Inhalt (9 Abschnitte)
- Was kostet die PKV für ein Kind? Die Spannen 2026
- Wovon der Beitrag für den Kindertarif abhängt
- PKV-Kind-Kosten über die ganze Kindheit
- Arbeitgeberzuschuss: Wer zahlt die Hälfte der Kinderbeiträge?
- Rechenbeispiel: zwei Kinder, Vater privat, Mutter gesetzlich
- Worauf es bei Kindertarifen ankommt: die Leistungs-Checkliste
- Steuer: PKV-Beiträge fürs Kind als Sonderausgaben
- Kindertarif oder Familienversicherung: wann sich was lohnt
- Kosten senken, ohne am falschen Ende zu sparen
- PKV-Kindertarife kosten laut Marktauswertungen 83 bis 382 € im Monat, typisch 120 bis 250 € (Durchschnitt rund 175 €; Stand September 2026, Sekundärquelle).
- Beamtenkinder mit Beihilfe versichern nur den Restanteil – meist 30 bis 70 € im Monat.
- In der GKV ist ein Kind beitragsfrei familienversichert, sofern § 10 Abs. 3 SGB V nicht greift; in der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei (§ 110 SGB XI).
- Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss auch für die Kinderbeiträge – insgesamt aber höchstens bis zum Höchstbetrag (2026: 613,22 € im Monat).
- Bei 150 € im Monat kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag rund 32.400 € – ohne Beitragsanpassungen gerechnet.
Die Kosten der PKV für ein Kind liegen laut Marktauswertungen bei 83 bis 382 € im Monat, typisch bei 120 bis 250 € (Durchschnitt rund 175 €, Stand September 2026). Beamtenkinder mit Beihilfe versichern nur den Restanteil und kosten meist 30 bis 70 €. In der GKV ist ein Kind dagegen beitragsfrei familienversichert – sofern die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V nicht greift. Die Pflegepflichtversicherung ist für Kinder in beiden Systemen beitragsfrei.
Was kostet die PKV für ein Kind? Die Spannen 2026
Eine amtliche Statistik zu Kindertarifen gibt es nicht. Die folgenden Werte stammen aus Marktauswertungen von Vergleichsportalen und Maklern. Sie zeigen die Größenordnung – Ihr Beitrag hängt vom konkreten Tarif ab.
| Wie das Kind versichert ist | Beitrag pro Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| GKV-Familienversicherung | 0 € | wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und § 10 Abs. 3 nicht greift |
| PKV-Kindertarif, gesamte Marktspanne | 83 bis 382 € | von Grundschutz mit Selbstbehalt bis Top-Leistung |
| PKV-Kindertarif, typisch | 120 bis 250 € | Durchschnitt rund 175 €; ohne Selbstbeteiligung ab etwa 160 € |
| Beamtenkind mit Beihilfe (Restkostentarif) | 30 bis 70 € | Beihilfe trägt meist 80 % der Kosten |
| Private Pflegepflichtversicherung des Kindes | 0 € | beitragsfrei mitversichert |
Was ein Kind im Jahr für die Krankenversicherung kostet
Beitrag pro Kind und Jahr, Beispielwerte aus Marktspannen 2026
Familienversicherung: § 10 SGB V. PKV-Werte: Spannen laut transparent-beraten.de (04.09.2026) und check24.de (2026), Sekundärquellen; keine Tarifangaben, Einzelfall abweichend. Pflegepflichtversicherung für Kinder beitragsfrei (§ 110 SGB XI).
Rund rund 1,53 Mio. Kinder sind in Deutschland privat vollversichert, mehr als die Hälfte davon als Beamtenkinder mit Beihilfe (PKV-Verband, PKV in Zahlen 2024). Bei ihnen sind die Beiträge besonders niedrig, weil der Dienstherr den Großteil der Krankheitskosten über die Beihilfe trägt.
Wovon der Beitrag für den Kindertarif abhängt
Leistungsumfang
Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Heilmittel kosten Beitrag. Gerade Kieferorthopädie spielt bei Kindern eine große Rolle – prüfen Sie Erstattungsquoten und Grenzen.
Selbstbehalt
Ein jährlicher Selbstbehalt senkt den Beitrag. Bei Kindern mit vielen Arztbesuchen kann er sich aber schnell aufbrauchen. Rechnen Sie Beitrag plus Selbstbehalt zusammen.
Tarif des Elternteils
Ohne Gesundheitsprüfung wird das Neugeborene nur so umfassend versichert wie der Elternteil (§ 198 VVG). Der Kindertarif orientiert sich deshalb meist am Elterntarif.
Alter und Tarifstufen
Viele Tarife stufen Kinder ab etwa 16 Jahren in einen Jugendtarif und ab 21 in den Erwachsenentarif um. Dann steigt der Beitrag, und der gesetzliche 10-%-Zuschlag kommt hinzu.
Hinzu kommen Beitragsanpassungen. Auch Kindertarife werden angepasst, wenn die Leistungsausgaben stärker steigen als kalkuliert. Planen Sie deshalb eine Reserve ein, statt nur mit dem Einstiegsbeitrag zu rechnen. Ein besonders günstiger Kindertarif mit schmalen Leistungen ist dieselbe Falle wie bei Erwachsenen – worauf Sie achten sollten, zeigt der Ratgeber zu billigen PKV-Einsteigertarifen.
PKV-Kind-Kosten über die ganze Kindheit
Ein Monatsbeitrag wirkt klein. Über 18 Jahre summiert er sich. Die folgende Tabelle rechnet vereinfacht mit einem gleichbleibenden Beitrag von 150 € im Monat – ohne Beitragsanpassungen, ohne Tarifstufen und ohne Arbeitgeberzuschuss:
| Anzahl Kinder | pro Monat | pro Jahr | bis zum 18. Geburtstag |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 150 € | 1.800 € | 32.400 € |
| 2 Kinder | 300 € | 3.600 € | 64.800 € |
| 3 Kinder | 450 € | 5.400 € | 97.200 € |
Ob diese Beträge überhaupt anfallen, hängt von der Konstellation der Eltern ab. Sind beide Eltern gesetzlich versichert oder greift § 10 Abs. 3 SGB V nicht, ist das Kind in der GKV kostenlos mitversichert. Den Einzelfall prüft der Kind-Entscheider PKV oder GKV in 30 Sekunden.
Arbeitgeberzuschuss: Wer zahlt die Hälfte der Kinderbeiträge?
Privat versicherte Angestellte erhalten einen Zuschuss für sich und für Angehörige, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Dazu gehören in der Regel die Kinder. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge – aber nur bis zum Höchstbetrag. 2026 sind das 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, 2027 im Szenario rund 667 bis 673 €.
| Familie (angestellt) | Summe der Beiträge | Zuschuss 2026 | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Elternteil 650 € + 1 Kind 150 € | 800 € | 400,00 € | 400,00 € |
| Elternteil 650 € + 2 Kinder je 150 € | 950 € | 475,00 € | 475,00 € |
| Elternteil 650 € + Partner 500 € + 2 Kinder | 1.450 € | 613,22 € (gedeckelt) | 836,78 € |
Der Deckel greift also schnell, sobald ein Partner ohne eigenes Einkommen mitversichert wird. Selbstständige erhalten gar keinen Zuschuss und tragen alle Kinderbeiträge selbst. Wie der Höchstbetrag berechnet wird, erklärt der Ratgeber zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027. In der Elternzeit entfällt der Zuschuss in der Regel – dann zahlen Sie auch die Kinderbeiträge allein.
Rechenbeispiel: zwei Kinder, Vater privat, Mutter gesetzlich
Ein verheirateter Angestellter verdient 9.000 € im Monat und ist privat versichert (Annahme: 650 € Beitrag). Seine Frau ist gesetzlich versichert und verdient 3.000 €. Er liegt 2027 über der Grenze von 7.012,50 € und verdient mehr als sie – die beiden Kinder sind deshalb nicht familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V).
- Kindertarife: 2 × 175 € = 350 € im Monat (Durchschnittswert der Marktspanne, Annahme).
- Arbeitgeberzuschuss: (650 € + 350 €) / 2 = 500 € – unter dem Höchstbetrag, wird also voll gezahlt.
- Netto-Belastung durch die Kinder: rund 175 € im Monat bzw. 2.100 € im Jahr, weil der Arbeitgeber die Hälfte trägt.
- Gleiche Familie, nicht verheiratet: Die Kinder können über die Mutter beitragsfrei familienversichert werden – Kosten 0 €.
- Gleiche Familie, Vater verbeamtet: Mit Beihilfe kosten zwei Restkostentarife zusammen oft nur 60 bis 140 € im Monat.
Das Beispiel zeigt: Nicht der Kindertarif allein entscheidet, sondern die Konstellation der Eltern. Rechnen Sie Ihre eigene Familie mit dem Familien-Rechner durch – er prüft § 10 Abs. 3 SGB V automatisch.
Worauf es bei Kindertarifen ankommt: die Leistungs-Checkliste
Ein günstiger Kindertarif ist nur dann günstig, wenn er die Leistungen abdeckt, die Kinder tatsächlich brauchen. Diese Punkte sollten Sie vor der Anmeldung prüfen:
- Vorsorge und Impfungen: Werden Früherkennungsuntersuchungen und die empfohlenen Schutzimpfungen ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt erstattet?
- Kieferorthopädie: Wie hoch ist die Erstattung für Zahnspangen, und gibt es Höchstbeträge in den ersten Jahren?
- Heil- und Hilfsmittel: Sind Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Brillen ohne enge Grenzen versichert? Ist der Hilfsmittelkatalog offen oder geschlossen?
- Psychotherapie: Gibt es eine Begrenzung der Sitzungen, und werden auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstattet?
- Krankenhaus: Ist die Unterbringung eines Elternteils beim Kind (Rooming-in) mitversichert?
- Selbstbehalt und Rückerstattung: Wie hoch ist der Selbstbehalt je Kalenderjahr, und gibt es eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit?
Weil der Kindertarif ohne Gesundheitsprüfung nur bis zum Niveau des Elternteils reicht, lohnt der Blick auf den eigenen Tarif gleich mit. Ein Elternteil mit schmalem Einsteigertarif gibt diesen Rahmen auch an das Kind weiter.
Steuer: PKV-Beiträge fürs Kind als Sonderausgaben
Beiträge zur Basisabsicherung eines Kindes – also der Teil, der ungefähr dem GKV-Niveau entspricht – können Eltern in der Regel als Sonderausgaben absetzen, wenn sie für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Der Versicherer meldet die Beträge dafür elektronisch an das Finanzamt. Beitragsteile für Komfortleistungen wie das Einbettzimmer wirken sich meist nicht mehr aus, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Regel schon ausgeschöpft ist. Wie sich das in Ihrer Steuererklärung auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung – wir geben dazu keine Steuerberatung.
Kindertarif oder Familienversicherung: wann sich was lohnt
- Familienversicherung möglich: Finanziell ist sie fast immer die günstigste Lösung. Die PKV fürs Kind lohnt sich dann vor allem, wenn Ihnen bestimmte Leistungen wichtig sind und Sie den Beitrag dauerhaft tragen können.
- Beamtenfamilien: Mit Beihilfe kostet der Restkostentarif oft nur 30 bis 70 € – das ist häufig die naheliegende Wahl, selbst wenn eine Familienversicherung möglich wäre.
- Beide Eltern privat oder § 10 Abs. 3 greift: Dann ist ein eigener Vertrag ohnehin nötig. Vergleichen Sie Kindertarif und – falls möglich – die freiwillige GKV.
- Noch vor dem Wechsel in die PKV: Rechnen Sie die künftigen Kinderbeiträge in Ihre Entscheidung ein. Der Familien-Rechner stellt GKV und PKV für die ganze Familie gegenüber.
Kosten senken, ohne am falschen Ende zu sparen
Der wichtigste Kostenhebel ist die Frist: Wer das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldet, erhält es ohne Risikozuschläge und Wartezeiten – auch wenn es mit einer Erkrankung zur Welt kommt. Wer die Frist verpasst, riskiert Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung. Alles dazu lesen Sie bei der Kindernachversicherung. Darüber hinaus lohnt der Blick auf Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und die Leistungen für Kieferorthopädie und Vorsorge. Ob die PKV für Ihre Familie insgesamt die richtige Wahl ist – mit allen Kindern und über viele Jahre –, zeigt Ihnen der kostenlose System-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Was kostet die PKV für ein Kind im Monat?
Laut Marktauswertungen liegen PKV-Kindertarife zwischen 83 und 382 € im Monat, typisch bei 120 bis 250 € (transparent-beraten.de, Stand 04.09.2026). Der genaue Beitrag hängt vom Leistungsumfang, vom Selbstbehalt und vom Tarif des Elternteils ab. Beamtenkinder mit Beihilfe kosten meist 30 bis 70 €.
Was kostet die PKV für ein Baby?
Für Neugeborene gelten in der Regel dieselben Kindertarife wie für ältere Kinder, also meist 120 bis 250 € im Monat. Wichtiger als der Preis ist die Frist: Melden Sie das Baby spätestens zwei Monate nach der Geburt an, wird es ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag und Wartezeit versichert (§ 198 VVG).
Muss ich für mein Kind auch Pflegeversicherung zahlen?
Nein. In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder des Versicherungsnehmers unter denselben Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 SGB XI). Bezahlen müssen Sie nur die Krankenversicherung des Kindes.
Sind PKV-Beiträge für Kinder steuerlich absetzbar?
Beiträge zur Basisabsicherung eines Kindes, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen, können Eltern in der Regel als Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Komfortleistungen wirken sich meist nicht aus, weil der Höchstbetrag schon ausgeschöpft ist. Die Details klärt Ihre Steuerberatung.
Ist die PKV für Kinder teurer als die GKV?
Wenn das Kind familienversichert sein kann: ja, denn in der GKV kostet es dann nichts. Ist die Familienversicherung ausgeschlossen – etwa weil beide Eltern privat versichert sind oder § 10 Abs. 3 SGB V greift –, fällt in beiden Systemen ein eigener Beitrag an. Ob das zutrifft, prüft der Kind-Entscheider.
Quellen
- transparent-beraten.de: Private Krankenversicherung für Kinder (Kostenspannen) – Sekundärquelle, aktualisiert 04.09.2026
- check24.de: Private Krankenversicherung für Kinder – Sekundärquelle, abgerufen 10.10.2026
- § 198 VVG – Kindesversicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 10.10.2026
- § 110 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 10.10.2026
- PKV-Verband: Zahlenbericht PKV in Zahlen 2024 – Verbandsangabe
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.