll ist
- Kinder nach der Scheidung: Wo sie versichert sind
- Krankenvorsorgeunterhalt: kurz erklärt
- Beamte: Wenn die Beihilfe für den Ehepartner endet
- Fahrplan: die Krankenversicherung bei der Scheidung ordnen
- Ehrlich gesagt: Die Scheidung ist ein Anlass, den Schutz zu prüfen
- Die GKV-Familienversicherung eines Ehepartners endet mit der Rechtskraft der Scheidung; danach greift eine Pflichtversicherung oder ohne Lücke eine freiwillige Mitgliedschaft.
- Ein PKV-Vertrag endet durch die Scheidung nicht; kündigt der Versicherungsnehmer für den Ex-Partner, kann dieser den Vertrag binnen zwei Monaten selbst fortführen (§ 207 VVG).
- Fällt die Beihilfe für den Ehegatten eines Beamten weg, muss der Versicherer den Schutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen, wenn der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird (§ 199 Abs. 2 VVG).
- Nach der Scheidung gilt die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V nicht mehr: Kinder können dann über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden.
- Zum nachehelichen Unterhalt können die Kosten einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung gehören (§ 1578 Abs. 2 BGB) – das klärt der Fachanwalt.
Bei einer Scheidung, wenn einer privat versichert ist, gilt: Eine GKV-Familienversicherung des Ex-Partners endet mit der Rechtskraft der Scheidung; danach folgt ohne Lücke eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung. Ein PKV-Vertrag endet nicht – kündigt der Versicherungsnehmer für den Ex-Partner, kann dieser ihn binnen zwei Monaten selbst fortführen (§ 207 VVG). Für Kinder entfällt nach der Scheidung die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V, sodass sie über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden können (Stand: Oktober 2026).
Keine RechtsberatungDieser Ratgeber erklärt den Versicherungsstatus. Fragen zu Unterhalt, Krankenvorsorgeunterhalt und Versorgungsausgleich beantwortet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht. Rund 130.100 Ehen wurden 2025 geschieden, gut die Hälfte davon mit minderjährigen Kindern (Destatis). Für viele Familien stellt sich die Frage also ganz konkret.
Scheidung: Was sich für die Krankenversicherung ändert, wenn einer privat versichert ist
Entscheidend ist nicht die Trennung, sondern die Rechtskraft der Scheidung. Bis dahin bleiben die Partner verheiratet – und damit gelten die Regeln für Ehegatten weiter. Eine GKV-Familienversicherung besteht im Trennungsjahr also fort, und die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V für die Kinder gilt ebenfalls bis zur Rechtskraft. Ein PKV-Vertrag ist davon unabhängig: Er läuft weiter, bis jemand kündigt oder ihn ändert.
| Situation vor der Scheidung | Was mit der Rechtskraft passiert | Frist |
|---|---|---|
| Ex-Partner familienversichert über ein GKV-Mitglied | Familienversicherung endet; Pflichtversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft folgt ohne Lücke | Austritt nur mit Nachweis anderer Absicherung binnen 2 Wochen |
| Ex-Partner als versicherte Person im PKV-Vertrag des anderen | Vertrag läuft weiter; bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Fortsetzung möglich | 2 Monate (§ 207 VVG) |
| Ex-Partner mit eigenem PKV-Vertrag | keine Änderung; Beitrag weiter nach Vertrag | – |
| Ex-Partner beihilfeberechtigt als Ehegatte eines Beamten | Beihilfeanspruch entfällt in der Regel; Restkostentarif aufstocken | 6 Monate ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG) |
| Kinder in der PKV, ein Elternteil gesetzlich | § 10 Abs. 3 SGB V gilt nicht mehr; Familienversicherung möglich | PKV-Kündigung binnen 3 Monaten (§ 205 Abs. 2 VVG) |
PKV nach der Scheidung: Versicherungsnehmer und versicherte Person
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es zwei Rollen. Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag und zahlt die Beiträge. Versicherte Person ist, wer Leistungen erhält. Oft ist ein Partner Versicherungsnehmer und der andere versicherte Person im selben Vertrag. Nach einer Scheidung ist das oft nicht mehr gewollt.
Das Gesetz schützt die versicherte Person. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn die versicherte Person davon Kenntnis erlangt hat. Sie kann den Vertrag dann binnen zwei Monaten fortsetzen und dabei einen neuen Versicherungsnehmer benennen, zum Beispiel sich selbst (§ 207 Abs. 2 VVG). Der Vorteil: Der Vertrag läuft mit seinen bisherigen Rechten weiter, ohne neue Gesundheitsprüfung. Den Beitrag trägt dann der neue Versicherungsnehmer – ob der andere sich daran über den Unterhalt beteiligen muss, ist eine Rechtsfrage.
Frist nicht verstreichen lassenWer die zwei Monate verpasst, verliert das Fortsetzungsrecht. Ein neuer Vertrag hieße dann neue Gesundheitsprüfung, neues Eintrittsalter und möglicherweise Zuschläge oder Ablehnung. Ab 55 ist zudem der Weg zurück in die GKV in der Regel verschlossen.
GKV nach der Scheidung: Was nach der Familienversicherung kommt
War der Ex-Partner über ein gesetzlich versichertes Mitglied familienversichert, endet das mit der Rechtskraft. Die Kasse führt die Versicherung dann ohne Lücke weiter – als Pflichtversicherung, wenn eine Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze besteht, sonst als freiwillige Mitgliedschaft mit eigenem Beitrag. Wer lieber in die PKV möchte, muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse eine andere Absicherung nachweisen – und eine Gesundheitsprüfung bestehen.
Für die Beitragshöhe zählen bei freiwillig Versicherten alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, mindestens aber die Mindestbemessung von 1.376,67 € im Monat (2027, Entwurf). Was freiwillig Versicherte zahlen, erklärt der Ratgeber Freiwillig versichert: Höchstbeitrag und Einkommen.
Zwei typische Fälle nach der Scheidung
Sie war über ihn familienversichert
Er ist gesetzlich versichert, sie hatte kein eigenes Einkommen. Mit der Rechtskraft wird sie freiwilliges Mitglied. Ohne eigene Einnahmen zahlt sie 2027 mindestens den Mindestbeitrag – im Szenario rund 282,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, kinderlos etwas mehr. Auch Unterhaltszahlungen können als Einnahme zählen; das prüft die Kasse.
Sie war in seinem PKV-Vertrag versichert
Er ist Versicherungsnehmer, sie versicherte Person. Kündigt er für sie, setzt sie den Vertrag binnen zwei Monaten als eigene Versicherungsnehmerin fort – mit den bisherigen Rechten, aber eigenem Beitrag. Nimmt sie eine Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze auf, wird sie gesetzlich versichert und kann die PKV binnen drei Monaten kündigen.
Beide Fälle zeigen: Die Kosten verschieben sich oft auf den Partner, der bisher nicht selbst gezahlt hat. Deshalb gehört die Krankenversicherung in jede Unterhaltsberechnung – und in die Planung, bevor Fristen ablaufen.
Schon im Trennungsjahr: was sinnvoll ist
Bis zur Rechtskraft ändert sich am Versicherungsschutz nichts. Nutzen Sie die Zeit trotzdem: Klären Sie, wer in welchem Vertrag Versicherungsnehmer ist, sammeln Sie Versicherungsscheine und Bedingungen und notieren Sie, ob Beihilfe oder ein Arbeitgeberzuschuss im Spiel ist. Kündigen Sie keine Mitversicherung, ohne dass der Partner eine Anschlusslösung hat – sonst drohen Lücken und Streit. Und informieren Sie sich frühzeitig, was die eigene Absicherung nach der Scheidung kosten wird.
Kinder nach der Scheidung: Wo sie versichert sind
Für die Kinder ändert die Scheidung zunächst nichts: Bestehende Verträge und Familienversicherungen laufen weiter. Eine wichtige Änderung gibt es aber. Die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V, die Kinder von der Familienversicherung ausschließt, setzt voraus, dass die Eltern verheiratet sind. Nach der Rechtskraft der Scheidung greift sie nicht mehr.
Das heißt: Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, können die Kinder über ihn familienversichert werden – auch wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient. Ein bestehender PKV-Vertrag des Kindes lässt sich dann binnen drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Ob das sinnvoll ist, hängt vom Tarif und vom Alter des Kindes ab. Den Fall vor und nach der Scheidung können Sie mit dem Kind-Entscheider durchspielen – wählen Sie für die Zeit nach der Scheidung „nicht verheiratet“. Wer die Beiträge der Kinder trägt, ist eine Unterhaltsfrage.
Krankenvorsorgeunterhalt: kurz erklärt
Beim nachehelichen Unterhalt umfasst der Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit (§ 1578 Abs. 2 BGB). Das kann für einen Ex-Partner wichtig sein, der nach der Scheidung eine eigene private oder freiwillige gesetzliche Versicherung bezahlen muss. Ob ein solcher Anspruch besteht und wie hoch er ist, hängt vom Einzelfall ab. Diese Frage beantwortet ausschließlich eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt – dieser Ratgeber informiert nur allgemein.
Beamte: Wenn die Beihilfe für den Ehepartner endet
Ehegatten von Beamten sind unter Umständen in der Beihilfe berücksichtigt und brauchen dann nur einen privaten Restkostentarif. Mit der Scheidung fällt diese Berücksichtigung in der Regel weg. Der Schutz muss dann auf 100 % aufgestockt werden – das kann teuer werden. Das Gesetz hilft beim Zugang: Stellen Sie den Antrag binnen sechs Monaten nach dem Wegfall, muss der Versicherer den Schutz in den bestehenden Krankheitskostentarifen ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG). Die Beihilferegeln je Dienstherr erklärt der Beihilfe-Rechner für Bund und Länder.
Fahrplan: die Krankenversicherung bei der Scheidung ordnen
Status aufschreiben
Wer ist wo versichert, wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person? Gibt es Beihilfe?
Rechtskraftdatum notieren
Ab diesem Tag enden Familienversicherung und Beihilfe für den Ehegatten, und § 10 Abs. 3 SGB V gilt nicht mehr.
Fristen sichern
2 Wochen für den Austritt aus der GKV-Anschlussversicherung, 2 Monate für die Fortsetzung des PKV-Vertrags, 3 Monate für die Kündigung bei Familienversicherung, 6 Monate für die Beihilfe-Anpassung.
Kosten klären
Wer zahlt künftig welchen Beitrag? Das ist Teil der Unterhaltsregelung – lassen Sie es anwaltlich prüfen.
Ehrlich gesagt: Die Scheidung ist ein Anlass, den Schutz zu prüfen
Nach einer Trennung verändern sich Einkommen, Wohnsituation und oft auch die berufliche Lage. Gerade für Ex-Partner, die bisher familienversichert oder beihilfeberechtigt waren, kann der eigene Beitrag hoch ausfallen. Prüfen Sie deshalb in Ruhe, welche Absicherung tragfähig ist – für sich selbst und für die Kinder, für die sich mit der Rechtskraft die Regeln der Familienversicherung ändern. Eine gute Lösung ist eine, die auch in zehn Jahren noch bezahlbar ist. Ab 55 ist ein Wechsel aus der PKV zurück in die GKV in der Regel nicht mehr möglich; was jünger noch geht, erklärt der Ratgeber Zurück in die GKV. Für Paare, die sich die Frage vorher stellen, beschreibt der Ratgeber Ehepartner in der PKV mitversichern die Wege. Ihre eigene Lage ordnet der kostenlose System-Check ein – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Scheidung, wenn mein Mann privat versichert ist?
Waren Sie über ihn privat mitversichert, also als versicherte Person in seinem Vertrag, läuft der Vertrag zunächst weiter. Kündigt er ihn für Sie, wird die Kündigung erst wirksam, wenn Sie davon Kenntnis erlangt haben, und Sie können den Vertrag binnen zwei Monaten unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers – etwa sich selbst – fortsetzen (§ 207 VVG). Den Beitrag zahlen Sie dann selbst, sofern der Unterhalt nichts anderes regelt.
Wann endet die Familienversicherung bei einer Scheidung?
Mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, nicht schon mit der Trennung. Danach wird man pflichtversichert, etwa durch eine Beschäftigung, oder die Kasse führt die Versicherung ohne Lücke als freiwillige Mitgliedschaft fort. Wer stattdessen privat versichert sein möchte, muss das innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse nachweisen.
Wo sind die Kinder nach der Scheidung versichert?
Bestehende Verträge laufen weiter. Neu ist: Die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V gilt nur für Verheiratete. Nach der Scheidung können Kinder deshalb über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, auch wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient. Eine private Versicherung des Kindes lässt sich dann binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG).
Was ist Krankenvorsorgeunterhalt?
Beim nachehelichen Unterhalt gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit (§ 1578 Abs. 2 BGB). Ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, ist eine Rechtsfrage. Lassen Sie das von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen.
Verliert die Ex-Frau eines Beamten die Beihilfe?
Mit der Scheidung ist sie in der Regel nicht mehr als Ehegattin beihilfeberechtigt. Dann muss ihr privater Restkostentarif aufgestockt werden. Wird der Antrag binnen sechs Monaten nach dem Wegfall gestellt, muss der Versicherer den Schutz in den bestehenden Tarifen ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Quellen
- § 207 VVG – Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses – abgerufen 10.10.2026
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger – abgerufen 10.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 10.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 1578 BGB – Maß des Unterhalts – abgerufen 10.10.2026
- Barmer: Wann endet die Familienversicherung? – abgerufen 10.10.2026
- IWW: Auswirkungen der Scheidung auf den Krankenversicherungsschutz – Fachbeitrag, Sekundärquelle
- Destatis: Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften – Stand 26.06.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.