Ratgeber

PKV-Familienversicherung: Gibt es das? Was die PKV Familien bietet

Wer in der GKV versichert ist, kennt die Familienversicherung: Partner und Kinder sind beitragsfrei dabei. Oft wird das auch von der PKV erwartet. Hier lesen Sie, warum es das dort nicht gibt, was die PKV Familien stattdessen bietet und wann Angehörige trotz privat versichertem Elternteil familienversichert sein können.

Redaktion Höchstbeitrag.de Aktualisiert am 14. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. PKV-Familienversicherung: Warum es sie nicht gibt
  2. Familienversicherung in der GKV: die Voraussetzungen 2026 und 2027
  3. Was die PKV für Familien stattdessen bietet
  4. Ein Elternteil privat, einer gesetzlich: Familienversicherung für die Kinder?
  5. Was eine Familie in GKV und PKV kostet: ein Beispiel
  6. Familienversicherung und PKV: fünf häufige Missverständnisse
  7. Checkliste: Familienplanung vor dem PKV-Wechsel
  8. Was beim eigenen Wechsel in die PKV mit den Angehörigen passiert
  9. Wann die Familienversicherung endet
  10. Für welche Familien sich die PKV lohnt
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht: Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
  • In der GKV sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei familienversichert, wenn ihr Gesamteinkommen 2027 höchstens 590 € im Monat beträgt (2026: 565 €; Minijob 633 bzw. 603 €).
  • Stattdessen kennt die PKV die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung (§ 198 VVG), beitragsfreie Kinder in der Pflegepflichtversicherung (§ 110 SGB XI) und den Arbeitgeberzuschuss auch für Angehörige (§ 257 SGB V); Beamtenfamilien erhalten Beihilfe und brauchen nur einen Restkostentarif.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, können Kinder dort familienversichert sein – außer bei verheirateten Eltern, wenn der privat versicherte Elternteil über 7.012,50 € im Monat (2027) und mehr als der andere verdient.
  • Ab 2028 kostet die GKV-Familienversicherung des Ehepartners einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten – mit Ausnahmen, etwa für Eltern von Kindern unter 12 Jahren.

Eine PKV-Familienversicherung gibt es nicht: In der privaten Krankenversicherung zahlt jede Person – auch Ehepartner und Kinder – einen eigenen Beitrag. Die beitragsfreie Familienversicherung ist eine Leistung der GKV (§ 10 SGB V) für Angehörige mit einem Gesamteinkommen bis 590 € im Monat (2027, Entwurf). Die PKV bietet Familien stattdessen die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, beitragsfreie Kinder in der Pflegepflichtversicherung, den Arbeitgeberzuschuss auch für Angehörige und – bei Beamten – die Beihilfe für berücksichtigungsfähige Angehörige (Stand: Oktober 2026).

PKV-Familienversicherung: Warum es sie nicht gibt

Die beiden Systeme funktionieren grundverschieden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berechnet den Beitrag nach dem Einkommen des Mitglieds. Wer mehr verdient, zahlt mehr – und ein Beitrag kann die ganze Familie mit abdecken. Die private Krankenversicherung (PKV) rechnet nach dem Äquivalenzprinzip: Jede versicherte Person bekommt einen Beitrag, der zu ihrem Risiko passt – zu Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Eine kostenlose Mitversicherung passt nicht in dieses System – dafür hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, und jede Person erhält den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang ihres Tarifs.

Was es in der PKV gibt: Mehrere Familienmitglieder können in einem gemeinsamen Vertrag geführt werden. Ein Elternteil ist dann Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge, Partner und Kinder sind versicherte Personen. Jeder von ihnen hat trotzdem seinen eigenen Tarif und seinen eigenen Beitrag.

PKV für die Familie

  • Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit, bei Anmeldung binnen 2 Monaten (§ 198 VVG)
  • Leistungen vertraglich zugesichert, je nach Tarif mit Chefarzt, Einbettzimmer und hochwertigem Zahnersatz
  • Beamtenfamilien: Beihilfe trägt je nach Dienstherr 50–80 % der Kosten, die PKV nur den Rest
  • Arbeitgeberzuschuss auch für Angehörige, bis zum Höchstbetrag
  • Prüfpunkt: jede Person ein eigener Beitrag – Ihr Partner-Experte rechnet alle Verträge zusammen
  • Prüfpunkt: Gesundheitsprüfung für Partner und ältere Kinder – vorab per anonymer Risikovoranfrage klärbar

GKV-Familienversicherung

  • Ehepartner und Kinder beitragsfrei und ohne Gesundheitsprüfung, bei Gesamteinkommen bis 590 € (2027, § 10 SGB V)
  • ab 2028 Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehegatten, mit Ausnahmen (z. B. Kind unter 12)
  • Kinder ausgeschlossen, wenn der verheiratete, privat versicherte Elternteil über 7.012,50 € im Monat und mehr als das Mitglied verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V)
  • Beitrag des Mitglieds steigt mit dem Einkommen bis zur Bemessungsgrenze 2027 von 6.375 € im Monat
  • Leistungen per Gesetz kürzbar: Zahnersatz-Festzuschuss von 60 auf 50 % gesenkt, Homöopathie gestrichen (BGBl. 2026 I Nr. 228)

Familienversicherung in der GKV: die Voraussetzungen 2026 und 2027

Wer gesetzlich versichert ist, kann Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder beitragsfrei mitversichern. Die Angehörigen müssen in Deutschland wohnen, dürfen nicht selbst versichert oder versicherungsfrei sein, nicht hauptberuflich selbstständig arbeiten und nur ein geringes eigenes Einkommen haben.

Quelle: § 10 SGB V; Einkommensgrenze = ein Siebtel der Bezugsgröße (2026: 3.955 €, 2027 laut Entwurf 4.130 €), eigene Berechnung; Minijob-Grenze 2027 bei Mindestlohn 14,60 €. Stand 10.10.2026.
WerVoraussetzungGrenze 2026Grenze 2027
Ehepartner, eingetragene LebenspartnerGesamteinkommen bis zur Grenze, nicht hauptberuflich selbstständig565 €590 €
Angehörige mit MinijobEntgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze603 €633 €
Kinder bis 18 Jahrenur Einkommensgrenze565 €590 €
Kinder bis 23 Jahrenicht erwerbstätig565 €590 €
Kinder bis 25 Jahrein Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium565 €590 €
Kinder ohne Altersgrenzebei einer Behinderung, die während der Familienversicherung bestand565 €590 €

Kapitalerträge zählen bei dieser Grenze in der Regel erst oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Mieten zählen mit dem Überschuss nach Werbungskosten. Im Zweifel prüft die Krankenkasse anhand des Steuerbescheids.

Was die PKV für Familien stattdessen bietet

Kindernachversicherung

Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten aufgenommen, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Alles dazu unter Kindernachversicherung.

Arbeitgeberzuschuss für Angehörige

Angestellte erhalten den Zuschuss auch für Partner und Kinder, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären – bis zum Höchstbetrag von 613,22 € im Monat (2026).

Pflege: Kinder beitragsfrei

In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder des Versicherungsnehmers beitragsfrei mitversichert – unter denselben Voraussetzungen wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 SGB XI).

Steuer

Beiträge zur Basisabsicherung von Partner und Kindern können in der Regel als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Details klärt Ihre Steuerberatung.

Beihilfe für Beamtenfamilien

Bei Beamten trägt die Beihilfe je nach Dienstherr und Familienstand 50 bis 80 % der Krankheitskosten, auch für berücksichtigungsfähige Partner und Kinder. Die PKV deckt nur den Rest über einen Restkostentarif – entsprechend niedriger fallen die Beiträge aus.

Leistungen nach Wahl

Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, Heilpraktiker, Brille oder hochwertiger Zahnersatz – je nach Tarif für jedes Familienmitglied wählbar und vertraglich zugesichert; die Vollversicherung kann der Versicherer nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Dazu kommen oft schnellere Termine: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, bei gesetzlich Versicherten 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).

Ein Elternteil privat, einer gesetzlich: Familienversicherung für die Kinder?

Hier liegt die häufigste Unsicherheit. Grundsätzlich können Kinder über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein, auch wenn der andere privat versichert ist. Ausgeschlossen ist das nach § 10 Abs. 3 SGB V nur, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Eltern sind verheiratet, der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze – 2027 laut Kabinettsbeschluss 7.012,50 € im Monat – und er verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil. Für unverheiratete Eltern gilt die Regel nicht.

Ob die Familienversicherung in Ihrem Fall möglich ist, prüft der Kind-Entscheider PKV oder GKV in 30 Sekunden. Was ein eigener Kindertarif kostet, wenn sie ausgeschlossen ist, zeigt der Ratgeber PKV-Kind-Kosten.

Was eine Familie in GKV und PKV kostet: ein Beispiel

Eine Familie mit zwei Kindern unter 12 Jahren, der Vater ist selbstständig und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze, die Mutter hat kein eigenes Einkommen. In der GKV zahlt der Vater 2027 im Szenario 1.329,19 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung – Mutter und Kinder sind beitragsfrei familienversichert (Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Krankengeld, Pflegesatz 3,35 % mit zwei Kindern laut Pflegereform-Entwurf). In der PKV hätte die Familie vier Verträge. Die PKV rechnet sich, wenn alle vier Beiträge zusammen unter diesem Wert bleiben – mit Reserve für Beitragsanpassungen; genau das prüft ein Partner-Experte mit echten Tarifangeboten. Zur Rechnung über die Jahre gehört auch die GKV-Seite: Ist das jüngste Kind 12 Jahre alt, kann ab 2028 für die Mutter der Ehegatten-Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten hinzukommen, sofern keine andere Ausnahme greift.

Ihre eigene Konstellation rechnet der Familien-Rechner GKV vs. PKV durch – mit Arbeitgeberzuschuss für Angestellte und automatischer Prüfung des § 10 Abs. 3 SGB V. Welche Wege es für einen Partner ohne Einkommen gibt, erklärt der Ratgeber Ehepartner in der PKV mitversichern.

Familienversicherung und PKV: fünf häufige Missverständnisse

„Mein Baby ist automatisch in meinem PKV-Vertrag.“

Nein. Sie müssen das Kind beim Versicherer anmelden – ohne Gesundheitsprüfung nur spätestens zwei Monate nach der Geburt (§ 198 VVG).

„Meinen Partner nehme ich einfach mit.“

Nur gegen eigenen Beitrag und mit eigener Gesundheitsprüfung. Einen gesetzlichen Anspruch auf vereinfachte Aufnahme gibt es für Ehepartner nicht – die Aussichten klärt ein Partner-Experte vorab per anonymer Risikovoranfrage.

„Bin ich privat, muss mein Kind privat.“

Nicht zwingend. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind dort familienversichert sein – außer § 10 Abs. 3 SGB V greift.

„Lebensgefährten sind auch mitversichert.“

Nein. Die GKV-Familienversicherung gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, nicht für unverheiratete Paare. Gemeinsame Kinder sind dagegen über jeden gesetzlich versicherten Elternteil möglich.

„Familienversicherte kosten nie etwas.“

Für Kinder stimmt das. Für Ehegatten zahlt das Mitglied ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, mit Ausnahmen etwa für Eltern von Kindern unter 12 Jahren.

Was stimmt

Auch in der PKV gibt es starke Familienregeln: Kindernachversicherung, beitragsfreie Kinder in der Pflege, den Arbeitgeberzuschuss für Angehörige und bei Beamten die Beihilfe.

Checkliste: Familienplanung vor dem PKV-Wechsel

Darauf achtet Ihr Partner-Experte, wenn er die PKV für Ihre Familie durchrechnet:

  • Familienversicherung: Wer in der Familie hätte heute Anspruch – und wer verliert ihn mit dem Wechsel?
  • Kinderplanung: Kindertarife und Elternzeit ohne Arbeitgeberzuschuss einrechnen; Neugeborene kommen über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung in den Vertrag (§ 198 VVG).
  • Partner: Eigener PKV-Tarif oder freiwillige GKV, in der die Kasse einen Teil Ihres Einkommens anrechnet? Die Aufnahme in die PKV klärt der Experte vorab per anonymer Risikovoranfrage.
  • Einkommen: Wie sieht die Rechnung aus, wenn ein Einkommen wegfällt – durch Elternzeit, Teilzeit oder Jobverlust? Selbstbehalt und Tarifwechsel nach § 204 VVG schaffen Spielraum.
  • Beitragsentwicklung: Eine Reserve für Beitragsanpassungen aller Verträge einplanen; Alterungsrückstellungen und Beitragsentlastungstarife dämpfen den Beitrag im Alter.

Was beim eigenen Wechsel in die PKV mit den Angehörigen passiert

Wer als GKV-Mitglied in die PKV wechselt, nimmt seinen Angehörigen die Grundlage der Familienversicherung: Sie leitet sich von der Mitgliedschaft ab. Mit dem Wechsel endet sie deshalb auch für Partner und Kinder. Für die Kinder gibt es dann zwei Wege: Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, können sie unter Umständen über ihn familienversichert werden – sofern § 10 Abs. 3 SGB V nicht greift. Sonst brauchen sie eigene Verträge. Ein Partner ohne Einkommen braucht ebenfalls eine eigene Absicherung: einen PKV-Vertrag oder die freiwillige GKV, in der die Kasse dann einen Teil Ihres Einkommens anrechnet.

Planen Sie diese Schritte deshalb vor der Kündigung: Erst wenn feststeht, wo jedes Familienmitglied künftig versichert ist und was das kostet, ist der Wechsel durchgerechnet – ein Partner-Experte legt diese Reihenfolge mit Ihnen fest. Die Reihenfolge der Schritte erklärt der Ratgeber Wechsel in die PKV.

Wann die Familienversicherung endet

Auch die GKV-Familienversicherung gilt nicht für immer. Sie endet zum Beispiel, wenn ein Kind 18, 23 oder 25 Jahre alt wird und die Voraussetzungen für die jeweilige Altersstufe nicht mehr erfüllt, wenn das eigene Einkommen die Grenze dauerhaft übersteigt, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnt oder mit der Rechtskraft einer Scheidung. Danach greift ohne Lücke eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft; wer stattdessen privat versichert sein möchte, muss das innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse nachweisen.

Wie es für privat versicherte Kinder mit 18, in der Ausbildung oder im Studium weitergeht, lesen Sie im Ratgeber PKV-Kind wird 18. Alle Familienthemen im Überblick finden Sie unter PKV für Kinder.

Für welche Familien sich die PKV lohnt

Die PKV lohnt sich für Familien besonders, wenn beide Partner gut verdienen, wenn Beihilfe im Spiel ist, wenn ein Angestellter den Arbeitgeberzuschuss für die ganze Familie nutzt oder wenn die Familienplanung abgeschlossen ist. Dann zählen die Stärken der PKV: vertraglich zugesicherte Leistungen nach Wahl, ein Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt, und für Neugeborene die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Genau rechnen lassen sollten Familien mit einem Hauptverdiener, deren Partner und Kinder heute beitragsfrei familienversichert sind: Dort steht die Summe aller PKV-Beiträge einem GKV-Beitrag gegenüber, der 2027 mit der Bemessungsgrenze von 6.375 € im Monat deutlich steigt und ab 2028 um den Ehegatten-Zuschlag wachsen kann. Entscheidend ist eine Rechnung über alle Personen und viele Jahre, nicht der Einstiegsbeitrag einer Person. Jede spätere Lebensänderung – ein weiteres Kind, Elternzeit, Teilzeit oder eine Trennung – verändert die Rechnung; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk plant diese Stationen mit ein. Ob die PKV für Sie grundsätzlich infrage kommt, zeigt der kostenlose System-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Gibt es in der PKV eine Familienversicherung?

Nein. Die beitragsfreie Familienversicherung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 10 SGB V). In der PKV braucht jede Person – auch Ehepartner und Kinder – einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Mehrere Familienmitglieder können aber in einem gemeinsamen Vertrag mit einem Versicherungsnehmer geführt werden.

Gibt es einen Familientarif in der PKV?

Einen gesetzlich geregelten Familientarif gibt es nicht. Jeder Tarif kalkuliert pro Person nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistung. Ob ein Versicherer für mehrere Familienmitglieder besondere Konditionen anbietet, ist Tarifsache. Wichtiger sind die gesetzlichen Familienregeln: Kindernachversicherung, Arbeitgeberzuschuss und beitragsfreie Kinder in der Pflege, bei Beamtenfamilien zusätzlich die Beihilfe. Welche Tarifkombination für Ihre Familie passt, vergleicht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Familienversicherung 2027?

Das Gesamteinkommen der Angehörigen darf regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten: 2026 sind das 565 € im Monat, 2027 nach dem Entwurf der Rechengrößenverordnung 590 € (eigene Berechnung). Bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze, 2026 603 €, 2027 633 €.

Kann mein Kind familienversichert sein, wenn ich privat versichert bin?

Ja, wenn der andere Elternteil gesetzlich versichert ist und die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V nicht greift. Ausgeschlossen ist die Familienversicherung nur, wenn die Eltern verheiratet sind und der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als 7.012,50 € im Monat (2027, Entwurf) und mehr als der gesetzlich versicherte verdient.

Sind Kinder in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei?

Ja. In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder des Versicherungsnehmers unter denselben Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 SGB XI). Für die Krankenversicherung des Kindes fällt dagegen ein eigener Beitrag an.

Quellen

  1. § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 10.10.2026
  2. § 198 VVG – Kindesversicherung – abgerufen 10.10.2026
  3. § 110 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung – abgerufen 10.10.2026
  4. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 10.10.2026
  5. Barmer: Wann endet die Familienversicherung? – abgerufen 10.10.2026
  6. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Bezugsgröße) – Entwurf, Kabinett 07.10.2026
  7. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – verkündet 29.07.2026
  8. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 14.10.2026
  9. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (Facharzttermine, Zufriedenheit) – Befragung Nov./Dez. 2025, N = 3.970
Redaktion Höchstbeitrag.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Stand: 14. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Höchstbeitrag.de. Höchstbeitrag.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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